Internationale Firmen- und Produktsuchmaschine

Firmen typ

Kauf und Verkauf von Wohngebäuden Anbieter

Seite 141 von 220

TIV Vermögensverwaltung und Immobilien GmbH

Nymphenburger Str. 1
80335 München
Deutschland

+49 89 5459770

AAA IMMOVISION COM Immobilien

Emil-Riedel-Str. 4
80538 München
Deutschland

+49 89 29162400

Bauland 1. Immobilien- verwaltungs GmbH u. Co

Elsenheimerstr. 50
80687 München
Deutschland

+49 89 51727891

Buchberger Immobilien

Siegenburger Str. 115
80686 München
Deutschland

+49 89 54779822

Christine Maidel Immobilien

Josephsplatz 3
80798 München
Deutschland

+49 89 28674668

Clemens Luksch Immobilien Service

Südliche Auffahrtsallee 19
80639 München
Deutschland

+49 89 1689440

Dieckmann Immobilien

Kaiserstr. 2
80801 München
Deutschland

+49 89 33039466

accedo AG Immobilien- Finanzierungs-Vermittlu

Alexanderstr. 1
95444 Bayreuth
Deutschland

+49 921 5607050

Angela Kraut Immobilien

Probstschwaigstr. 30
94527 Aholming
Deutschland

+49 9938 903066

Antesberger Immobilien- u. Bauträger GmbH

Wittgasse 7/II
94032 Passau
Deutschland

+49 851 931460


Information zur Branche Kauf und Verkauf von Wohngebäuden

In der Kategorie Grundstücks- und Wohnungswesen ist der Kauf und Verkauf von Wohngebäuden ein bestimmender Faktor zur Festlegung der regionalen Hauspreise. Wie in anderen Bereichen auch, so bestimmt ebenso hier die Nachfrage und das Angebot die Marktlage. Der Kauf und Verkauf von Wohngebäuden ist ausschlaggebend für ein Gebiet oder eine Gemeinde in Bezug auf dessen ökonomischer Stabilität und Wachstum. Hintergrund für ein Ansteigen oder Absinken von Kauf und Verkauf von Wohngebäuden innerhalb einer Region sind in aller Regel wirtschaftliche Faktoren wie Arbeitsplatzangebote in verschiedenen Branchen. Natürlich sind ein attraktives Umfeld und eine gut funktionierende Infrastruktur weitere Faktoren für eine erhöhte Tätigkeit im Bereich Kauf und Verkauf von Wohngebäuden. Durchgeführt werden sowohl Kauf wie Verkauf von Immobilienmaklern, Privatpersonen, Gewerbetreibenden und Kommunen. Um im hochsensiblen Bereich des Wohnungswesens die Spekulation möglichst gering zu halten, hat der Gesetzgeber festgelegt, dass Gewinne aus Veräußerungen nur dann steuerfrei sind, wenn mindestens zehn Jahre zwischen Kauf und Verkauf liegen. Die Ausnahme davon ist die Eigennutzung. Diese muss für mindestens zwei volle Jahre vor dem Verkauf nachgewiesen sein.


©  Itsbetter