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Hennig Objektausstattung GmbH

Firmentyp: Allgemeine Vertretung, Großhandel, Waren- und Leistungshandel, Vertrieb, Dienstleistung, Service, Handel

Senefelderstr. 1/T4
63110 Rodgau
Offenbach
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Deutschland





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Meine AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich/ Allgemeines



I.
Für sämtliche Bestellungen im Onlineshop hotelprofi24.de und Lieferungen gelten folgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Es gilt die zum Zeitpunkt der Bestellung im Internet jeweils vorliegende Fassung.

II.
Die Firma Hennig Objektausstattung GmbH erkennt abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers/Bestellers nicht an. Dies gilt nicht, wenn die Firma Hennig Objektausstattung GmbH der Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers/Bestellers ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

III.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Verbraucher i.S.d. § 13 BGB. Verbraucher sind von der Nutzung des Angebots ausgeschlossen. Verbraucher sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder ihren gewerblichen noch ihren selbstständigen beruflichen Tätigkeiten zugerechnet werden kann.

Das Angebot unter der Internetpräsenz hotelprofi24.de der Anbieterin richtet sich ausschließlich an diejenigen, die die von der Anbieterin angebotenen Leistungen zum Zwecke ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen oder in ihrer behördlichen oder dienstlichen Tätigkeit bestellen und/oder verwenden (Buisness to Buisness [B2B]).



§ 2 Vertragsschluss


I.

Sofern Produkte im Onlineshop abgebildet und dargestellt werden, so liegt hierin kein rechtlich bindendes Angebot. Die Darstellung stellt nur eine Aufforderung zur Bestellung dar.

II.
Durch Anklicken des Bestell-Buttons gibt der Käufer ein verbindliches Auftragsangebot betreffend die auf der Bestellseite aufgelisteten Waren ab. Das Auftragsangebot gilt erst dann als angenommen, wenn der Käufer vom Verkäufer eine Auftragsbestätigung im Email– Format  erhalten hat, oder durch Auslieferung der Ware. Die Rechnung gilt dann als Auftragsbestätigung.

III.
Der Käufer kann die AGB auf der Website ansehen, kopieren und auf seinem PC speichern.

IV.
Die bestellten Waren werden grundsätzlich nach Wunsch des Käufers hergestellt und angefertigt. Die angebotenen Waren stellen keine Gattungswaren dar, es sei den, die Ware wird ausdrücklich als „Lagerware“ gekennzeichnet angeboten.



§ 3 Liefer- und Versandbedingungen


I.

Auf jeder Produktinformationsseite wird oberhalb des Preises eines Artikels eine voraussichtliche Lieferzeit angezeigt. Die genannten Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als „verbindlicher Liefertermin“ vom Verkäufer schriftlich bestätigt worden.

Die Lieferung durch den Verkäufer steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Der Verkäufer wird dem Käufer unverzüglich Mitteilung machen, falls eine Selbstbelieferung nicht stattfindet. Findet eine Selbstbelieferung nicht statt, gilt der Kaufvertrag als nicht geschlossen. Ein vom Verkäufer übernommenes Beschaffungsrisiko existiert nicht.

II.
Nach Geldeingang bei Vorkasse und Verfügbarkeit der Ware beauftragt der Verkäufer die Spedition mit der Lieferung. Lieferfristen bemessen sich nach Warenverfügbarkeit und Herstellungsdauer.

Die Ware wird frei Bordsteinkante angeliefert und auf gesonderten kostenpflichtigen Wunsch zu einem Wunschplatz des Käufers vertragen oder aufgebaut. Der Verkäufer wird telefonisch oder per Email zwecks Abstimmung von Liefer- und etwaigen Aufbauterminen mit dem Käufer Kontakt aufnehmen. Die Angabe der Telefonnummer und Email-Adresse, unter der der Käufer tagsüber zu erreichen ist, ist vor diesem Hintergrund erforderlich und vom Käufer anzugeben.

III.
Sofern es nicht durch die Natur des Auftrages ausgeschlossen oder für den Kunden unzumutbar ist, ist der Verkäufer zur Teillieferung berechtigt.

IV.
Der Käufer ist im Falle eines vom Verkäufer zu vertretenden Verzuges zur Geltendmachung weiterer Rechte erst dann berechtigt, wenn eine von ihm nach Verzugseintritt  gesetzte Nachfrist von drei Wochen fruchtlos verstrichen ist.



§ 4 Gefahrübergang


I.

st ein Versand der zu liefernden Ware erforderlich, so erfolgt dieser auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Mangels besonderer Vereinbarung stehen dem Verkäuferen die Wahl des Transportunternehmers und die Art des Transportmittels frei. Die Gefahr geht auch dann mit der Absendung ab Sitz des Verkäuferen auf den Käufer über, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.

