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Hilfstätigkeiten für den Landverkehr Anbieter

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GFV Gesellschaft für Verkehrserziehung mbH

Bramstedter Kirchweg 80
27211 Bassum
Deutschland

+49 4241 970211

ADFC-Radverkehr- Dienstleistungen-GmbH

Grünenstr. 120
28199 Bremen
Deutschland

+49 421 346390

H. Lotze Fruchtimport und Nahverkehr GmbH

Am Tönniesberg 16
30453 Hannover
Deutschland

+49 511 469136

VGL Verkehrsges. Lippe mbH

Felix-Fechenbach-Str. 3
32756 Detmold
Deutschland

+49 5231 96600

G. & T. Goebel Verkehrsbetriebe GmbH

Am Langen Acker 15
37154 Northeim
Deutschland

+49 5551 9140600

ARGUS-Agentur für Stadt u. Verkehrsplanung Gm

Göttingstr. 22
38106 Braunschweig
Deutschland

+49 531 344757

Verkehrsinstitut Magdeburg GmbH

Turmschanzenstr. 6
39114 Magdeburg
Deutschland

+49 391 857390

NJL-Nahverkehrsgesellschaft Jerichower Land m

Marientränke 35
39288 Burg
Deutschland

+49 3921 93590

Grebner Ruchay Verkehrs- planungs GmbH

Uerdinger Str. 58
40474 Düsseldorf
Deutschland

+49 211 439180

Kreisverkehrsgesellschaft Mettmann mbH

Düsseldorfer Str. 26
40822 Mettmann
Deutschland


Information zur Branche Hilfstätigkeiten für den Landverkehr

Unter dem allgemeinen Begriff Hilfstätigkeiten für den Verkehr sind Dienstleistungen zu verstehen, die der Aufrechterhaltung der vier wichtigsten Verkehrsarten Schiff, Bahn, Flugzeug und Straße dienen. Hilfstätigkeiten für den Landverkehr beziehen sich auf die beiden landgebundenen Verkehrsträger Schiene und Straße. Zu den Hilfstätigkeiten für den Landverkehr zählen beispielsweise die Einrichtung und der Betrieb von Verkehrsanlagen, etwa einer Ampelanlage an einer Kreuzung oder eine Umschlaganlage im Bahnverkehr. In der Regel sind die Eigentümer von landgebundenen Verkehrswegen die Bahn, die Gemeinden, die Kreise und der Bund. Diese öffentlichen Einrichtungen schreiben die benötigten Hilfstätigkeiten für den Landverkehr europaweit in verschiedenen Publikationen aus und fordern zur Abgabe eines Angebotes auf. Der Umfang an Hilfstätigkeiten für den Landverkehr ist enorm und entsprechend groß die Vielfalt der Ausschreibungen. Das beginnt bei Abbau- oder Abrissarbeiten, geht weiter zu Personenkontrollen im öffentlichen Nahverkehr bis hin zur Verkehrssicherung von Veranstaltungen und Baustellen. Die eigentliche Auftragsvergabe erfolgt nach den Richtlinien der EU, in der bestimmte Vorgaben berücksichtigt werden müssen.


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