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Vermietung von Wasserfahrzeugen Anbieter

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Krumos Kanuvermietung

Beethovenstr. 1
35606 Solms
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+49 6442 92118

Bootsverleih & Kanu-Touren

Helmholtzstr. 5
38114 Braunschweig
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Laufenburg-Nautic Bootszubehör GmbH

Richrather Str. 193
40723 Hilden
Deutschland

+49 2103 20090

Hähnen Yachtcharter

Zum Stadtbad 6
40764 Langenfeld
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+49 2173 83935

Bayern Yachtcharter

Wendelsteinstr. 5
83052 Bruckmühl
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+49 8062 9830

Fahrzeug & Bootssattlerei Klopp

Schederhofstrasse 2
45145 Essen
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+49 201 2698012

CHARTER-POOL Marine Services GmbH

Saarbrückenstrasse 35
45721 Haltern am See
Deutschland

+49 049(0)2 604676

Boot-Fahrschulteam

Am Dornbusch 1
60320 Frankfurt am Main
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+49 69 96866886

Aerocharter Nord GmbH

Geschäftsfliegerzentrum, Geb. 347A, Flughafenstras
22335 Hamburg Ohlsdorf
Deutschland

+49 40 50053585

Bootsverleih Kielhorn / Steg N 21

Uferweg 257
31535 Neustadt am Rübenberge
Deutschland

+49 5037 1298


Information zur Branche Vermietung von Wasserfahrzeugen

Die Vermietung von Wasserfahrzeugen ist ein Mietvertrag/Chartervertrag zur Ausleihe von Wasserfahrzeugen für einen vorher zwischen Vermieter/Anbieter und dem Mieter ausgemachten Zeitraum. Wasserfahrzeuge können mit oder ohne Besatzung geliehen werden. Unter den Rahmenbedingungen und Vorschriften bei der Vermietung beweglicher Sachen gelten für eine Vermietung von Wasserfahrzeugen gesonderte Regelvorschriften. Gemietet werden kleine Motorboote oder Yachten etwa für Stunden oder tage- und wochenweise auf Binnengewässern, offenen Seen oder sogenannten Wasserkanalstraßen. Genauso wie andere Kraftfahrzeuge müssen auch motorbetriebene Wasserfahrzeuge mit einer gültigen „Betriebserlaubnis“ für den Heimathafen gemeldet sein. Anmietungen von kleineren Booten mit Außenbordmotor erfolgen in der Regel nur für kurze Zeitspannen und werden in „mündlicher“ Form gegen Zahlung eines Festpreises verliehen. Derartige Vermietungen von Wasserfahrzeugen trifft man häufiger in Freizeitparks oder Stadtgärten mit Anbindung an Kanalstraßen, Binnengewässern oder Stadtseen an. Kleine Yachten und/oder Hausboote dahingegen werden schon über einen längeren Zeitraum und größere Reichweite gechartert. Aber auch Wassermotorräder werden bei der Vermietung von Wasserfahrzeugen angeboten. Bei der Anmietung von motorisierten Wasserfahrzeugen ist die Vorlage eines Bootsführerscheins oder (neu) mindestens einer sogenannten Charterbescheinigung erforderlich. Die Charterbescheinigung besagt, dass der Mieter eine ausführliche Einweisung in das Führen des jeweiligen Bootes erfahren hat.


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