Im Baugewerbe, im Garten- und Landschaftsbau, sowie in der Agrar- und Forstwirtschaft werden landwirtschaftliche Maschinen benötigt. Für den Fall, dass die nötigen Geldmittel für eine Anschaffung nicht ausreichen oder die landwirtschaftliche Maschine nicht auf Dauer benötigt wird, kann auf die Dienstleistung einer Vermietung von landwirtschaftlichen Maschinen zurückgegriffen werden. Vermietet werden die unterschiedlichsten Traktoren & Schlepper und / oder jeweils passend dazu diverse Anhänger & Kipper. Die Vermietung von landwirtschaftlichen Maschinen steht unter den Bedingungen und gesetzlichen Vorschriften der Vermietung beweglicher Sachen. Es wird ein Mietvertrag zwischen Verleiher der landwirtschaftlichen Maschinen und dem Mieter Unterzeichnet. Der Mietvertrag benennt beide Parteien mit Namen und Anschrift, kennzeichnet die landwirtschaftliche Maschine mit dazu gehörigem Protokoll über den Zustand und zeichnet der Mietdauer entsprechend, einen Preis inklusive Mehrwertsteuer aus. Standort und Zielort, sowie Abhol- bzw. Anlieferungszeitpunkt werden ebenfalls festgehalten. Die Vermietung von landwirtschaftlichen Maschinen wird durch den Mietvertrag/Leihvertrag mit Unterschrift beider Parteien (Verleiher und Mieter) rechtsverbindlich. In der Regel gehört die Zahlung einer Kaution zu den weiteren Formalitäten einer Vermietung von landwirtschaftlichen Maschinen. Auch sollte der Mietvertrag die Geschäftsbedingungen über Rechte und Pflichten des Vermieters und Mieters enthalten.