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Mit dem Begriff Arbeitsschutz werden Maßnahmen, Methoden und Mittel zur Verringerung der Gefahr der Beschäftigten vor Sicherheits- und gesundheitlichen Bedrohungen und Schäden aller Art zusammengefasst. Die Überwachung der Einhaltung aller relevanten Verordnungen obliegt der staatlichen Gewalt. In den meisten Fällen reicht dieser seine Verantwortung zum Arbeitsschutz an die Arbeitgeber weiter, die ihre Angestellten und sich selbst mit ausreichender Arbeitsschutzbekleidung wie Schutzhelmen auf Baustellen, oder Einweganzügen bei der Arbeit mit gefährdenden Substanzen versorgen müssen. Zum Arbeitsschutz gehört ebenfalls das Aufstellen und Erläutern von Warnhinweisen in gefahrbringenden Situationen. Der Begriff ist geprägt von versicherungsrechtlichen Aspekten. Da selbst die gesetzliche Unfallkasse nur bedingt greift, sofern der Arbeitsschutz sträflich vernachlässigt wurde, ist hier besondere Vorsicht bei der Einhaltung geboten. 
Information zur Branche Arbeitsschutz

Der Arbeitsschutz in Form des Gesundheitsschutzes des Arbeitnehmers während der Ausübung seiner Tätigkeit gegen Gefahren am Arbeitsplatz ist eine der wichtigsten sozialen Leistungen in der Bundesrepublik Deutschland. Die Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen erlassen hierzu entsprechende Verordnungen, die für den Arbeitgeber wie für den Arbeitnehmer bindend sind. Der Arbeitsschutz in der Industrie, im Baugewerbe, in Handelsvermittlung und Großhandel wie auch allen weiteren Branchen umfasst eine Reihe von Maßnahmen, die auf den jeweiligen Arbeitsplatz zugeschnitten sind. Grundlage für den Arbeitsschutz am Arbeitsplatz ist die sogenannte Gefährdungsanalyse durch den Sicherheitsbeauftragten des Unternehmens. Darin wird festgelegt, wie ein Arbeitsplatz ausgestattet sein muss, um die Gefährdung des Arbeitnehmers so gering wie möglich zu halten. Dazu gehört beispielsweise eine entsprechende Arbeitsschutzkleidung oder sichere Werkzeuge wie etwa Hebebänder. An Arbeitsplätzen mit Staubbildung ist ein entsprechender Staubschutz einzurichten und für Arbeitnehmer wie etwa Elektromonteure auf Hochspannungsmasten sind Haltegurte und Höhensicherung vorgeschrieben. Die sachgerechte Gefahrstofflagerung ist eine weitere Komponente des Arbeitsschutzes und selbst im Büro besteht die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen wie die richtige Positionierung des Schreibtisches oder die Anbringung eines einfachen Kantenschutzes.


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