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cine motion GmbH

Firmentyp: Agentur, Hersteller, Dienstleistung

Bretonischer Ring 18
85630 Grasbrunn
München
Bayern
Deutschland





Firmenpräsentation
Als Eventagentur für Tagungen, Kongresse, , Firmenjubliäen, Gala-Events, Workshops und Vorträge bieten wir alle Leistungen aus einer Hand: * Individuelle Beratung und Betreuung * Location-Recherche  * Erstellung einer transparenten, budgetorientieren Kostenkalkulation * Teilnehmerhandling ( Einladung, Anreise, HOtelreservierung) * Transportplanung (Transfers, Shuttle-Service) * maßgeschneiderte Konzepte * Durchführung der Rahmen- und Abendprogramme, * Künstlermanagement (Suche passender Bands & Künstler, Verträge, Briefing, Proben, Bertreuung) * Hostess-Service  * Logistik, Sicherheit * Erstellung Tagungs- und Veranstaltungstechnik * Catering  * Tagungstechnik * Veranstaltungstechnik, * Dekoration, Raumgestaltung, Requisiten * Foto- und Videodokumentation Als Filmproduktion für Image-, Schulungs-, Produkt-, Werbe- und Hotelfilme bieten wir Ihnen auch hier alles aus einer Hand. Vom Drehbuch bis zum feritgen Film..
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Über uns

Die inhabergeführte Filmproduktion cine motion wurde 1980 in München gegründet. Über 400 Industrie-, Image- und Schulungsfilme wurden bisher im Auftrag nationaler und internationaler Firmen produziert. Seit fast 30 Jahren organisieren Veranstaltungen..

Die Film- und Fernsehproduktion cine motion GmbH mit derzeitigem Sitz in Grasbrunn bei München gibt es seit 1980. Im Jahre 1986 kam ein weiterer Bereich dazu - Event Managment.  Seitdem werden Image-, Werbe- Schulungs-, Produkt-, Messe- oder Hotelfilme produziert. Die cine motion GmbH greift im Bereich Film auf erfahrene Drehbuchautoren und Regisseure zurück und kann so jeden Kundenwunsch richtig in Szene setzen. Auf Gund des Einsatzes von qualifizierten Personal können wir kostengünstig kalkulieren und planen. Im Bereich Event gelten wir auch hier als Full-Service Agentur. Wir können Ihnen alles aus einer Hand anbieten. Von der Location-Reserche, Catering, Logistik, über die komplette Technik für Veranstaltung und Tagung, offene und budgetorientere Kalkulation bis hin zur kompletten Abwiklung, Durchführung und Nachfassung können wir abdecken. 

Leistungen
Leistungs- und Serviceangebot
Versand- und Lieferbedingungen
Kundenservice

 Kundendienst

 Serviceleistungen

 Reservierung

 Service ausserhalb der Geschäftszeiten

 Shuttle Bus

 Tür-Service

 Überwachungsservice

 Wach- und Sicherheitsdienste

Verkauf und Beratung

 Geschäftskundenberatung

 Telefonberatung

 Vermittlung

Logistische Dienste

 Bewachung

 Transport

 Versand

Werkstatt- und Reparaturdienste
Finanzdienste
Individueller Service

 Planung

Informationsdienste
Zielgruppe

Endverbraucher

Firmen/gewerblich

Individualkunden

Öffentliche Hand

Absatz

International

Europaweit

Bundesweit

Wegbeschreibung, Parkbeschreibung und Parkmöglichkeiten

Wegbeschreibung
** Keine Wegebeschreibung vorhanden **
Parkbeschreibung
** Keine Parkbeschreibung vorhanden **

Meine AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

cine motion GmbH
Film- und Fernsehproduktion
Event-Management

Bretonischer Ring 18
85630 Grasbrunn
Telefon: +49 89 4603022
Telefax: +49 89 467056
E-Mail: info@cine-motion.de
Internet: www.cine-motion.de

Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Rolf Homann

Registergericht: München
Registernummer: HRB 55671 München

SteuerNr.: 808/307 47 57
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 129 315 917

Allgemeine Geschäftsbedingungen der cine motion GmbH

1. Allgemeines:

Für sämtliche Leistungen (Betreuung des Kunden, Konzeption, Organisation und Planung von Veranstaltungen, der Vermittlung von Leistungen Dritter, sowie Herstellung von Filmen und Dokumentationen) zwischen dem Kunden und der cine motion GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Rolf Homann, (nachfolgend Agentur genannt) gelten ausschließlich diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
Von diesen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.



2. Vertragsabschluss: Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist das jeweilige Film-bzw. Event-Angebot, in dem alle vereinbarten Leistungen (kompletter Leistungsumfang) sowie die Vergütung festgehalten werden. Die Angebote der Agentur sind freibleibend.



