Im Ernährungsgewerbe ist die Herstellung von diätetischen Nahrungsmitteln bestimmten Vorgaben in Bezug auf die jeweiligen Zutaten untergeordnet. Aufgrund der besonderen Rolle dieser Nahrungsmittel auf die allgemeine Gesundheit besteht hierzu in Deutschland die Diätverordnung, in der die Vorgaben zur Herstellung von diätetischen Nahrungsmitteln aufgeführt sind. So müssen Produkte aus der Herstellung von diätetischen Nahrungsmitteln für eine bestimmte Personengruppe definiert sein, einem besonderen Ernährungszweck dienen und sich deutlich von herkömmlichen Lebensmitteln unterscheiden. In diesem Rahmen erfolgte im Jahr 2010 zugleich eine gesetzliche Änderung der Vorgaben von Diabetiker-Lebensmitteln. Spezielle Diabetiker-Produkte sind seit dem Jahr 2012 verboten, da die Zuckerkrankheit nicht allein auf den Genuss von Zucker zurückzuführen ist und die Angabe der besonderen Eignung diätischer Lebensmittel für Diabetiker folglich irreführend ist und sogar schädlich sein kann. So dient die Herstellung von diätetischen Nahrungsmitteln ausschließlich dazu, den Zucker- und Fettanteil in der täglichen Ernährung zu reduzieren. In Deutschland sind etwa 58 % der Bevölkerung übergewichtig.