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Betrieb von Taxis und Mietwagen Anbieter

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Bonner Funktaxi-Zentrale e.G.

Mackestr. 32
53119 Bonn
Deutschland

+49 228 555555

Taxi-Funk-Zentrale TFZ eG

Bahnhofsplatz 8
54292 Trier
Deutschland

+49 651 12012

APH Taxi-Kurier GmbH

Sayner Landstr. 59A
56566 Neuwied
Deutschland

+49 2622 16160

Taxi Rinke GmbH

Südwall 63a
57439 Attendorn
Deutschland

+49 2722 2127

Bus u. Taxi Horst Sieben e. K.

Daimlerstr. 22A
58706 Menden
Deutschland

+49 2373 66666

Taxi Lang

Bahnhofstr. 25A
59174 Kamen
Deutschland

+49 2307 4600

Taxi-Raab GmbH

Neuer Weg 50
63683 Ortenberg
Deutschland

+49 6046 2022

Taxi-Funk GmbH

Ludwigstr. 1
63739 Aschaffenburg
Deutschland

+49 6021 23561

Metropolis Taxi GmbH

Werftstr. 1
63741 Aschaffenburg
Deutschland

+49 6021 41770

Taxi und Mietwagen Service Ehliger GmbH

Neustr. 4
67686 Mackenbach
Deutschland

+49 6374 993510


Information zur Branche Betrieb von Taxis und Mietwagen

Der Betrieb von Taxis und Mietwagen dient der Beförderung von Passagieren wie selbstfahrenden Personen im Landverkehr. Im Betrieb von Taxis und Mietwagen werden sowohl Fahrzeuge mit Chauffeur wie auch Fahrzeuge für selbstfahrende Personen zur Verfügung gestellt. Der Unterschied im Betrieb von Taxis und Mietwagen besteht bei den Taxis darin, dass der Betreiber dem Personenbeförderungsgesetz unterliegt und der Fahrer oder Chauffeur einen entsprechenden Personenbeförderungsschein besitzt. Weitere Unterscheidungen im Betrieb von Taxis und Mietwagen bestehen bei sogenannten Mietwagen mit Fahrern, die in Deutschland zum Schutz des Taxigewerbes besondere Auflagen beachten müssen. So dürfen unter anderem Mietwagen mit Fahrern nicht an ausgewiesenen Taxiständen bereitstehen und der Auftrag muss vom Auftraggeber am Betriebssitz des Mietwagenunternehmers erteilt werden. Zudem ist der Mietwagen mit Fahrer im Gegensatz zum Taxi kein öffentliches Verkehrsmittel. Dies gilt auch bei Mietwagen für Selbstfahrer. Miet- oder Leihwagen unterliegen als gewerbliche Beförderungsmittel kürzeren Intervallen in der technischen Überprüfung, meist alle 12 Monate, sowie einer gesonderten Zulassungsverordnung.


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