II.
Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits im Zeitpunkt der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Verzugskosten, insbesondere Lagerspesen hat der Käufer zu tragen.

III.
Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die Sendung gegen Transportschäden zu versichern oder versichern zu lassen, es sei denn, eine entsprechende Verpflichtung ist vom Verkäuferen schriftlich übernommen worden.

IV.
Der Verkäufer übernimmt kein Beschaffungsrisiko und auch keine irgendwie gearteten Garantien, es sei denn, es wird zuvor hierüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen.



§ 5 Zahlungsbedingungen 


I.

Zahlung erfolgt durch Vorkasse netto Kasse ohne Abzug von Skonto, Rabatt usw., es sei denn ein solcher ist schriftlich vereinbart. Wenn nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis ohne Abzug sofort fällig. Zusätzliche Leistungen wie z.B. Liefer- und Portokosten, der Ein- und Aufbau der Ware beim Käufer und die Versicherungskosten sind in dem Preis nicht enthalten, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

II.
Im Falle von Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Nach erfolgter Mahnung sind Zinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank auf den Rechnungsbetrag zu zahlen.

III.
Der Auftraggeber kommt ohne weitere Erklärung des Verkäufers 30 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat.

IV.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn der Auftraggeber fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der -mit Mängeln behafteten- Lieferung steht.

V.
Die Preisberechnung erfolgt ab Sitz des Verkäufers in Euro zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

VI.
Eine Zurückhaltung der Zahlung oder eine Aufrechnung gegebenenfalls bestehender Gegenansprüche des Käufers ist mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen ausgeschlossen.



§ 6 Eigentumsvorbehalt 


I.

Der Verkäufer liefert nur auf Grundlage des folgenden Eigentumsvorbehaltes. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn sich der Verkäufer nicht stets ausdrücklich hierauf beruft.

II.
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Er ist bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den dem Käufer entstandenen Ausfall.

III.
Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an den Verkäufer in Höhe des mit ihm vereinbarten Betrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Vorgenannte Abtretung gilt losgelöst von etwaigen Verarbeitungen durch den Käufer. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung stets ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Er wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, sich nicht in Zahlungsverzug befindet, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

IV.
Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets namens und im Auftrag für den Verkäufer. Der aus einer Verarbeitung entstehende Gegenstand wird als Neuware bezeichnet. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort.

V.
Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Es wird vermutet, dass die Voraussetzungen des vorstehenden Satzes erfüllt sind, wenn der Schätzwert sicherungsübereigneter Waren und abgetretener Forderungen 150% des Wertes der gesicherten Ansprüche erreicht oder übersteigt. Dem Käufer steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.

VI.
Liegen Pflichtverletzungen des Käufers vor, vor allem bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu verlangen und/oder den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Der Käufer ist in diesem Fall zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes/der Neuware liegt keine Rücktrittserklärung des Verkäufers, es sei denn, der Rücktritt wird ausdrücklich erklärt.



§ 7 Gewährleistung, Prüfungs- und Anzeigepflicht


.
§ 377 HGB bleibt unberührt. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Ablieferung zu untersuchen und dem Verkäufer etwaig bestehende Mängel unverzüglich (längstens bis zum übernächsten auf die Ablieferung folgenden Werktag) schriftlich anzuzeigen. Mängel, die verspätet gerügt wurden, werden vom Verkäufer nicht berücksichtigt und sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Mängelrügen sind dem Verkäufer gegenüber schriftlich abgegeben. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten oder mündlich geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.

II.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unwesentlicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unwesentlicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

III.
Die Haftung des Verkäufers in Fällen grober Fahrlässigkeit ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Käufer hat einen Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches trifft auf geltend gemachte vergebliche Aufwendungen zu.

IV.
Der Käufer kann zunächst im Falle der Mangelhaftigkeit Nachbesserung  verlangen. Das Wahlrecht, ob Neulieferung oder Nachbesserung stattfindet, entscheidet der Verkäufer. Sofern Nacherfüllung fehlschlägt, hat der Verkäufer das Recht, einen neuerlichen Erfüllungsversuch vorzunehmen, wiederum nach eigener Wahl. Scheitert auch diese Nacherfüllung, steht dem Käufer das Recht zu, den Kaufpreis zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Käufer, soweit sie sich dadurch erhöhen, dass Leistungen an einen anderen Ort als die Niederlassung des Käufers verbracht werden, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

V.
Die im Falle eines Mangels erforderliche Rücksendung der Ware kann nur mit vorherigem Einverständnis des Verkäufers erfolgen. Rücksendungen, die ohne vorheriges Einverständnis des Verkäufers erfolgen, brauchen von diesem nicht angenommen zu werden. In diesem Fall trägt der Käufer die Kosten der Rücksendung.

