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Betrieb von Taxis und Mietwagen Anbieter

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Taxi-Auto-Zentrale und Einkaufsgenossenschaft

Karlsbader Str. 42
70372 Stuttgart
Deutschland

+49 711 19410

Taxi-Zentrale Flad

Maybachstr. 5
71263 Weil der Stadt
Deutschland

+49 7033 54660

Tietz Taxi

Beim Rathaus 18
72555 Metzingen
Deutschland

+49 7123 921921

Taxi Funk-Zentrale Aalen e. V.

Bahnhofstr. 119
73430 Aalen
Deutschland

+49 7361 68500

Taxi Gaugler

Seifriedszellstr. 3A
73479 Ellwangen (Jagst)
Deutschland

+49 7961 7057

Taxi-Funk-Zentrale Karlsruhe e.G.

Auf der Breit 5
76227 Karlsruhe
Deutschland

+49 721 944144

Logotax Taxi und Mietwagen GmbH

Gotthardstr. 57
80689 München
Deutschland

+49 89 564188

R + N Taxiunternehmen GmbH

Cosimastr. 143
81925 München
Deutschland

Taxi Widl

Bergiusstr. 26
84130 Dingolfing
Deutschland

+49 8731 2815

Taxi Gaßner-Schäfer GmbH

Piracher Str. 42
84489 Burghausen
Deutschland

+49 8677 3339


Information zur Branche Betrieb von Taxis und Mietwagen

Der Betrieb von Taxis und Mietwagen dient der Beförderung von Passagieren wie selbstfahrenden Personen im Landverkehr. Im Betrieb von Taxis und Mietwagen werden sowohl Fahrzeuge mit Chauffeur wie auch Fahrzeuge für selbstfahrende Personen zur Verfügung gestellt. Der Unterschied im Betrieb von Taxis und Mietwagen besteht bei den Taxis darin, dass der Betreiber dem Personenbeförderungsgesetz unterliegt und der Fahrer oder Chauffeur einen entsprechenden Personenbeförderungsschein besitzt. Weitere Unterscheidungen im Betrieb von Taxis und Mietwagen bestehen bei sogenannten Mietwagen mit Fahrern, die in Deutschland zum Schutz des Taxigewerbes besondere Auflagen beachten müssen. So dürfen unter anderem Mietwagen mit Fahrern nicht an ausgewiesenen Taxiständen bereitstehen und der Auftrag muss vom Auftraggeber am Betriebssitz des Mietwagenunternehmers erteilt werden. Zudem ist der Mietwagen mit Fahrer im Gegensatz zum Taxi kein öffentliches Verkehrsmittel. Dies gilt auch bei Mietwagen für Selbstfahrer. Miet- oder Leihwagen unterliegen als gewerbliche Beförderungsmittel kürzeren Intervallen in der technischen Überprüfung, meist alle 12 Monate, sowie einer gesonderten Zulassungsverordnung.


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