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Der Arbeitsschutz in Form des Gesundheitsschutzes des Arbeitnehmers während der Ausübung seiner Tätigkeit gegen Gefahren am Arbeitsplatz ist eine der wichtigsten sozialen Leistungen in der Bundesrepublik Deutschland. Die Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen erlassen hierzu entsprechende Verordnungen, die für den Arbeitgeber wie für den Arbeitnehmer bindend sind. Der Arbeitsschutz in der Industrie, im Baugewerbe, in Handelsvermittlung und Großhandel wie auch allen weiteren Branchen umfasst eine Reihe von Maßnahmen, die auf den jeweiligen Arbeitsplatz zugeschnitten sind. Grundlage für den Arbeitsschutz am Arbeitsplatz ist die sogenannte Gefährdungsanalyse durch den Sicherheitsbeauftragten des Unternehmens. Darin wird festgelegt, wie ein Arbeitsplatz ausgestattet sein muss, um die Gefährdung des Arbeitnehmers so gering wie möglich zu halten. Dazu gehört beispielsweise eine entsprechende Arbeitsschutzkleidung oder sichere Werkzeuge wie etwa Hebebänder. An Arbeitsplätzen mit Staubbildung ist ein entsprechender Staubschutz einzurichten und für Arbeitnehmer wie etwa Elektromonteure auf Hochspannungsmasten sind Haltegurte und Höhensicherung vorgeschrieben. Die sachgerechte Gefahrstofflagerung ist eine weitere Komponente des Arbeitsschutzes und selbst im Büro besteht die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen wie die richtige Positionierung des Schreibtisches oder die Anbringung eines einfachen Kantenschutzes.