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Vermietung von Wasserfahrzeugen Anbieter

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MSW-Havelboot Vertriebs GmbH

Grützer Dorfstr. 3
14712 Rathenow
Deutschland

+49 3385 511062

Revier-Charter-GmbH

Berliner Chaussee 8
16831 Rheinsberg
Deutschland

+49 33931 349293

Bootspark

Salinenstr. 22
17489 Greifswald
Deutschland

Cramer Boote GmbH

Am Widder Camp 1
18182 Bentwisch
Deutschland

+49 4421 43415

VBL Vereinigte Bootsleute Schiffsbefestigung

B d St Pauli-Landungbk 10
20359 Hamburg
Deutschland

Schwenckner Bootszubehör GmbH

Spandauer Str. 18
21502 Geesthacht
Deutschland

Wendorf Boote

Seeschwalbentwiete 18
22119 Hamburg
Deutschland

+49 40 7321365

Bootszubehör e.K.

Meiendorfer Str. 53B
22145 Hamburg
Deutschland

+49 40 8904648

Thorsten Heyer Chartering e.K.

Große Elbstr. 42
22767 Hamburg
Deutschland

+49 40 6072830

Artur Koch u. Söhne Sportboothafen GmbH

Großenbroderfähre 7
23775 Großenbrode
Deutschland

+49 4367 8138


Information zur Branche Vermietung von Wasserfahrzeugen

Die Vermietung von Wasserfahrzeugen ist ein Mietvertrag/Chartervertrag zur Ausleihe von Wasserfahrzeugen für einen vorher zwischen Vermieter/Anbieter und dem Mieter ausgemachten Zeitraum. Wasserfahrzeuge können mit oder ohne Besatzung geliehen werden. Unter den Rahmenbedingungen und Vorschriften bei der Vermietung beweglicher Sachen gelten für eine Vermietung von Wasserfahrzeugen gesonderte Regelvorschriften. Gemietet werden kleine Motorboote oder Yachten etwa für Stunden oder tage- und wochenweise auf Binnengewässern, offenen Seen oder sogenannten Wasserkanalstraßen. Genauso wie andere Kraftfahrzeuge müssen auch motorbetriebene Wasserfahrzeuge mit einer gültigen „Betriebserlaubnis“ für den Heimathafen gemeldet sein. Anmietungen von kleineren Booten mit Außenbordmotor erfolgen in der Regel nur für kurze Zeitspannen und werden in „mündlicher“ Form gegen Zahlung eines Festpreises verliehen. Derartige Vermietungen von Wasserfahrzeugen trifft man häufiger in Freizeitparks oder Stadtgärten mit Anbindung an Kanalstraßen, Binnengewässern oder Stadtseen an. Kleine Yachten und/oder Hausboote dahingegen werden schon über einen längeren Zeitraum und größere Reichweite gechartert. Aber auch Wassermotorräder werden bei der Vermietung von Wasserfahrzeugen angeboten. Bei der Anmietung von motorisierten Wasserfahrzeugen ist die Vorlage eines Bootsführerscheins oder (neu) mindestens einer sogenannten Charterbescheinigung erforderlich. Die Charterbescheinigung besagt, dass der Mieter eine ausführliche Einweisung in das Führen des jeweiligen Bootes erfahren hat.


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