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Vermietung von Wasserfahrzeugen Anbieter

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Doering-Boot

Hinter der Kirche 13
23847 Siebenbäumen
Deutschland

+49 4501 1063

Das Boot Wismar e.V.

Lübsche Str. 71
23966 Wismar
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+49 3841 2240831

PCO - Privat Charter Ostsee GmbH

Segeberger Landstr. 154
24145 Kiel
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EGO-Yachtcharter GmbH

Marco-Polo-Str. 15
26389 Wilhelmshaven
Deutschland

+49 4421 998200

Hellingskip Yacht Charter GmbH

Schwachhauser Heerstr. 78
28209 Bremen
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+49 421 3482626

Bootsservice Wirdemann

Wehrstr. 175A
28279 Bremen
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+49 421 834771

Mosquito-Boots GmbH

Limburgstr. 8
30159 Hannover
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+49 511 329165

Adriacharter GmbH

Berliner Ring 6
31249 Hohenhameln
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+49 5128 1585

Boots-Center-Vlotho GmbH & Co. KG

Borlefzen 2
32602 Vlotho
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+49 5733 80330

Bootshop-Isselhorst

Brockhagener Str. 284
33649 Bielefeld
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+49 5241 967530


Information zur Branche Vermietung von Wasserfahrzeugen

Die Vermietung von Wasserfahrzeugen ist ein Mietvertrag/Chartervertrag zur Ausleihe von Wasserfahrzeugen für einen vorher zwischen Vermieter/Anbieter und dem Mieter ausgemachten Zeitraum. Wasserfahrzeuge können mit oder ohne Besatzung geliehen werden. Unter den Rahmenbedingungen und Vorschriften bei der Vermietung beweglicher Sachen gelten für eine Vermietung von Wasserfahrzeugen gesonderte Regelvorschriften. Gemietet werden kleine Motorboote oder Yachten etwa für Stunden oder tage- und wochenweise auf Binnengewässern, offenen Seen oder sogenannten Wasserkanalstraßen. Genauso wie andere Kraftfahrzeuge müssen auch motorbetriebene Wasserfahrzeuge mit einer gültigen „Betriebserlaubnis“ für den Heimathafen gemeldet sein. Anmietungen von kleineren Booten mit Außenbordmotor erfolgen in der Regel nur für kurze Zeitspannen und werden in „mündlicher“ Form gegen Zahlung eines Festpreises verliehen. Derartige Vermietungen von Wasserfahrzeugen trifft man häufiger in Freizeitparks oder Stadtgärten mit Anbindung an Kanalstraßen, Binnengewässern oder Stadtseen an. Kleine Yachten und/oder Hausboote dahingegen werden schon über einen längeren Zeitraum und größere Reichweite gechartert. Aber auch Wassermotorräder werden bei der Vermietung von Wasserfahrzeugen angeboten. Bei der Anmietung von motorisierten Wasserfahrzeugen ist die Vorlage eines Bootsführerscheins oder (neu) mindestens einer sogenannten Charterbescheinigung erforderlich. Die Charterbescheinigung besagt, dass der Mieter eine ausführliche Einweisung in das Führen des jeweiligen Bootes erfahren hat.


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