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Hilfstätigkeiten für den Landverkehr Anbieter

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Ostseeland Verkehr GmbH

Ludwigsluster Chaussee 72
19061 Schwerin
Deutschland

+49 395 430840

Dannenmann Linien- und Reiseverkehr

Siemensstraße 1
71384 Weinstadt
Deutschland

+49 7151 969220

Gesellschaft für Bus- und Schienenverkehr mbH

Borsigstraße 8
33803 Steinhagen
Deutschland

+49 5204 870362

Verkehrsunternehmen im VGN mbH

Hallplatz 2
90402 Nürnberg
Deutschland

+49 911 21467737

Landesamt für Bauen und Verkehr

Lindenallee 51
15366 Dahlwitz-Hoppegarten
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+49 3342 3550

Häfen und Güterverkehr Köln AG

Harry-Blum-Platz 2 (bisher Bayenstraß
50678 Köln
Deutschland

+49 221 3900

und Projektmanagement von Verkehrssystemen mb

Mühlweg 15,
77767 Appenweier
Deutschland

+49 7805 910972

Fahrbahnmarkierung und Verkehrstechnik

Zehn Morgen 6
63599 Biebergemünd
Deutschland

+49 6050 907595

Verkehrstechnik

Marconistr. 18a
50769 Köln
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+49 221 9703060

VIS Verkehrs Industrie Systeme GmbH Ein Unter

Magdeburger Strasse 29
38820 Halberstadt
Deutschland

+49 3941 52344


Information zur Branche Hilfstätigkeiten für den Landverkehr

Unter dem allgemeinen Begriff Hilfstätigkeiten für den Verkehr sind Dienstleistungen zu verstehen, die der Aufrechterhaltung der vier wichtigsten Verkehrsarten Schiff, Bahn, Flugzeug und Straße dienen. Hilfstätigkeiten für den Landverkehr beziehen sich auf die beiden landgebundenen Verkehrsträger Schiene und Straße. Zu den Hilfstätigkeiten für den Landverkehr zählen beispielsweise die Einrichtung und der Betrieb von Verkehrsanlagen, etwa einer Ampelanlage an einer Kreuzung oder eine Umschlaganlage im Bahnverkehr. In der Regel sind die Eigentümer von landgebundenen Verkehrswegen die Bahn, die Gemeinden, die Kreise und der Bund. Diese öffentlichen Einrichtungen schreiben die benötigten Hilfstätigkeiten für den Landverkehr europaweit in verschiedenen Publikationen aus und fordern zur Abgabe eines Angebotes auf. Der Umfang an Hilfstätigkeiten für den Landverkehr ist enorm und entsprechend groß die Vielfalt der Ausschreibungen. Das beginnt bei Abbau- oder Abrissarbeiten, geht weiter zu Personenkontrollen im öffentlichen Nahverkehr bis hin zur Verkehrssicherung von Veranstaltungen und Baustellen. Die eigentliche Auftragsvergabe erfolgt nach den Richtlinien der EU, in der bestimmte Vorgaben berücksichtigt werden müssen.


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