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Als Grundschulen innerhalb von Erziehung und Unterricht werden überwiegend Schulen bezeichnet, in denen Kinder die Schulklassen 1 bis 4 absolvieren. Ausnahmen davon bestehen in den Bundesländern Berlin und Brandenburg. Dort zählen die Klassen 5 und 6 gleichfalls zur Grundschule. Grundschulen dienen dazu, den Kindern Kenntnisse in Mathematik, Sprache und Sachkunde zu vermitteln. Die Inhalte sind stufenweise aufgebaut, sodass die Inhalte der unteren Klassen als Basis für die nächsthöheren Klassen dienen. Letztlich soll der Wissensstand des Schülers aus dem in den Grundschulen erlernten ausreichen, um wahlweise eine weiterführende Schule wie die Hauptschule, das Gymnasium oder eine Realschule besuchen zu können. Wie alle Schulformen in Deutschland unterliegen auch Grundschulen dem Landesrecht. Die zu erlernenden Inhalte und die Formen der Wissensvermittlung werden folglich durch die Schulministerien beziehungsweise Kultusministerien der einzelnen Bundesländer bestimmt. Um eine zu unterschiedliche allgemeine Schulbildung der einzelnen Bundesländer zu verhindern, tagt die ständige Konferenz der Kultusminister, in der die Bildungs- und Kultuspolitik der sechzehn Bundesländer koordiniert wird.