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Betrieb von Taxis und Mietwagen Anbieter

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TE Taxiteile Berlin GmbH

Eisenzahnstr. 11-12
10709 Berlin
Deutschland

+49 30 23639114

TSF Taxi Service Finanzdienstleistungen GmbH

Persiusstr. 7
10245 Berlin Friedrichshain
Deutschland

+49 30 61620851

Technische Fahrzeugausrüstung Kiel Taxi und M

Holzkoppelweg 33
24118 Kiel
Deutschland

+49 431 2597969

Taxi Hamburg 6 x 6 GmbH & Co. KG

Grindelhof 52
20146 Hamburg
Deutschland

+49 40 6829080

Taxi-Rent 2000 Nord GmbH

Sportallee 74
22335 Hamburg
Deutschland

+49 40 4108064

DOM-TAXI Köln GmbH

Maarweg 145
50825 Köln
Deutschland

+49 221 5777770

Taxi Maier

Feldbergstr. 4
79674 Todtnau
Deutschland

+49 7671 1438

Wiesenthäler Lasttaxi GmbH

Belchenstr. 63
79650 Schopfheim
Deutschland

+49 7622 67960

Bavaria Taxi GmbH

Marsstr. 24
80335 München
Deutschland

+49 89 593131

Taxi Termath GmbH

Schlavenhorst 76
46395 Bocholt
Deutschland

+49 2871 6030


Information zur Branche Betrieb von Taxis und Mietwagen

Der Betrieb von Taxis und Mietwagen dient der Beförderung von Passagieren wie selbstfahrenden Personen im Landverkehr. Im Betrieb von Taxis und Mietwagen werden sowohl Fahrzeuge mit Chauffeur wie auch Fahrzeuge für selbstfahrende Personen zur Verfügung gestellt. Der Unterschied im Betrieb von Taxis und Mietwagen besteht bei den Taxis darin, dass der Betreiber dem Personenbeförderungsgesetz unterliegt und der Fahrer oder Chauffeur einen entsprechenden Personenbeförderungsschein besitzt. Weitere Unterscheidungen im Betrieb von Taxis und Mietwagen bestehen bei sogenannten Mietwagen mit Fahrern, die in Deutschland zum Schutz des Taxigewerbes besondere Auflagen beachten müssen. So dürfen unter anderem Mietwagen mit Fahrern nicht an ausgewiesenen Taxiständen bereitstehen und der Auftrag muss vom Auftraggeber am Betriebssitz des Mietwagenunternehmers erteilt werden. Zudem ist der Mietwagen mit Fahrer im Gegensatz zum Taxi kein öffentliches Verkehrsmittel. Dies gilt auch bei Mietwagen für Selbstfahrer. Miet- oder Leihwagen unterliegen als gewerbliche Beförderungsmittel kürzeren Intervallen in der technischen Überprüfung, meist alle 12 Monate, sowie einer gesonderten Zulassungsverordnung.


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