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Hilfstätigkeiten für den Landverkehr Anbieter

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Tuss Verkehrsgesellschaft mbH

Kampstr. 12
59955 Winterberg
Deutschland

+49 2985 262

KWV Kooperationsgesellschaft für Warenverkehr

Kaiserstr. 5
60311 Frankfurt am Main
Deutschland

+49 69 290495

Nahverkehrsinfrastrukturges. Frankfurt am Mai

Kurt-Schumacher-Str. 10
60311 Frankfurt am Main
Deutschland

Kreis-Verkehrs- Gesellschaft Offenbach mbH

Ziegelstr. 8
63065 Offenbach
Deutschland

+49 69 82375010

Landesverkehrswacht Saar e.V.

Metzer Str. 19
66117 Saarbrücken
Deutschland

+49 681 57599

S.V.G. Strassenverkehrsgenossenschaft

Metzer Str. 123
66117 Saarbrücken
Deutschland

+49 681 92500

Rhein-Neckar-Verkehr GmbH

Mannheimer Str. 53
67098 Bad Dürkheim
Deutschland

+49 6322 60060

WVV Westpfalz Verkehrsverbund GmbH

Bahnhofstr. 22
67655 Kaiserslautern
Deutschland

+49 631 316750

Straßenverkehrsgenossenschaft Nordbaden e. G.

Rathenaustr. 17
68165 Mannheim
Deutschland

+49 621 416845

Ingenieur Gesellschaft Verkehr GbR

Augustenstr. 55
70178 Stuttgart
Deutschland

+49 711 613933


Information zur Branche Hilfstätigkeiten für den Landverkehr

Unter dem allgemeinen Begriff Hilfstätigkeiten für den Verkehr sind Dienstleistungen zu verstehen, die der Aufrechterhaltung der vier wichtigsten Verkehrsarten Schiff, Bahn, Flugzeug und Straße dienen. Hilfstätigkeiten für den Landverkehr beziehen sich auf die beiden landgebundenen Verkehrsträger Schiene und Straße. Zu den Hilfstätigkeiten für den Landverkehr zählen beispielsweise die Einrichtung und der Betrieb von Verkehrsanlagen, etwa einer Ampelanlage an einer Kreuzung oder eine Umschlaganlage im Bahnverkehr. In der Regel sind die Eigentümer von landgebundenen Verkehrswegen die Bahn, die Gemeinden, die Kreise und der Bund. Diese öffentlichen Einrichtungen schreiben die benötigten Hilfstätigkeiten für den Landverkehr europaweit in verschiedenen Publikationen aus und fordern zur Abgabe eines Angebotes auf. Der Umfang an Hilfstätigkeiten für den Landverkehr ist enorm und entsprechend groß die Vielfalt der Ausschreibungen. Das beginnt bei Abbau- oder Abrissarbeiten, geht weiter zu Personenkontrollen im öffentlichen Nahverkehr bis hin zur Verkehrssicherung von Veranstaltungen und Baustellen. Die eigentliche Auftragsvergabe erfolgt nach den Richtlinien der EU, in der bestimmte Vorgaben berücksichtigt werden müssen.


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