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Kauf und Verkauf von Wohngebäuden Anbieter

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ARGO Immobilien Räppel & Co. OHG

Berliner Allee 62
13088 Berlin
Deutschland

+49 30 92799403

AXISA Immobilien- gesellschaft mbH

Welfenallee 11
13465 Berlin
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+49 30 40635950

Barkow-Immobilien

Residenzstr. 78
13409 Berlin
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+49 30 49997525

BHI Immobilien

Gaismannshofer Weg 7
13587 Berlin
Deutschland

+49 30 33600515

Bingio-Immobilien GmbH

Sandbacher Weg 111
12526 Berlin
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+49 30 6766218

Castle Immobiliengesellschaft mbH & Co. Grund

Mariendorfer Damm 161A
12107 Berlin
Deutschland

+49 30 70604614

GEFI Gesellschaft für Immobilienverwaltung mb

Jägerstraße 8
09111 Chemnitz
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+49 371 4720605

CITYPLAN Immobilien Verwaltungs- und Vermitt

Breitenbachstr. 10
13509 Berlin
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+49 30 4355860

Dein Haus Immobilien GmbH & Co. KG

Josef-Nawrocki-Str. 30
12587 Berlin
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+49 30 64091445

Domus Immobilien OHG

Kaiser-Wilhelm-Str. 81
12247 Berlin
Deutschland

+49 30 76689414


Information zur Branche Kauf und Verkauf von Wohngebäuden

In der Kategorie Grundstücks- und Wohnungswesen ist der Kauf und Verkauf von Wohngebäuden ein bestimmender Faktor zur Festlegung der regionalen Hauspreise. Wie in anderen Bereichen auch, so bestimmt ebenso hier die Nachfrage und das Angebot die Marktlage. Der Kauf und Verkauf von Wohngebäuden ist ausschlaggebend für ein Gebiet oder eine Gemeinde in Bezug auf dessen ökonomischer Stabilität und Wachstum. Hintergrund für ein Ansteigen oder Absinken von Kauf und Verkauf von Wohngebäuden innerhalb einer Region sind in aller Regel wirtschaftliche Faktoren wie Arbeitsplatzangebote in verschiedenen Branchen. Natürlich sind ein attraktives Umfeld und eine gut funktionierende Infrastruktur weitere Faktoren für eine erhöhte Tätigkeit im Bereich Kauf und Verkauf von Wohngebäuden. Durchgeführt werden sowohl Kauf wie Verkauf von Immobilienmaklern, Privatpersonen, Gewerbetreibenden und Kommunen. Um im hochsensiblen Bereich des Wohnungswesens die Spekulation möglichst gering zu halten, hat der Gesetzgeber festgelegt, dass Gewinne aus Veräußerungen nur dann steuerfrei sind, wenn mindestens zehn Jahre zwischen Kauf und Verkauf liegen. Die Ausnahme davon ist die Eigennutzung. Diese muss für mindestens zwei volle Jahre vor dem Verkauf nachgewiesen sein.


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