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Vermietung von Wasserfahrzeugen Anbieter

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FRANKONIA YACHTCHARTER GmbH

Langgasse 29
97753 Karlstadt
Deutschland

+49 9353 9099447

Air Charter Picard

Siedlungsstr. 3
97901 Altenbuch
Deutschland

+49 9392 1633

Lorsby Boote G. & P. Lorenz

Moorbruchweg 20
29308 Winsen (Aller)
Deutschland

+49 5143 8342

MSW-Havelboot Vertriebs GmbH

Grützer Dorfstr. 3
14712 Rathenow
Deutschland

+49 3385 511062

Revier-Charter-GmbH

Berliner Chaussee 8
16831 Rheinsberg
Deutschland

+49 33931 349293

Bootspark

Salinenstr. 22
17489 Greifswald
Deutschland

Cramer Boote GmbH

Am Widder Camp 1
18182 Bentwisch
Deutschland

+49 4421 43415

VBL Vereinigte Bootsleute Schiffsbefestigung

B d St Pauli-Landungbk 10
20359 Hamburg
Deutschland

Schwenckner Bootszubehör GmbH

Spandauer Str. 18
21502 Geesthacht
Deutschland

Wendorf Boote

Seeschwalbentwiete 18
22119 Hamburg
Deutschland

+49 40 7321365


Information zur Branche Vermietung von Wasserfahrzeugen

Die Vermietung von Wasserfahrzeugen ist ein Mietvertrag/Chartervertrag zur Ausleihe von Wasserfahrzeugen für einen vorher zwischen Vermieter/Anbieter und dem Mieter ausgemachten Zeitraum. Wasserfahrzeuge können mit oder ohne Besatzung geliehen werden. Unter den Rahmenbedingungen und Vorschriften bei der Vermietung beweglicher Sachen gelten für eine Vermietung von Wasserfahrzeugen gesonderte Regelvorschriften. Gemietet werden kleine Motorboote oder Yachten etwa für Stunden oder tage- und wochenweise auf Binnengewässern, offenen Seen oder sogenannten Wasserkanalstraßen. Genauso wie andere Kraftfahrzeuge müssen auch motorbetriebene Wasserfahrzeuge mit einer gültigen „Betriebserlaubnis“ für den Heimathafen gemeldet sein. Anmietungen von kleineren Booten mit Außenbordmotor erfolgen in der Regel nur für kurze Zeitspannen und werden in „mündlicher“ Form gegen Zahlung eines Festpreises verliehen. Derartige Vermietungen von Wasserfahrzeugen trifft man häufiger in Freizeitparks oder Stadtgärten mit Anbindung an Kanalstraßen, Binnengewässern oder Stadtseen an. Kleine Yachten und/oder Hausboote dahingegen werden schon über einen längeren Zeitraum und größere Reichweite gechartert. Aber auch Wassermotorräder werden bei der Vermietung von Wasserfahrzeugen angeboten. Bei der Anmietung von motorisierten Wasserfahrzeugen ist die Vorlage eines Bootsführerscheins oder (neu) mindestens einer sogenannten Charterbescheinigung erforderlich. Die Charterbescheinigung besagt, dass der Mieter eine ausführliche Einweisung in das Führen des jeweiligen Bootes erfahren hat.


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