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Vermietung von Wasserfahrzeugen Anbieter

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Fiberline Sportboot GmbH

Industriestr. 8
91604 Flachslanden
Deutschland

+49 9829 1456

Braun Boote GmbH & Co. KG

Am Hafen 5
94130 Obernzell
Deutschland

+49 8591 93173

Earlybirds Jet Charter Company GmbH

Albert-Schweitzer-Ring 1
22045 Hamburg
Deutschland

H2-OCharter GbR

Moltkestr. 13
24937 Flensburg
Deutschland

Gruendl-Bootsimport OHG

Nordring 1
25474 Bönningstedt
Deutschland

+49 40 5550540

Boote-Rixe

Im Großen Vorwerk 23
32049 Herford
Deutschland

bootix Technology GmbH

Geranienstr. 19
41466 Neuss
Deutschland

+49 2131 748600

Modehaus Boot GmbH

Dorfstr. 26
47546 Kalkar
Deutschland

AVIO Express Airlines Charter-Flug GmbH

Kasernenstr. 12
53111 Bonn
Deutschland

+49 228 636062

The Bootleggin' Hobos GbR

Aschaffstr. 55
63741 Aschaffenburg
Deutschland


Information zur Branche Vermietung von Wasserfahrzeugen

Die Vermietung von Wasserfahrzeugen ist ein Mietvertrag/Chartervertrag zur Ausleihe von Wasserfahrzeugen für einen vorher zwischen Vermieter/Anbieter und dem Mieter ausgemachten Zeitraum. Wasserfahrzeuge können mit oder ohne Besatzung geliehen werden. Unter den Rahmenbedingungen und Vorschriften bei der Vermietung beweglicher Sachen gelten für eine Vermietung von Wasserfahrzeugen gesonderte Regelvorschriften. Gemietet werden kleine Motorboote oder Yachten etwa für Stunden oder tage- und wochenweise auf Binnengewässern, offenen Seen oder sogenannten Wasserkanalstraßen. Genauso wie andere Kraftfahrzeuge müssen auch motorbetriebene Wasserfahrzeuge mit einer gültigen „Betriebserlaubnis“ für den Heimathafen gemeldet sein. Anmietungen von kleineren Booten mit Außenbordmotor erfolgen in der Regel nur für kurze Zeitspannen und werden in „mündlicher“ Form gegen Zahlung eines Festpreises verliehen. Derartige Vermietungen von Wasserfahrzeugen trifft man häufiger in Freizeitparks oder Stadtgärten mit Anbindung an Kanalstraßen, Binnengewässern oder Stadtseen an. Kleine Yachten und/oder Hausboote dahingegen werden schon über einen längeren Zeitraum und größere Reichweite gechartert. Aber auch Wassermotorräder werden bei der Vermietung von Wasserfahrzeugen angeboten. Bei der Anmietung von motorisierten Wasserfahrzeugen ist die Vorlage eines Bootsführerscheins oder (neu) mindestens einer sogenannten Charterbescheinigung erforderlich. Die Charterbescheinigung besagt, dass der Mieter eine ausführliche Einweisung in das Führen des jeweiligen Bootes erfahren hat.


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