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Inkassobüros Anbieter

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Proinkasso GmbH

Rodenbacher Chaussee 6
63457 Hanau
Deutschland

+49 6181 90601001

UGV-Inkasso GmbH

Modenbachstr. 1
67376 Harthausen
Deutschland

+49 6344 947700

Süd-Inkasso Willi und Jörg Hoster OHG

Cannstatter Str. 82
70734 Fellbach
Deutschland

+49 711 581230

Liquida Inkasso

Talheimer Str. 32
74223 Flein
Deutschland

+49 7131 582060

Allinkasso GmbH

Oberföhringer Str. 93
81925 München
Deutschland

+49 89 95722010

forte Inkasso GmbH

Hartstr. 54
82110 Germering
Deutschland

+49 89 8470470

Inkasso Schuster GmbH

Tannenweg 8b
84180 Loiching
Deutschland

+49 8731 60204

Inkafact Forderungsmanagement GmbH

Felix-Wankel-Str. 3
85221 Dachau
Deutschland

+49 8131 339084

Amper-Inkasso e.K.

Sandbergstr. 8
85256 Vierkirchen
Deutschland

+49 8139 935445

INKASSO Direkt Inkassobüro Belinda Böhm

Kobelstr. 8
86356 Neusäß
Deutschland

+49 821 4804141


Information zur Branche Inkassobüros

Zu den wirtschaftlichen Dienstleistungen zählen unter anderem die Arbeiten von Auskunfteien und Inkassobüros. Beide Formen der dienstleistenden Unternehmen können sowohl das Inkasso wie die Bonitätsprüfung betreiben oder sich auf jeweils einen dieser Geschäftsbereiche konzentrieren. Reine Inkassobüros kümmern sich um ausstehende Forderungen von Gläubigern in deren oder im eigenen Namen bei Schuldnern. Für diese Aufgabe besteht in Deutschland eine Regelung zum Mahnwesen, die je nach Art der Forderung unterschiedlich sein kann. Nicht wenige Unternehmen treten ihre offenen Forderungen an Kunden oder Geschäftspartner bei fruchtloser Mahnung an Inkassobüros ab, da für viele Betriebe der administrative Aufwand sowie der Kostenaufwand im Verhältnis zur Schuld zu hoch sind. Die Inkassobüros wiederum können, wie andere Gläubiger auch, an den zuständigen Gerichten bei Nachweis der Schuld einen Titel erwirken, der bis zu dreißig Jahre Gültigkeit besitzt. Mithilfe dieses Titels kann über einen Gerichtsvollzieher die offene Schuld, unter Umständen auch durch Einziehung von Gütern durch Pfändung, beglichen werden. Die entstehenden Verwaltungskosten hierfür trägt zunächst der Gläubiger, der diese aber auf die offene Forderung addieren kann.


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