Arbeitsschutz Anbieter
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STIEMA Arbeitsschutz GmbH
Gersteinstraße 3
59227
Ahlen
Deutschland
+49 2382 63500
Partner des Fachhandels für Schutz- und Arbeitshandschuhe aller Art.
Rudolf Kuhn GmbH Arbeitsschutz
Heinkelstrasse 14
71384
Weinstadt
Deutschland
+49 7151 600729
Komplettlösungen im Bereich Arbeitsschutz seit über 50 Jahren
Die Fa. Rudolf Kuhn GmbH ist seit 1948 als Großhändler im Bereich Arbeitsschutz tätig. Unsere langjährige Erfahrung und ein großes Sortiment an Qualitätsprodukten bilden die Basis für
Albert Berner Deutschland GmbH
Bernerstraße 4
74653
Künzelsau
Deutschland
+49 800 6633123
Die Albert Berner Deutschland GmbH in Künzelsau ist die deutsche Vertriebsgesellschaft der Berner Unternehmensgruppe. Als europaweit agierendes Direktvertriebsunternehmen haben wir uns auf den Handel mit Kleinteilen (Verbrauchsmaterialen und Werkzeugen)
Schäfer Lärmschutz GmbH & Co.KG i.G.
Magdeburger Landstrasse 32
39164
Klein Wanzleben
Deutschland
+49 39209 609419
Ein kleines aber leitungsstarkes schwäbisches Unternehmen am Rande der Schwäbische Alb ( Baden Württemberg )möchte durch zufriedene Kunden, flexible funktionstüchtige Lärmschutzlösungen und unabhängige Beratung von sich überzeugen. Herr Schäfer - Inhaber,
Uwe Onken GmbH
Schwarzer Weg 23/29
26215
Wiefelstede
Deutschland
+49 441 9991170
Die Uwe Onken GmbH ist ein Familienunternehmen.
Gegründet 1976 durch Uwe Onken
Gesellschafter und Geschäftsführer:
Uwe Onken, Roman Onken, Mirko Onken
Finanzbuchhaltung: Renate Onken, Anke Onken
Fachberater: Gerd Ragutzky
Kundenbetreuung: Sigrid
Mit dem Begriff Arbeitsschutz werden Maßnahmen, Methoden und Mittel zur Verringerung der Gefahr der Beschäftigten vor Sicherheits- und gesundheitlichen Bedrohungen und Schäden aller Art zusammengefasst. Die Überwachung der Einhaltung aller relevanten Verordnungen obliegt der staatlichen Gewalt. In den meisten Fällen reicht dieser seine Verantwortung zum Arbeitsschutz an die Arbeitgeber weiter, die ihre Angestellten und sich selbst mit ausreichender Arbeitsschutzbekleidung wie Schutzhelmen auf Baustellen, oder Einweganzügen bei der Arbeit mit gefährdenden Substanzen versorgen müssen. Zum Arbeitsschutz gehört ebenfalls das Aufstellen und Erläutern von Warnhinweisen in gefahrbringenden Situationen. Der Begriff ist geprägt von versicherungsrechtlichen Aspekten. Da selbst die gesetzliche Unfallkasse nur bedingt greift, sofern der Arbeitsschutz sträflich vernachlässigt wurde, ist hier besondere Vorsicht bei der Einhaltung geboten.