Krankenversicherungen dienen innerhalb des Versicherungsgewerbe der Absicherung im Krankheitsfall bezogen auf die durch die Heilung entstehenden Kosten. In Deutschland besteht das System der Krankenversicherungen, die sich in private und gesetzliche Versicherungen aufteilen. Für Arbeitnehmer und deren Angehörige gilt bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe die Krankenversicherungspflicht in einer der gesetzlichen Krankenkassen. Wer eine bestimmte Einkommensgrenze überschreitet, kann sich in einer der privaten Krankenversicherungen versichern, allerdings sind diese aufgrund ihrer Rechtsstruktur nicht verpflichtet, einen Versicherungsvertrag einzugehen. Eine weitere wichtige Aufgabe der Krankenversicherungen ist die Prävention oder Vorsorge, wozu beispielsweise Beratungen über Ernährung und Bewegung gehören, genauso wie die Kostenübernahme für vorbeugende Untersuchungen gegen häufig auftretende Krankheiten. Das System der Versicherungspflicht bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe hat sich innerhalb der Gesellschaft bewährt und wird in dieser oder ähnlicher Form von vielen fortschrittlichen Staaten praktiziert. Genauso besitzt der private Versicherungssektor seine Berechtigung, wenn es darum geht, Leistungen zu erbringen, die dem Wunsch des Patienten oder Versicherten nach der bestmöglichen Behandlung entsprechen.