Internationale Firmen- und Produktsuchmaschine

Firmen typ

Vermietung von Wasserfahrzeugen Anbieter

Seite 4 von 16

Yachtcharter Woop

Rietenbuehlstr. 10
90455 Nürnberg
Deutschland

+49 911 8888710

All Air Charter

Oldenburger Str. 33
10551 Berlin
Deutschland

+49 30 69506010

Boote & Zubehoer Firmbach

Von-Braun-Strasse 20
68775 Ketsch
Deutschland

Sportboote Lueck

Meyerstr 31
27472 Cuxhaven
Deutschland

+49 04721731511

Boots- und Camping-Center Laguna

Campingplatz Laguna NULL
56332 Burgen
Deutschland

+49 2605 952176

Boote Frey

Moselstrasse 53
54470 Lieser
Deutschland

+49 065314619

Yachtcharter-Schulz

Eldenburg 17
17192 Varchentin
Deutschland

+49 3991 121415

Bootsimport B. J. Tibus e. K.

Industriestr. NULL
37434 Rhumspringe
Deutschland

+49 5529 1002

HTC HELIKOPTER CHARTER GMBH

Dürrheimer Straße 84
78166 Donaueschingen
Deutschland

+49 771 162474

Aircraft Sales & Charter

Schwandorfer Str. 15
90518 Altdorf
Deutschland

+49 9187 953620


Information zur Branche Vermietung von Wasserfahrzeugen

Die Vermietung von Wasserfahrzeugen ist ein Mietvertrag/Chartervertrag zur Ausleihe von Wasserfahrzeugen für einen vorher zwischen Vermieter/Anbieter und dem Mieter ausgemachten Zeitraum. Wasserfahrzeuge können mit oder ohne Besatzung geliehen werden. Unter den Rahmenbedingungen und Vorschriften bei der Vermietung beweglicher Sachen gelten für eine Vermietung von Wasserfahrzeugen gesonderte Regelvorschriften. Gemietet werden kleine Motorboote oder Yachten etwa für Stunden oder tage- und wochenweise auf Binnengewässern, offenen Seen oder sogenannten Wasserkanalstraßen. Genauso wie andere Kraftfahrzeuge müssen auch motorbetriebene Wasserfahrzeuge mit einer gültigen „Betriebserlaubnis“ für den Heimathafen gemeldet sein. Anmietungen von kleineren Booten mit Außenbordmotor erfolgen in der Regel nur für kurze Zeitspannen und werden in „mündlicher“ Form gegen Zahlung eines Festpreises verliehen. Derartige Vermietungen von Wasserfahrzeugen trifft man häufiger in Freizeitparks oder Stadtgärten mit Anbindung an Kanalstraßen, Binnengewässern oder Stadtseen an. Kleine Yachten und/oder Hausboote dahingegen werden schon über einen längeren Zeitraum und größere Reichweite gechartert. Aber auch Wassermotorräder werden bei der Vermietung von Wasserfahrzeugen angeboten. Bei der Anmietung von motorisierten Wasserfahrzeugen ist die Vorlage eines Bootsführerscheins oder (neu) mindestens einer sogenannten Charterbescheinigung erforderlich. Die Charterbescheinigung besagt, dass der Mieter eine ausführliche Einweisung in das Führen des jeweiligen Bootes erfahren hat.


©  Itsbetter