Internationale Firmen- und Produktsuchmaschine

Firmen typ

Vermietung von Wasserfahrzeugen Anbieter

Seite 3 von 16

MHK GmbH Sportboote

Robert-Bosch-Str. 17
63477 Maintal
Deutschland

Boote Sohlbach

Biebricher Str. 21
65203 Wiesbaden
Deutschland

+49 611 66365

WM AERO Charter GmbH

Echterdinger Str. 111
70794 Filderstadt
Deutschland

Kraller-boote GmbH

Ludwigstr. 3
83358 Seeon-Seebruck
Deutschland

+49 8628 987444

Aventura Charter-Tours

Victor-Hugo-Ufer 4
55116 Mainz
Deutschland

+49 6134 188870

atec Betriebs- GmbH & Co. Flugcharter KG

Eekbrook 15
24159 Kiel
Deutschland

+49 431 3691940

Tauwerk & Bootszubehör Fa. Bootskram.com

Poststraße 11
95192 Lichtenberg
Deutschland

+49 9288 9258226

Bavaria Yachtcharter GmbH

Eschenweg 4
85283 Wolnzach
Deutschland

Bavaria Boote Hans Boesch

Gewerbegebiet 12
83093 Bad Endorf
Deutschland

Bootszubehoer Gross- & Einzelhandel

Berner Str. 25 a
22145 Hamburg
Deutschland


Information zur Branche Vermietung von Wasserfahrzeugen

Die Vermietung von Wasserfahrzeugen ist ein Mietvertrag/Chartervertrag zur Ausleihe von Wasserfahrzeugen für einen vorher zwischen Vermieter/Anbieter und dem Mieter ausgemachten Zeitraum. Wasserfahrzeuge können mit oder ohne Besatzung geliehen werden. Unter den Rahmenbedingungen und Vorschriften bei der Vermietung beweglicher Sachen gelten für eine Vermietung von Wasserfahrzeugen gesonderte Regelvorschriften. Gemietet werden kleine Motorboote oder Yachten etwa für Stunden oder tage- und wochenweise auf Binnengewässern, offenen Seen oder sogenannten Wasserkanalstraßen. Genauso wie andere Kraftfahrzeuge müssen auch motorbetriebene Wasserfahrzeuge mit einer gültigen „Betriebserlaubnis“ für den Heimathafen gemeldet sein. Anmietungen von kleineren Booten mit Außenbordmotor erfolgen in der Regel nur für kurze Zeitspannen und werden in „mündlicher“ Form gegen Zahlung eines Festpreises verliehen. Derartige Vermietungen von Wasserfahrzeugen trifft man häufiger in Freizeitparks oder Stadtgärten mit Anbindung an Kanalstraßen, Binnengewässern oder Stadtseen an. Kleine Yachten und/oder Hausboote dahingegen werden schon über einen längeren Zeitraum und größere Reichweite gechartert. Aber auch Wassermotorräder werden bei der Vermietung von Wasserfahrzeugen angeboten. Bei der Anmietung von motorisierten Wasserfahrzeugen ist die Vorlage eines Bootsführerscheins oder (neu) mindestens einer sogenannten Charterbescheinigung erforderlich. Die Charterbescheinigung besagt, dass der Mieter eine ausführliche Einweisung in das Führen des jeweiligen Bootes erfahren hat.


©  Itsbetter