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Hilfstätigkeiten für den Landverkehr Anbieter

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Schlichtungsstelle Nahverkehr

Mintropstr. 27
40215 Düsseldorf
Deutschland

+49 21138 090

HEMA VERKEHRSSICHERUNGSTECHNIK GmbH & Co. KG

Miesberg 2 A
85235 Pfaffenhofen an der Glonn
Deutschland

+49 8134 92950

Verkehrswacht Bielefeld

Jöllenbecker Straße 327
33613 Bielefeld
Deutschland

+49 521 894879

Kieler Verkehrsgesellschaft mbH

Werftstraße 233-243
24143 Kiel
Deutschland

+49 431 5941234

Verkehrsamt Röttingen

Marktplatz 1
97285 Röttingen
Deutschland

+49 9338 972855

Kraftverkehrsgesellschaft mbH Ribnitz Damgart

Am Nettelrade 5
18311 Ribnitz-Damgarten
Deutschland

+49 3821 88650

Verkehrsgemeinschaft Westmecklenburg

Ludwigsluster Chaussee 72
19061 Schwerin
Deutschland

+49 385 3921426

vectus Verkehrsgesellschaft mbH

Bahnhofsplatz 2
65549 Limburg an der Lahn
Deutschland

+49 6431 58450

cantus Verkehrsgesellschaft mbH

Wilhelmshöher Allee 252
34119 Kassel
Deutschland

+49 561 9307450

Kötrans GmbH & Co. KGNah- und Fernverkehr

Im Köbler 3
75438 Knittlingen
Deutschland

+49 7043 92180


Information zur Branche Hilfstätigkeiten für den Landverkehr

Unter dem allgemeinen Begriff Hilfstätigkeiten für den Verkehr sind Dienstleistungen zu verstehen, die der Aufrechterhaltung der vier wichtigsten Verkehrsarten Schiff, Bahn, Flugzeug und Straße dienen. Hilfstätigkeiten für den Landverkehr beziehen sich auf die beiden landgebundenen Verkehrsträger Schiene und Straße. Zu den Hilfstätigkeiten für den Landverkehr zählen beispielsweise die Einrichtung und der Betrieb von Verkehrsanlagen, etwa einer Ampelanlage an einer Kreuzung oder eine Umschlaganlage im Bahnverkehr. In der Regel sind die Eigentümer von landgebundenen Verkehrswegen die Bahn, die Gemeinden, die Kreise und der Bund. Diese öffentlichen Einrichtungen schreiben die benötigten Hilfstätigkeiten für den Landverkehr europaweit in verschiedenen Publikationen aus und fordern zur Abgabe eines Angebotes auf. Der Umfang an Hilfstätigkeiten für den Landverkehr ist enorm und entsprechend groß die Vielfalt der Ausschreibungen. Das beginnt bei Abbau- oder Abrissarbeiten, geht weiter zu Personenkontrollen im öffentlichen Nahverkehr bis hin zur Verkehrssicherung von Veranstaltungen und Baustellen. Die eigentliche Auftragsvergabe erfolgt nach den Richtlinien der EU, in der bestimmte Vorgaben berücksichtigt werden müssen.


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