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Betrieb von Taxis und Mietwagen Anbieter

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Taxi-Ruf Braunschweig GmbH

Dresdenstr. 131
38124 Braunschweig
Deutschland

+49 531 66666

TLK Taxi-Limousinen- Kurier GmbH

Winkelsweg 121
40764 Langenfeld
Deutschland

+49 2173 66666

Taxi Stuppin GmbH

Castroper Str. 2
44791 Bochum
Deutschland

+49 234 358080

Taxi-Funk Interessengemeinschaft

Husemannstr. 59
45879 Gelsenkirchen
Deutschland

+49 209 19410

Taxi Gundo Strobel GmbH

Polsumer Str. 94-96
45896 Gelsenkirchen
Deutschland

+49 209 66611

Taxi von Agris GmbH

Im Hammereisen 4
47559 Kranenburg
Deutschland

+49 2826 7577

Taxiunternehmen Jörg Oppermann

Gartenstrasse 20
42781 Haan
Deutschland

+49 2104 61188

Taxi 3033 Klaus Herrmann GmbH & Co. KG

Max-Reger-Strasse 85
95030 Hof
Deutschland

+49 9281 3033

Taxibetrieb Udo Wicklein

Käthe-Kollwitz-Straße 18
07318 Saalfeld/Saale
Deutschland

+49 3671 628150


Information zur Branche Betrieb von Taxis und Mietwagen

Der Betrieb von Taxis und Mietwagen dient der Beförderung von Passagieren wie selbstfahrenden Personen im Landverkehr. Im Betrieb von Taxis und Mietwagen werden sowohl Fahrzeuge mit Chauffeur wie auch Fahrzeuge für selbstfahrende Personen zur Verfügung gestellt. Der Unterschied im Betrieb von Taxis und Mietwagen besteht bei den Taxis darin, dass der Betreiber dem Personenbeförderungsgesetz unterliegt und der Fahrer oder Chauffeur einen entsprechenden Personenbeförderungsschein besitzt. Weitere Unterscheidungen im Betrieb von Taxis und Mietwagen bestehen bei sogenannten Mietwagen mit Fahrern, die in Deutschland zum Schutz des Taxigewerbes besondere Auflagen beachten müssen. So dürfen unter anderem Mietwagen mit Fahrern nicht an ausgewiesenen Taxiständen bereitstehen und der Auftrag muss vom Auftraggeber am Betriebssitz des Mietwagenunternehmers erteilt werden. Zudem ist der Mietwagen mit Fahrer im Gegensatz zum Taxi kein öffentliches Verkehrsmittel. Dies gilt auch bei Mietwagen für Selbstfahrer. Miet- oder Leihwagen unterliegen als gewerbliche Beförderungsmittel kürzeren Intervallen in der technischen Überprüfung, meist alle 12 Monate, sowie einer gesonderten Zulassungsverordnung.


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