Internationale Firmen- und Produktsuchmaschine

Firmen typ

Kauf und Verkauf von Wohngebäuden Anbieter

Seite 108 von 220

NOG Verwaltung u.Vermittlung von Immobilien G

Wasserstr. 18
18439 Stralsund
Deutschland

+49 3831 248202

Nord-Immobilien-GmbH

Große Wasserstr. 22
18055 Rostock
Deutschland

+49 381 456000

Nordland-Immobilien

Gingster Chaussee 6
18528 Bergen auf Rügen
Deutschland

+49 3838 257363

Parchimer Immobilien GmbH

Putlitzer Str. 27
19370 Parchim
Deutschland

+49 3871 212317

POMMERANIA IMMOBILIEN

Lange Str. 9
17489 Greifswald
Deutschland

+49 3834 799507

Immobilien-KÖNIG

Augustinerstr. 12
97070 Würzburg
Deutschland

+49 931 17463

RMI Immobilien GmbH

Amtsstr. 39
17159 Dargun
Deutschland

+49 39959 27900

Rügen- Immobilien Klaus Hoffmann

Strandpromenade 17
18609 Binz
Deutschland

+49 38393 2493

Schnabel & Metzner Immobilien OHG

Severinstr. 12
18209 Bad Doberan
Deutschland

+49 38203 63498

SIWO Immobilien-, Haus- u. Grundstücksverwalt

Neuer Markt 9
18055 Rostock
Deutschland

+49 381 4995169


Information zur Branche Kauf und Verkauf von Wohngebäuden

In der Kategorie Grundstücks- und Wohnungswesen ist der Kauf und Verkauf von Wohngebäuden ein bestimmender Faktor zur Festlegung der regionalen Hauspreise. Wie in anderen Bereichen auch, so bestimmt ebenso hier die Nachfrage und das Angebot die Marktlage. Der Kauf und Verkauf von Wohngebäuden ist ausschlaggebend für ein Gebiet oder eine Gemeinde in Bezug auf dessen ökonomischer Stabilität und Wachstum. Hintergrund für ein Ansteigen oder Absinken von Kauf und Verkauf von Wohngebäuden innerhalb einer Region sind in aller Regel wirtschaftliche Faktoren wie Arbeitsplatzangebote in verschiedenen Branchen. Natürlich sind ein attraktives Umfeld und eine gut funktionierende Infrastruktur weitere Faktoren für eine erhöhte Tätigkeit im Bereich Kauf und Verkauf von Wohngebäuden. Durchgeführt werden sowohl Kauf wie Verkauf von Immobilienmaklern, Privatpersonen, Gewerbetreibenden und Kommunen. Um im hochsensiblen Bereich des Wohnungswesens die Spekulation möglichst gering zu halten, hat der Gesetzgeber festgelegt, dass Gewinne aus Veräußerungen nur dann steuerfrei sind, wenn mindestens zehn Jahre zwischen Kauf und Verkauf liegen. Die Ausnahme davon ist die Eigennutzung. Diese muss für mindestens zwei volle Jahre vor dem Verkauf nachgewiesen sein.


©  Itsbetter