Internationale Firmen- und Produktsuchmaschine

Firmen typ

Vermietung von Wasserfahrzeugen Anbieter

Seite 9 von 16

Northland Charter Tours

2484 E. County Rd D.
55109 Saint Paul
USA

+49 651 7770404

Wayne Booth

P.O. Box 625
35079 Hayden
USA

yakrakbooties

17 Page St #3
04011 Brunswick
USA

Chesapeake Bay Yacht Charter Association

PO Box 3511
21402 Annapolis
USA

+49 410 2169546

CHARTER ASSOCIATES

2235 Broadway Apt 4
94115 San Francisco
USA

+49 415 3464162

CREATE CHARTER HIGH SCHOOL

4648 Martin Luther K
07304 Jersey City
USA

Open Sea Charter Fishing

P. O. Box 924
96764 Laupahoehoe
USA

+49 808 3328213

Chazman Charters

1370 Mountain View D
99615 Kodiak
USA

+49 907 4866930

South end charters

50 Mount Vernon Stre
03785 Woodsville
USA

+49 603 4366291

Hooked up Charters

639 Whitney Road W
14449 East Williamson
USA

+49 716 3881100


Information zur Branche Vermietung von Wasserfahrzeugen

Die Vermietung von Wasserfahrzeugen ist ein Mietvertrag/Chartervertrag zur Ausleihe von Wasserfahrzeugen für einen vorher zwischen Vermieter/Anbieter und dem Mieter ausgemachten Zeitraum. Wasserfahrzeuge können mit oder ohne Besatzung geliehen werden. Unter den Rahmenbedingungen und Vorschriften bei der Vermietung beweglicher Sachen gelten für eine Vermietung von Wasserfahrzeugen gesonderte Regelvorschriften. Gemietet werden kleine Motorboote oder Yachten etwa für Stunden oder tage- und wochenweise auf Binnengewässern, offenen Seen oder sogenannten Wasserkanalstraßen. Genauso wie andere Kraftfahrzeuge müssen auch motorbetriebene Wasserfahrzeuge mit einer gültigen „Betriebserlaubnis“ für den Heimathafen gemeldet sein. Anmietungen von kleineren Booten mit Außenbordmotor erfolgen in der Regel nur für kurze Zeitspannen und werden in „mündlicher“ Form gegen Zahlung eines Festpreises verliehen. Derartige Vermietungen von Wasserfahrzeugen trifft man häufiger in Freizeitparks oder Stadtgärten mit Anbindung an Kanalstraßen, Binnengewässern oder Stadtseen an. Kleine Yachten und/oder Hausboote dahingegen werden schon über einen längeren Zeitraum und größere Reichweite gechartert. Aber auch Wassermotorräder werden bei der Vermietung von Wasserfahrzeugen angeboten. Bei der Anmietung von motorisierten Wasserfahrzeugen ist die Vorlage eines Bootsführerscheins oder (neu) mindestens einer sogenannten Charterbescheinigung erforderlich. Die Charterbescheinigung besagt, dass der Mieter eine ausführliche Einweisung in das Führen des jeweiligen Bootes erfahren hat.


©  Itsbetter