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Hilfstätigkeiten für den Landverkehr Anbieter

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Straßenverkehrsgenossenschaft Bayern-Süd e.G.

Leonrodstr. 48
80636 München
Deutschland

Verkehrsamt Fischbachau

Kirchplatz 10
83730 Fischbachau
Deutschland

+49 8028 876

Josef Kalb Verkehrs- unternehmen e.K.

Norlaching 9
84405 Dorfen
Deutschland

+49 8084 7691

Obergünzburger Reise- und Verkehrsbüro

Unterer Markt 21
87634 Obergünzburg
Deutschland

+49 8372 7211

Kraftverkehr Nagel GmbH & Co. KG

In der Paint 22
87730 Bad Grönenbach
Deutschland

+49 8334 9800

RBV REGIOBUS Verkehrs GmbH & Co. KG

Hallplatz 2
90402 Nürnberg
Deutschland

+49 911 21467730

Verkehrsunternehmen Robert Rattelmeier

Ansbacher Str. 20
91589 Aurach
Deutschland

+49 9804 91000

Gundel Land- und Weinhandel Güternahverkehr G

Michelbacher Str. 8
91625 Schnelldorf
Deutschland

+49 9869 9500

GSV-Ges. für Schadenverhütung im Verkehrsgewe

Herrnstr. 20
92224 Amberg
Deutschland

+49 9621 913333

Geis-Zuber Linienverkehr Hildburghausen GmbH

Bahnhofstr. 20
98646 Hildburghausen
Deutschland

+49 3685 701873


Information zur Branche Hilfstätigkeiten für den Landverkehr

Unter dem allgemeinen Begriff Hilfstätigkeiten für den Verkehr sind Dienstleistungen zu verstehen, die der Aufrechterhaltung der vier wichtigsten Verkehrsarten Schiff, Bahn, Flugzeug und Straße dienen. Hilfstätigkeiten für den Landverkehr beziehen sich auf die beiden landgebundenen Verkehrsträger Schiene und Straße. Zu den Hilfstätigkeiten für den Landverkehr zählen beispielsweise die Einrichtung und der Betrieb von Verkehrsanlagen, etwa einer Ampelanlage an einer Kreuzung oder eine Umschlaganlage im Bahnverkehr. In der Regel sind die Eigentümer von landgebundenen Verkehrswegen die Bahn, die Gemeinden, die Kreise und der Bund. Diese öffentlichen Einrichtungen schreiben die benötigten Hilfstätigkeiten für den Landverkehr europaweit in verschiedenen Publikationen aus und fordern zur Abgabe eines Angebotes auf. Der Umfang an Hilfstätigkeiten für den Landverkehr ist enorm und entsprechend groß die Vielfalt der Ausschreibungen. Das beginnt bei Abbau- oder Abrissarbeiten, geht weiter zu Personenkontrollen im öffentlichen Nahverkehr bis hin zur Verkehrssicherung von Veranstaltungen und Baustellen. Die eigentliche Auftragsvergabe erfolgt nach den Richtlinien der EU, in der bestimmte Vorgaben berücksichtigt werden müssen.


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