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Vermietung von Wasserfahrzeugen Anbieter

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Ballon Charter Wesi GmbH

Am Kreisel 3
66809 Nalbach
Deutschland

+49 6838 981998

Wieker Boote GmbH

Am Hafen 1
18556 Wiek
Deutschland

+49 38391 70462

DATABOOTS Gbr

Hufelandstr. 17
10407 Berlin
Deutschland

KS Bootronik GmbH

Industriestr. 31
22880 Wedel
Deutschland

Brown Boots Music GbR

Pasleker Str. 4
25524 Itzehoe
Deutschland

BOOTSSERVICE V & S GmbH

Olenhusen 1B
37124 Rosdorf
Deutschland

+49 551 34051

M & K Yachtcharter und Handel

Am Seeufer 26c
17192 Varchentin
Deutschland

+49 3991 165019

Camping-Boot-Center GmbH

Hauptstr. 39
15864 Wendisch Rietz
Deutschland

Allegro Bootsservice GmbH

Klosterstr. 37
67547 Worms
Deutschland

+49 6241 27457

Oliver Ott A & O Charter GbR

Kistlerhofstr. 195
81379 München
Deutschland


Information zur Branche Vermietung von Wasserfahrzeugen

Die Vermietung von Wasserfahrzeugen ist ein Mietvertrag/Chartervertrag zur Ausleihe von Wasserfahrzeugen für einen vorher zwischen Vermieter/Anbieter und dem Mieter ausgemachten Zeitraum. Wasserfahrzeuge können mit oder ohne Besatzung geliehen werden. Unter den Rahmenbedingungen und Vorschriften bei der Vermietung beweglicher Sachen gelten für eine Vermietung von Wasserfahrzeugen gesonderte Regelvorschriften. Gemietet werden kleine Motorboote oder Yachten etwa für Stunden oder tage- und wochenweise auf Binnengewässern, offenen Seen oder sogenannten Wasserkanalstraßen. Genauso wie andere Kraftfahrzeuge müssen auch motorbetriebene Wasserfahrzeuge mit einer gültigen „Betriebserlaubnis“ für den Heimathafen gemeldet sein. Anmietungen von kleineren Booten mit Außenbordmotor erfolgen in der Regel nur für kurze Zeitspannen und werden in „mündlicher“ Form gegen Zahlung eines Festpreises verliehen. Derartige Vermietungen von Wasserfahrzeugen trifft man häufiger in Freizeitparks oder Stadtgärten mit Anbindung an Kanalstraßen, Binnengewässern oder Stadtseen an. Kleine Yachten und/oder Hausboote dahingegen werden schon über einen längeren Zeitraum und größere Reichweite gechartert. Aber auch Wassermotorräder werden bei der Vermietung von Wasserfahrzeugen angeboten. Bei der Anmietung von motorisierten Wasserfahrzeugen ist die Vorlage eines Bootsführerscheins oder (neu) mindestens einer sogenannten Charterbescheinigung erforderlich. Die Charterbescheinigung besagt, dass der Mieter eine ausführliche Einweisung in das Führen des jeweiligen Bootes erfahren hat.


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