3. Leistungsumfang:

3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Form.

3.2. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt die Agentur dem Kunden unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht - aufgrund dieser Abweichungen - dem Kunden kein Kündigungsrecht zu. Die Agentur ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden Teile des Veranstaltungsablaufes, des Films,  in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern.

3.3. Soweit die Agentur Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung, eines Films, mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des Kunden. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich, sowie den Abschluss von Verträgen mit Künstlern.



4. Honorar:

4.1. Wenn nicht anders vereinbart ist, entsteht der Entgeltanspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde.

4.2. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes bei Veranstaltungen  Vorschüsse in Höhe von 50 % zu verlangen. Bei Filmprojekten 1/3 bei Vertragsabschluß, 1/3 bei Rohschnittabnahme, 1/3 bei Abnahme.

4.3. Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich.



5. Präsentation: 

5.1 Erhält die Agentur nach der Teilnahme an einer Präsentation keinen Auftrag, so verbleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere deren Inhalt im Eigentum der Agentur. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese - in welcher Form auch immer - weiter zu nutzen.

5.2. Bei Ausschreibungen berechnet die cine motion GmbH für die Erstellung des ersten Grobkonzeptes € 2.000,00. Bei Auftragserteilung wird diese Summe mit dem Auftragswert verrechnet.



6. Eigentumsrecht und Urheberschutz:

6.1. Alle Leistungen der Agentur (z.B. Ideen, Konzepte) auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum der Agentur. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.

6.2. Änderungen von Leistungen der Agentur durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.

6.3. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberechtlich geschützt ist - die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

6.4 Der Agentur ist es gestattet, in Ihrer Referenzliste das Logo beziehungsweise den Firmennamen des Kunden einzusetzen.



7. Kündigung:

7.1. Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit der Agentur jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Kunden jedoch zur Zahlung der vereinbarten Honorare bzw. schon erbrachter Vorleistungen nach folgender Staffelung (bei Veranstaltungen): Bis zu 5 Monaten vor dem Veranstaltungstermin = 25 % des vereinbarten Honorars.  Bis zu 3 Monaten vor dem Veranstaltungstermin = 50 % des vereinbarten Honorars. Ab 2 Monate vor dem Veranstaltungstermin = 100 % des vereinbarten Honorars.

7.2. Der Grund zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt. Dieses Recht steht der Agentur insbesondere dann zu, wenn das vereinbarte Honorar durch den Kunden nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt wird.

7.3. Ferner, wenn trotz Aufforderung Budgetleistungen im Rahmen der vertraglichen Abrede nicht gezahlt werden.



8. Haftung:

8.1. Die Agentur verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns.

8.2. Die Haftung von der Agentur richtet sich ausschließlich nach den schriftlichen Vereinbarungen der Parteien. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche - auch Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch die Agentur, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. 8.3. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, dass ein Schadenersatzanspruch gegen die Agentur der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.

8.4. Soweit der Agentur im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadenersatzansprüche gegen Dritte zustehen, tritt die Agentur derartige Ersatzansprüche auch an den Kunden ab, sofern dieser die Abtretung derartiger künftiger Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Kunden gegen die Agentur keine weiteren Ansprüche zu. Der Kunde ist berechtigt, derartige Ansprüche auf eigene Kosten durchzusetzen.

8.5. Der Kunde (Veranstalter) verpflichtet sich, für die Veranstaltung eine Veranstalterhaftpflicht abzuschließen.



9. Zahlung:

9.1. Rechnungen der Agentur sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 8 Prozentpunkten. über dem Basiszinssatz als vereinbart.

9.2. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.



10. Gewährleistung und Schadenersatz:

10.1. Der Kunde hat Reklamationen unverzüglich [innerhalb von drei Werktagen nach Leistung durch die Agentur] schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Schadenersatz zu. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass ein Schadenersatzanspruch gegen die Agentur der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.

10.2. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen.



11. Anzuwendendes Recht: Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und Agentur und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.



12. Gerichtsstand:  Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar und unmittelbar zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird München vereinbart.



13. Nebenabreden / Schriftform:

13.1. Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle sich aus dem Geschäftsverkehr ergebenen Kenntnisse gegenüber Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

13.2. Sollte eine oder mehrere in diesem Vertrag getroffene Vereinbarung rechtlich unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.

13.3. Ansprüche und sonstige Ansprüche aus diesem Vertrag können von dem Kunden nur unter vorheriger schriftlicher Zustimmung von der Agentur abgetreten werden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung Daten gespeichert werden.



Stand Januar 2014

Video
Cinemotion Showreel
 


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