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Betrieb von Taxis und Mietwagen Anbieter

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tzo - TAXI-ZENTRALE OBERHAUSEN GmbH

Willy-Brandt-Platz 1
46045 Oberhausen
Deutschland

+49 208 22200

Auto - Blitz Funkmietwagen GmbH

Neurather Ring 1
51063 Köln
Deutschland

+49 221 61227778

Taxi-City Otten GmbH

Merianstr. 18-22
60316 Frankfurt am Main
Deutschland

+49 69 442440

Taxi-München eG Genossenschaft der Münchner T

Engelhardstr. 6
81369 München
Deutschland

+49 89 773077

Fritz Taxi

Watertimpen 9
48231 Warendorf
Deutschland

+49 2581 3344

Taxi Serries

Hasenkamp 4
48231 Warendorf
Deutschland

+49 2581 7077

GER-POL AIR Taxi GmbH

Flugplatzstr. 54
48531 Nordhorn
Deutschland

+49 5921 32203

FUNKTAXI Mülheim Inh. A. Kurt e.K.

Clevischer Ring 86
51063 Köln
Deutschland

Taxi Lang GmbH

Käthe-Kollwitz-Str. 11
51545 Waldbröl
Deutschland

+49 2291 2222

BETAX Taxibetrieb GmbH

Neuenhofstr. 129
52078 Aachen
Deutschland

+49 241 9973333


Information zur Branche Betrieb von Taxis und Mietwagen

Der Betrieb von Taxis und Mietwagen dient der Beförderung von Passagieren wie selbstfahrenden Personen im Landverkehr. Im Betrieb von Taxis und Mietwagen werden sowohl Fahrzeuge mit Chauffeur wie auch Fahrzeuge für selbstfahrende Personen zur Verfügung gestellt. Der Unterschied im Betrieb von Taxis und Mietwagen besteht bei den Taxis darin, dass der Betreiber dem Personenbeförderungsgesetz unterliegt und der Fahrer oder Chauffeur einen entsprechenden Personenbeförderungsschein besitzt. Weitere Unterscheidungen im Betrieb von Taxis und Mietwagen bestehen bei sogenannten Mietwagen mit Fahrern, die in Deutschland zum Schutz des Taxigewerbes besondere Auflagen beachten müssen. So dürfen unter anderem Mietwagen mit Fahrern nicht an ausgewiesenen Taxiständen bereitstehen und der Auftrag muss vom Auftraggeber am Betriebssitz des Mietwagenunternehmers erteilt werden. Zudem ist der Mietwagen mit Fahrer im Gegensatz zum Taxi kein öffentliches Verkehrsmittel. Dies gilt auch bei Mietwagen für Selbstfahrer. Miet- oder Leihwagen unterliegen als gewerbliche Beförderungsmittel kürzeren Intervallen in der technischen Überprüfung, meist alle 12 Monate, sowie einer gesonderten Zulassungsverordnung.


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