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Unter dem allgemeinen Begriff Hilfstätigkeiten für den Verkehr sind Dienstleistungen zu verstehen, die der Aufrechterhaltung der vier wichtigsten Verkehrsarten Schiff, Bahn, Flugzeug und Straße dienen. Hilfstätigkeiten für den Landverkehr beziehen sich auf die beiden landgebundenen Verkehrsträger Schiene und Straße. Zu den Hilfstätigkeiten für den Landverkehr zählen beispielsweise die Einrichtung und der Betrieb von Verkehrsanlagen, etwa einer Ampelanlage an einer Kreuzung oder eine Umschlaganlage im Bahnverkehr. In der Regel sind die Eigentümer von landgebundenen Verkehrswegen die Bahn, die Gemeinden, die Kreise und der Bund. Diese öffentlichen Einrichtungen schreiben die benötigten Hilfstätigkeiten für den Landverkehr europaweit in verschiedenen Publikationen aus und fordern zur Abgabe eines Angebotes auf. Der Umfang an Hilfstätigkeiten für den Landverkehr ist enorm und entsprechend groß die Vielfalt der Ausschreibungen. Das beginnt bei Abbau- oder Abrissarbeiten, geht weiter zu Personenkontrollen im öffentlichen Nahverkehr bis hin zur Verkehrssicherung von Veranstaltungen und Baustellen. Die eigentliche Auftragsvergabe erfolgt nach den Richtlinien der EU, in der bestimmte Vorgaben berücksichtigt werden müssen.