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Betrieb von Taxis und Mietwagen Anbieter

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TAXIS

Hauptstraße 23
07768 Reinstädt
Deutschland

+49 364 226990

66 66 66 Taxi Hamburg

Grindelhof 52,
20146 Hamburg
Deutschland

+49 11 69

BikeTaxi

Rodenbergstraße 37
10439 Berlin
Deutschland

+49 30 93958346

Bernd Taxis GmbH

Auchtertstrasse 17
73278 Schlierbach
Deutschland

+49 7021 970460

Mietwagenruf 8 mal 8 e.K.

Comeniusstr. 48A
01309 Dresden
Deutschland

+49 351 8888888

Taxi Rent GmbH

Stätzlingerstr. 70
86165 Augsburg
Deutschland

+49 821 241110

Taxi und Kurierdienst Rolf Kögler

Rotdornweg 46
08529 Plauen
Deutschland

+49 3741 447799

Croco Cab Taxi Betriebs-GmbH

Bödikerstr. 26
10245 Berlin Friedrichshain
Deutschland

+49 30 2949841

Metrocab Taxi- und Handels- GmbH

Weichselstr. 27
10247 Berlin Friedrichshain
Deutschland

+49 30 29490491

TAXIfon GmbH

Ansbacher Str. 65
10777 Berlin
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+49 30 21967565


Information zur Branche Betrieb von Taxis und Mietwagen

Der Betrieb von Taxis und Mietwagen dient der Beförderung von Passagieren wie selbstfahrenden Personen im Landverkehr. Im Betrieb von Taxis und Mietwagen werden sowohl Fahrzeuge mit Chauffeur wie auch Fahrzeuge für selbstfahrende Personen zur Verfügung gestellt. Der Unterschied im Betrieb von Taxis und Mietwagen besteht bei den Taxis darin, dass der Betreiber dem Personenbeförderungsgesetz unterliegt und der Fahrer oder Chauffeur einen entsprechenden Personenbeförderungsschein besitzt. Weitere Unterscheidungen im Betrieb von Taxis und Mietwagen bestehen bei sogenannten Mietwagen mit Fahrern, die in Deutschland zum Schutz des Taxigewerbes besondere Auflagen beachten müssen. So dürfen unter anderem Mietwagen mit Fahrern nicht an ausgewiesenen Taxiständen bereitstehen und der Auftrag muss vom Auftraggeber am Betriebssitz des Mietwagenunternehmers erteilt werden. Zudem ist der Mietwagen mit Fahrer im Gegensatz zum Taxi kein öffentliches Verkehrsmittel. Dies gilt auch bei Mietwagen für Selbstfahrer. Miet- oder Leihwagen unterliegen als gewerbliche Beförderungsmittel kürzeren Intervallen in der technischen Überprüfung, meist alle 12 Monate, sowie einer gesonderten Zulassungsverordnung.


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