VI.
Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Regelungen über die Lieferzeit entsprechend.

VII.
Die Gewährleistungsfrist beträgt für neue und gebrauchte Güter ein Jahr seit Auslieferung. Der Käufer hat in jedem Fall zu beweisen, dass der Mangel bereit bei Auslieferung vorgelegen hat.

VIII.
Liegt ein Mangel vor, der vom Käufer innerhalb der Rügefrist formgerecht dem Verkäufer gegenüber geltend gemacht wurde, so hat der Käufer sich jeder weiteren Verwendung über die Ware zu enthalten.



§ 8 Haftung für Schäden/Pflichtverletzung des Verkäufers
  


I.

Schadensersatz kann der Käufer nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch den Verkäufer geltend machen. Schadensersatz statt der Leistung und Verzugsschaden ist auf das negative Interesse begrenzt; Schadensersatz wegen nicht oder nicht geschuldet erbrachter Leistung auf die Höhe des Kaufpreises. Schadensersatz bei Ausschluss der Leistungspflicht (Unmöglichkeit) ist ausgeschlossen.

II.
Der Käufer hat dem Verkäufer zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist von nicht weniger als drei Wochen zu gewähren. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Käufer vom vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.



§ 9 Besonderes Rücktrittsrecht des Verkäufers



Der Verkäufer ist in folgenden Fällen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten:

I.
Wenn sich entgegen der vor Vertragsschluss bestehenden Annahme ergibt, dass der Käufer nicht kreditwürdig ist. Kreditwürdigkeit kann angenommen werden bei Zahlungseinstellung durch den Käufer oder eines erfolglosen Zwangsvollstreckungsversuches beim Käufer. Es ist nicht erforderlich, dass es sich hierbei um Beziehungen zwischen Verkäufer und Käufer handelt.

II.
Wenn sich herausstellt, dass der Käufer unzutreffende Angaben im Hinblick auf seine Kreditwürdigkeit gemacht hat und diese Angaben von erheblicher Bedeutung sind.

III.
Wenn die unter Eigentumsvorbehalt des Verkäufers stehende Ware anders als im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Käufers veräußert wird, insbesondere durch Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Ausnahmen hiervon bestehen nur, sofern der Verkäufer sein Einverständnis mit der Veräußerung schriftlich erklärt hat.



§ 10 Datenschutz


Die im Rahmen der Geschäftsabwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten des Käufers werden mittels EDV-Anlage gemäß Bundesdatenschutzgesetz vom Verkäufer erhoben, genutzt und gespeichert. Die Weitergabe der Daten des Käufers an Dritte erfolgt nur, soweit dies im Rahmen der Auftragsabwicklung erforderlich ist. Insbesondere werden Daten des Käufers an den Verkäuferen zwecks Auslieferung der bestellten Ware weitergegeben. Eine darüber hinausgehende Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.



§ 11 Gerichtsstand/Erfüllungsort

 

Alleiniger Gerichtsstand ist bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Verkäufers.

Sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis gelten als am Sitz des Verkäufers zu erbringen. In jedem Fall gilt deutsches Recht.



§ 12 Sonstige Hinweis 


I.

Die Abbildung und Darstellung der Artikel dient der Illustration und stellt nicht zwingend den Lieferumfang dar. Der Verkäufer ist bestrebt, die Artikel so realistisch wie möglich darzustellen. Farbunterschiede können jedoch auftreten. Irrtümer und technische Änderungen bleiben vorbehalten.

II.
Sämtliche Dokumente und Dateien, die der Käufer im Internetangebot des Verkäufers findet, wurden von diesem mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Dennoch kann der Verkäufer keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Angebot hinterlegten Informationen übernehmen. Der Verkäufer schließt eine Haftung für Schäden aus, die sich direkt oder indirekt aus der Verwendung der Website und der darin enthaltenen Informationen ergeben können. Hiervon ausgenommen ist eine Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

III.
Der Verkäufer übernimmt ferner keine Haftung für die Inhalte anderer Websites, die etwa über Hyperlinks vom Angebot des Verkäufers aus besucht werden können. Hierbei handelt es sich um fremde Angebote, auf deren inhaltliche Gestaltung der Verkäufer keinen Einfluss hat. Sollte der Käufer Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten von Websites anderer Anbieter erhalten, die er über das Angebot des Verkäufers per Hyperlink besuchen kann, bittet der Verkäufer um einen Hinweis, damit er den Verweis auf das entsprechende Angebot aufheben kann.



§ 13 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Die Vertragssprache ist deutsch.



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