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Inkassobüros Anbieter

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SFG Forderungsmanagement GmbH

Bolzstrasse 4
70173 Stuttgart
Deutschland

+49 711 228630

EXPRESS INKASSO GmbH

Bergstr. 55
69120 Heidelberg
Deutschland

+49 6221 2089909

Inkassobüro Hejno GmbH

Kaiserstraße 35
76437 Rastatt
Deutschland

+49 7222 32894

EMS DEBITA Wirtschaftsinkasso KG - Internatio

Reihener Strasse 5
74889 Sinsheim
Deutschland

+49 7261 6569490

Profaktura Auslandsinkasso GmbH

Albert-Jansen-Str. 8
52511 Geilenkirchen
Deutschland

+49 2451 490277

KLI Inkassobüro

Oldenburger Str. 17
48429 Rheine
Deutschland

+49 5971 16170

BPS Forderungsmanagement GmbH

Kaiserin-Augusta-Allee 113
10553 Berlin
Deutschland

+49 30 34504225

IFM Intensiv Förderungsmanagement OHG

Kaolinstr. 16
06126 Halle
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+49 345 686966

OSTINKASSO e.Kfr.

Sachsenstr. 26D
09669 Frankenberg/Sachsen
Deutschland

+49 37206 881988

Deutscher Inkasso Dienst GmbH & Co KG

Großbeerenstr. 179
14482 Potsdam
Deutschland

+49 331 58100


Information zur Branche Inkassobüros

Zu den wirtschaftlichen Dienstleistungen zählen unter anderem die Arbeiten von Auskunfteien und Inkassobüros. Beide Formen der dienstleistenden Unternehmen können sowohl das Inkasso wie die Bonitätsprüfung betreiben oder sich auf jeweils einen dieser Geschäftsbereiche konzentrieren. Reine Inkassobüros kümmern sich um ausstehende Forderungen von Gläubigern in deren oder im eigenen Namen bei Schuldnern. Für diese Aufgabe besteht in Deutschland eine Regelung zum Mahnwesen, die je nach Art der Forderung unterschiedlich sein kann. Nicht wenige Unternehmen treten ihre offenen Forderungen an Kunden oder Geschäftspartner bei fruchtloser Mahnung an Inkassobüros ab, da für viele Betriebe der administrative Aufwand sowie der Kostenaufwand im Verhältnis zur Schuld zu hoch sind. Die Inkassobüros wiederum können, wie andere Gläubiger auch, an den zuständigen Gerichten bei Nachweis der Schuld einen Titel erwirken, der bis zu dreißig Jahre Gültigkeit besitzt. Mithilfe dieses Titels kann über einen Gerichtsvollzieher die offene Schuld, unter Umständen auch durch Einziehung von Gütern durch Pfändung, beglichen werden. Die entstehenden Verwaltungskosten hierfür trägt zunächst der Gläubiger, der diese aber auf die offene Forderung addieren kann.


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