Internationale Firmen- und Produktsuchmaschine

Betrieb von Taxis und Mietwagen Anbieter

Seite 10 von 11

Ita's Funk-Taxi

Kieler Str. 148
25451 Quickborn
Deutschland

+49 4106 67070

Kneter Taxi Ruf GmbH

Hauptstr. 68
26197 Großenkneten
Deutschland

+49 4435 95211

H. & S. Kluth Mietwagen-Service GmbH & Co.KG

Abser Str. 5
26935 Stadland
Deutschland

+49 4732 921192

Taxi Osterkamp e.K.

Scharringhausen 30
27245 Kirchdorf
Deutschland

+49 4273 218

Taxi-Roland 14433 GmbH

Duckwitzstr. 80
28199 Bremen
Deutschland

+49 421 144344

Beermann Taxi u. Omnibusbetrieb

Schulstr. 1
31608 Marklohe
Deutschland

+49 5021 2600

Taxi u. Mietwagen A. Brandes Inh. Ingo Riedel

Heinrich-Hertz-Str. 1
33428 Harsewinkel
Deutschland

+49 5247 408888

Taxi-Blitz GmbH & Co. Mietwagen KG

Margaretenhütte 45
35398 Gießen
Deutschland

+49 641 962020

Hallo Taxi Funkvermittlungs- und Service GmbH

Maschmühlenweg 8-10
37073 Göttingen
Deutschland

+49 551 34039

Rien Taxi- u. Mietwagen Inh. Timo de Kooker e

Dr.-Bodo-Otto-Str. 1
37431 Bad Lauterberg im Harz
Deutschland

+49 5524 1515


Information zur Branche Betrieb von Taxis und Mietwagen

Der Betrieb von Taxis und Mietwagen dient der Beförderung von Passagieren wie selbstfahrenden Personen im Landverkehr. Im Betrieb von Taxis und Mietwagen werden sowohl Fahrzeuge mit Chauffeur wie auch Fahrzeuge für selbstfahrende Personen zur Verfügung gestellt. Der Unterschied im Betrieb von Taxis und Mietwagen besteht bei den Taxis darin, dass der Betreiber dem Personenbeförderungsgesetz unterliegt und der Fahrer oder Chauffeur einen entsprechenden Personenbeförderungsschein besitzt. Weitere Unterscheidungen im Betrieb von Taxis und Mietwagen bestehen bei sogenannten Mietwagen mit Fahrern, die in Deutschland zum Schutz des Taxigewerbes besondere Auflagen beachten müssen. So dürfen unter anderem Mietwagen mit Fahrern nicht an ausgewiesenen Taxiständen bereitstehen und der Auftrag muss vom Auftraggeber am Betriebssitz des Mietwagenunternehmers erteilt werden. Zudem ist der Mietwagen mit Fahrer im Gegensatz zum Taxi kein öffentliches Verkehrsmittel. Dies gilt auch bei Mietwagen für Selbstfahrer. Miet- oder Leihwagen unterliegen als gewerbliche Beförderungsmittel kürzeren Intervallen in der technischen Überprüfung, meist alle 12 Monate, sowie einer gesonderten Zulassungsverordnung.


©  Itsbetter