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Vermietung von Wasserfahrzeugen Anbieter

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Designland Boot GmbH

Achterrut 2
28757 Bremen
Deutschland

+49 421 6208060

Boote Pfister - GmbH

Wahlweg 6
97525 Schwebheim
Deutschland

+49 9723 93710

BuK Boots- und Kunststoffbau GmbH

Werkstraße 6 a
19077 Lübesse
Deutschland

+49 3868 300125

SUPREMO Shoes & Boots Handels-GmbH

Arnulfstr. 49
66954 Pirmasens
Deutschland

+49 6331 55120

HAUSBOOTFERIEN KARIN REINWALD

Kleinheide 10
51515 Kürten
Deutschland

+49 2207 96880

Charter Service Niklas GmbH

Klosterweg 33
55239 Gau-Odernheim
Deutschland

+49 6733 948966

Sportbootschule

Unteraue 2
55262 Heidesheim am Rhein
Deutschland

Boots-Service Kutscher

Nieverner Str. 2
56130 Bad Ems
Deutschland

+49 2603 4297

Boote Polch KG

Zum Hafen 18
56841 Traben-Trarbach
Deutschland

+49 6541 2010

TSC Traditional Sailing Charter GmbH

Brückenstr. 27
59065 Hamm
Deutschland


Information zur Branche Vermietung von Wasserfahrzeugen

Die Vermietung von Wasserfahrzeugen ist ein Mietvertrag/Chartervertrag zur Ausleihe von Wasserfahrzeugen für einen vorher zwischen Vermieter/Anbieter und dem Mieter ausgemachten Zeitraum. Wasserfahrzeuge können mit oder ohne Besatzung geliehen werden. Unter den Rahmenbedingungen und Vorschriften bei der Vermietung beweglicher Sachen gelten für eine Vermietung von Wasserfahrzeugen gesonderte Regelvorschriften. Gemietet werden kleine Motorboote oder Yachten etwa für Stunden oder tage- und wochenweise auf Binnengewässern, offenen Seen oder sogenannten Wasserkanalstraßen. Genauso wie andere Kraftfahrzeuge müssen auch motorbetriebene Wasserfahrzeuge mit einer gültigen „Betriebserlaubnis“ für den Heimathafen gemeldet sein. Anmietungen von kleineren Booten mit Außenbordmotor erfolgen in der Regel nur für kurze Zeitspannen und werden in „mündlicher“ Form gegen Zahlung eines Festpreises verliehen. Derartige Vermietungen von Wasserfahrzeugen trifft man häufiger in Freizeitparks oder Stadtgärten mit Anbindung an Kanalstraßen, Binnengewässern oder Stadtseen an. Kleine Yachten und/oder Hausboote dahingegen werden schon über einen längeren Zeitraum und größere Reichweite gechartert. Aber auch Wassermotorräder werden bei der Vermietung von Wasserfahrzeugen angeboten. Bei der Anmietung von motorisierten Wasserfahrzeugen ist die Vorlage eines Bootsführerscheins oder (neu) mindestens einer sogenannten Charterbescheinigung erforderlich. Die Charterbescheinigung besagt, dass der Mieter eine ausführliche Einweisung in das Führen des jeweiligen Bootes erfahren hat.


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