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Vermietung von Wasserfahrzeugen Anbieter

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Boots by Boots Volker Göpel OHG

Gerberstr. 5F
70178 Stuttgart
Deutschland

+49 711 6498955

Bootz GmbH

Häldenstr. 70
71732 Tamm
Deutschland

+49 7141 601295

SR sail around Yachtcharter GmbH

Insterburger Str. 26B
76139 Karlsruhe
Deutschland

+49 721 9683378

Bootcenter Konstanz GmbH & Co. KG

Reichenaustr. 45
78467 Konstanz
Deutschland

+49 7531 89330

Bootsladen Frank Herberger e.K.

Carl-Benz-Str. 4
78467 Konstanz
Deutschland

+49 7531 699688

Boote Powerboat

Breite Str. 2
79761 Waldshut-Tiengen
Deutschland

Brandenburger Bootsvermietung e. K.

Abteistr. 24
88631 Beuron
Deutschland

+49 7466 1525

FRANKONIA YACHTCHARTER GmbH

Langgasse 29
97753 Karlstadt
Deutschland

+49 9353 9099447

Air Charter Picard

Siedlungsstr. 3
97901 Altenbuch
Deutschland

+49 9392 1633

Lorsby Boote G. & P. Lorenz

Moorbruchweg 20
29308 Winsen (Aller)
Deutschland

+49 5143 8342


Information zur Branche Vermietung von Wasserfahrzeugen

Die Vermietung von Wasserfahrzeugen ist ein Mietvertrag/Chartervertrag zur Ausleihe von Wasserfahrzeugen für einen vorher zwischen Vermieter/Anbieter und dem Mieter ausgemachten Zeitraum. Wasserfahrzeuge können mit oder ohne Besatzung geliehen werden. Unter den Rahmenbedingungen und Vorschriften bei der Vermietung beweglicher Sachen gelten für eine Vermietung von Wasserfahrzeugen gesonderte Regelvorschriften. Gemietet werden kleine Motorboote oder Yachten etwa für Stunden oder tage- und wochenweise auf Binnengewässern, offenen Seen oder sogenannten Wasserkanalstraßen. Genauso wie andere Kraftfahrzeuge müssen auch motorbetriebene Wasserfahrzeuge mit einer gültigen „Betriebserlaubnis“ für den Heimathafen gemeldet sein. Anmietungen von kleineren Booten mit Außenbordmotor erfolgen in der Regel nur für kurze Zeitspannen und werden in „mündlicher“ Form gegen Zahlung eines Festpreises verliehen. Derartige Vermietungen von Wasserfahrzeugen trifft man häufiger in Freizeitparks oder Stadtgärten mit Anbindung an Kanalstraßen, Binnengewässern oder Stadtseen an. Kleine Yachten und/oder Hausboote dahingegen werden schon über einen längeren Zeitraum und größere Reichweite gechartert. Aber auch Wassermotorräder werden bei der Vermietung von Wasserfahrzeugen angeboten. Bei der Anmietung von motorisierten Wasserfahrzeugen ist die Vorlage eines Bootsführerscheins oder (neu) mindestens einer sogenannten Charterbescheinigung erforderlich. Die Charterbescheinigung besagt, dass der Mieter eine ausführliche Einweisung in das Führen des jeweiligen Bootes erfahren hat.


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