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Vermietung von Wasserfahrzeugen Anbieter

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Masada Charter School

Box 2277
86020 Cameron
USA

+49 520 8752525

Fishy Business Charters

P.O. Box 2774
39483 Foxworth
USA

Saginaw Charter Township

4980 Shattuck Road
48603 Saginaw
USA

+49 989 7914860(9897914928

All-Boot Verkaufs- und Service GmbH

Auenweg 173
51063 Köln
Deutschland

+49 221 314511

Air Charter Market Vermittlungs-GmbH

Lessingstr. 7-9
61440 Oberursel
Deutschland

+49 6171 6400

Fahrtensegler Yacht Charter

Maueräckerstr. 79
75399 Unterreichenbach
Deutschland

+49 7235 973543

Taubergießen Bootsfahrten Koßmann

Bachstr. 14
79365 Rheinhausen
Deutschland

+49 7643 6775

Bootshandel-Ulm e.K.

Graf-Albrecht-Strasse 63
89160 Dornstadt
Deutschland

+49 049-734 9668089

HBW Holz + Boot Wedel Holzhandel GmbH

Industriestrasse 57
22880 Wedel
Deutschland

+49 4103 15523

Sven Gruber Bootsservice Steinberghaff

Fischerstrasse 17
24972 Steinberg
Deutschland

+49 4632 876544


Information zur Branche Vermietung von Wasserfahrzeugen

Die Vermietung von Wasserfahrzeugen ist ein Mietvertrag/Chartervertrag zur Ausleihe von Wasserfahrzeugen für einen vorher zwischen Vermieter/Anbieter und dem Mieter ausgemachten Zeitraum. Wasserfahrzeuge können mit oder ohne Besatzung geliehen werden. Unter den Rahmenbedingungen und Vorschriften bei der Vermietung beweglicher Sachen gelten für eine Vermietung von Wasserfahrzeugen gesonderte Regelvorschriften. Gemietet werden kleine Motorboote oder Yachten etwa für Stunden oder tage- und wochenweise auf Binnengewässern, offenen Seen oder sogenannten Wasserkanalstraßen. Genauso wie andere Kraftfahrzeuge müssen auch motorbetriebene Wasserfahrzeuge mit einer gültigen „Betriebserlaubnis“ für den Heimathafen gemeldet sein. Anmietungen von kleineren Booten mit Außenbordmotor erfolgen in der Regel nur für kurze Zeitspannen und werden in „mündlicher“ Form gegen Zahlung eines Festpreises verliehen. Derartige Vermietungen von Wasserfahrzeugen trifft man häufiger in Freizeitparks oder Stadtgärten mit Anbindung an Kanalstraßen, Binnengewässern oder Stadtseen an. Kleine Yachten und/oder Hausboote dahingegen werden schon über einen längeren Zeitraum und größere Reichweite gechartert. Aber auch Wassermotorräder werden bei der Vermietung von Wasserfahrzeugen angeboten. Bei der Anmietung von motorisierten Wasserfahrzeugen ist die Vorlage eines Bootsführerscheins oder (neu) mindestens einer sogenannten Charterbescheinigung erforderlich. Die Charterbescheinigung besagt, dass der Mieter eine ausführliche Einweisung in das Führen des jeweiligen Bootes erfahren hat.


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