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Die Vermietung und Verpachtung von Wohngebäuden erfolgt in der Regel zur Erwirtschaftung von daraus zu erzielenden Gewinnen. Im Grundstücks- und Wohnungswesen teilt sich die Vermietung und Verpachtung von Wohngebäuden in kurzfristige und langfristige Pacht- und Mietverträge auf, die unternehmerisch gesehen verschiedene Hintergründe besitzen. So ist etwa die Vermietung und Verpachtung von Wohngebäuden in Form von Ferienwohnungen & -häuser ein Bereich, der eher in touristisch erschlossenen Gebieten zum Tragen kommt und oft von Touristikunternehmen oder teilgewerblich arbeitenden Privatpersonen betrieben wird. Im Gegensatz dazu erfolgt die langfristige Vermietung und Verpachtung von Wohngebäuden zur dauerhaften Wohnsitzname durch Mieter oder Pächter ebenfalls über private Eigentümer oder Wohnungsbaugesellschaften. Der verwaltungstechnische Aufwand beider Unternehmungen ist unterschiedlich. Normalerweise beinhalten kurzfristige Vermietungen und Verpachtungen für Ferienaufenthalte einen größeren Aufwand, erzeugen aber auch höhere Gewinnmargen. Langfristige Vermietungen und Verpachtungen zeichnen sich meist durch geringere Erlöse aus, sind dafür aber dauerhafter und verwaltungstechnisch nicht so aufwendig. Welches Modell zum Tragen kommt, ist unter anderem standortabhängig.