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Betrieb von Taxis und Mietwagen Anbieter

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Bus-Taxi Reichenberger

Einsteinstr. 6
85716 Unterschleißheim
Deutschland

+49 89 3106621

TRP Taxi-Rent Partner GmbH

Riedingerstr. 24
86153 Augsburg
Deutschland

+49 821 241110

Taxi Haage GmbH

Klosterstr. 24
88214 Ravensburg
Deutschland

+49 751 3001

Taxi-Schmuk GmbH

Buchholzweg 18
88339 Bad Waldsee
Deutschland

+49 7524 8811

Bayer. Taxi-Einkauf Schißlbauer GmbH

Schulstr. 5
92272 Freudenberg
Deutschland

+49 9627 92020

Taxi-Ruf Ein- und Verkaufsgenossenschaft

Ernst-Sachs-Str. 94
97424 Schweinfurt
Deutschland

+49 9721 19410

ibi research GmbH Schloss Thurn & Taxis

Emmersamsplatz 5
93047 Regensburg
Deutschland

+49 941 9431881

Taxibetrieb Reiner Rudnick e.K.

Bischofstr. 31
04179 Leipzig
Deutschland

Funktaxi Reinbek

Am Rosenplatz 3
21465 Reinbek
Deutschland

+49 40 7225005

TAXISCREEN HAMBURG GmbH

Suhrenkamp 35
22335 Hamburg
Deutschland

+49 40 30062300


Information zur Branche Betrieb von Taxis und Mietwagen

Der Betrieb von Taxis und Mietwagen dient der Beförderung von Passagieren wie selbstfahrenden Personen im Landverkehr. Im Betrieb von Taxis und Mietwagen werden sowohl Fahrzeuge mit Chauffeur wie auch Fahrzeuge für selbstfahrende Personen zur Verfügung gestellt. Der Unterschied im Betrieb von Taxis und Mietwagen besteht bei den Taxis darin, dass der Betreiber dem Personenbeförderungsgesetz unterliegt und der Fahrer oder Chauffeur einen entsprechenden Personenbeförderungsschein besitzt. Weitere Unterscheidungen im Betrieb von Taxis und Mietwagen bestehen bei sogenannten Mietwagen mit Fahrern, die in Deutschland zum Schutz des Taxigewerbes besondere Auflagen beachten müssen. So dürfen unter anderem Mietwagen mit Fahrern nicht an ausgewiesenen Taxiständen bereitstehen und der Auftrag muss vom Auftraggeber am Betriebssitz des Mietwagenunternehmers erteilt werden. Zudem ist der Mietwagen mit Fahrer im Gegensatz zum Taxi kein öffentliches Verkehrsmittel. Dies gilt auch bei Mietwagen für Selbstfahrer. Miet- oder Leihwagen unterliegen als gewerbliche Beförderungsmittel kürzeren Intervallen in der technischen Überprüfung, meist alle 12 Monate, sowie einer gesonderten Zulassungsverordnung.


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