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Vermietung von Wasserfahrzeugen Anbieter

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Gaststätte Bootshaus

Ravensbrücker Dorfstr. 8
16798 Fürstenberg/Havel
Deutschland

+49 33087 52310

Holzbootcharter B. Helmers

Franz-Ziegler-Straße 27a
14776 Brandenburg an der Havel
Deutschland

+49 3381 222018

Köckeritz Bootstegbau u. Uferbefestigung

Karl-Marx-Str. 140
15751 Niederlehme
Deutschland

+49 3375 502978

Y.C.S. Yacht Charter & Service

Kastanienalle 22c
14471 Potsdam
Deutschland

+49 331 6012688

Yacht-Charter-Service Dieter Gerdes

Am Alten Bahndamm 2
17192 Varchentin
Deutschland

+49 3991 187340

Yachtcharter Lutz Naumann

Alte Försterei 1
17255 Wesenberg
Deutschland

+49 39828 26561

Yachtcharter Sneek

Jan Kuipersweg 5-7
8606 Sneek
Netherlands

+49 031515 438383

ABC-Selbstbauboote

Smedevejen 7
05970 Laxe A (Fornelos De Montes)
Spain

+49 +45 62522166

Badman Charters

4510 Campbell St.
44870 Sandusky
USA

+49 419 6215500

Dream Weaver Charters

4570 Fisher Road
49431 Ludington
USA


Information zur Branche Vermietung von Wasserfahrzeugen

Die Vermietung von Wasserfahrzeugen ist ein Mietvertrag/Chartervertrag zur Ausleihe von Wasserfahrzeugen für einen vorher zwischen Vermieter/Anbieter und dem Mieter ausgemachten Zeitraum. Wasserfahrzeuge können mit oder ohne Besatzung geliehen werden. Unter den Rahmenbedingungen und Vorschriften bei der Vermietung beweglicher Sachen gelten für eine Vermietung von Wasserfahrzeugen gesonderte Regelvorschriften. Gemietet werden kleine Motorboote oder Yachten etwa für Stunden oder tage- und wochenweise auf Binnengewässern, offenen Seen oder sogenannten Wasserkanalstraßen. Genauso wie andere Kraftfahrzeuge müssen auch motorbetriebene Wasserfahrzeuge mit einer gültigen „Betriebserlaubnis“ für den Heimathafen gemeldet sein. Anmietungen von kleineren Booten mit Außenbordmotor erfolgen in der Regel nur für kurze Zeitspannen und werden in „mündlicher“ Form gegen Zahlung eines Festpreises verliehen. Derartige Vermietungen von Wasserfahrzeugen trifft man häufiger in Freizeitparks oder Stadtgärten mit Anbindung an Kanalstraßen, Binnengewässern oder Stadtseen an. Kleine Yachten und/oder Hausboote dahingegen werden schon über einen längeren Zeitraum und größere Reichweite gechartert. Aber auch Wassermotorräder werden bei der Vermietung von Wasserfahrzeugen angeboten. Bei der Anmietung von motorisierten Wasserfahrzeugen ist die Vorlage eines Bootsführerscheins oder (neu) mindestens einer sogenannten Charterbescheinigung erforderlich. Die Charterbescheinigung besagt, dass der Mieter eine ausführliche Einweisung in das Führen des jeweiligen Bootes erfahren hat.


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