Textildruckerei Steitz e.K. - Textillieferant - Textilveredelung - Siebdruck - Transfere - Sublimation - Stick - Digital-Direktdruck - Viele weitere Drucktechniken .
Textildruck Steitz Wir veredeln für Sie Textilien immer mit dem richtigen Verfahren. Sei es im SIEBDRUCK, TRANSFER, SUBLIMATION, STICKEREI, DIGITAL-DIREKTDRUCK und vielen weiteren Drucktechniken. Die 1983 gegründete Textildruckerei wurde 2011 durch einen Ausbau auf nun mehr als 1500m² Produktionsfläche erweitert und ist so nun in der Lage bis zu 15.000 Textilien zu bedrucken. Heutzutage reichen hochwertig Endprodukte alleine nicht mehr aus. Hohe Qualitätsstandards, leuchtende Farben und gut verabreitete Stoffe aus fairem Handel sind nur ein paar der Dinge auf die man mehr und mehr bei Textildruck Steitz achtet. Vom Transferdrucken über sehr komplizierte Effektdrucke bis hin zur Bestickung – in Absprache mit Ihnen wählen wir die wirkungsvollsten Drucktechniken für Ihre persönliche Werbung. Sie möchten Sie einen Einblick in unsere Firma verschaffen? Gerne. Sehen Sie hier unseren Imagefilm oder kontaktieren Sie uns bequem über unser Online-Anfrageformular, per Email, telefonisch oder besuchen Sie uns doch einfach direkt in unseren Büroräumen und Produktionshallen vor Ort. Textildruck Steitz e.K. Lagerstraße 6 64331 Weiterstadt Tel: 06151 / 3624-0 Fax: 06151 / 313969 info@textildruck-steitz.de
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Wegbeschreibung
A 5, Autobahnabfahrt Weiterstadt, Industrie- gebiet Nord, Lagerstasse 6 ( von Autobahnabfahrt bis zur Firma ca. 500 m )
Parkbeschreibung
Parkplätze vorhanden
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Nachstehende Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle Liefergeschäfte des Verkäufers. Abweichende Bestimmungen des Käufers, insbesondere abweichende Einkaufsbedingungen, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt ist.
2. Die Lieferung erfolgt ab Niederlassung des Verkäufers auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Versandkosten trägt der Käufer. Teillieferungen sind dem Verkäufer ausdrücklich gestattet. Die Ware wird unversichert versandt. Versäumt der Käufer die rechtzeitige Abnahme der Ware, so hat der Verkäufer das Recht, nach Setzen einer Nachfrist von 7 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.
Bei Einwirkung höherer Gewalt oder Lieferverzögerungen durch einen Vorlieferanten wird eine zugesandte Lieferfrist oder Abnahmefrist ohne weitere Vereinbarung, um die Dauer der Behinderung, verlängert. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind in jedem Falle ausgeschlossen.
3. Mit Mängeln behaftete Ware ist spätestens binnen 7 Tagen zurückzusenden. Bei späterem Wareneingang werden keinerlei Reklamationen anerkannt. Handels-übliche oder geringe Änderungen in Qualität der Ware dürfen nicht beanstandet werden. Bei Lohnarbeiten, die durch den Verkäufer ausgeführt werden, besteht Haftung lediglich nur für die ausgeführten Arbeiten. Der Käufer kann bei Mängeln nur die kostenlose Nacharbeit verlangen.
Bei Ware, deren Preis so bemessen ist, dass es sich um 1-B Ware und nicht um 1-A Ware handelt, insbesondere bei T-Shirts, müssen kleinere Fehler durch den Käufer in Kauf genommen werden. Eine Mängelrüge ist hier nicht statthaft.
Bei Aufträgen ab 100 Stück muss der Käufer 2% Fehldrucke akzeptieren.
Die darüber hinausgehende Menge zahlt der Verkäufer.
4. Die Rechnung wird am Versandtag erstellt. Eine Valutierung bedarf der besonderen schriftlichen Vereinbarung. Rechnungen sind zahlbar sofort nach Erhalt ohne Abzug. Als Datum der Rechnungsregelung gilt bei Banküberweisungen der Tag der Gutschrift, bei Scheckzahlung der Tag der endgültigen Gutschrift bei der Bank des Verkäufers. Zahlungen werden stets zur Begleichung der älteren fälligen Schulden zuzüglich aufgelaufener Verzugszinsen und Mahnkosten verwendet.
5. Bei Zahlungen nach Fälligkeit der Rechnung werden Verzugszinsen in Höhe der dem Verkäufer berechneten Bankzinsen zuzüglich der Bankgebühren berechnet.
Für jede Zahlungserinnerung durch den Verkäufer werden 5,00 Euro durch den Verkäufer in Rechnung gestellt.
6. Rechnungen können nur bar, mit Scheck oder durch Überweisung gezahlt werden. Aufrechnungen mit Gegenkäufen oder die Zurückzahlung von Teilbeträgen ist unzulässig.
7. Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Er tritt schon heute seine sämtlichen Forderungen gegen den Erwerber aus der Weiterveräußerung an den Verkäufer zu dessen Sicherung ab. Der Käufer ist zum Einzug der Forderungen ermächtigt und verpflichtet, solange der Verkäufer diese Ermächtigung nicht widerruft. Die Einzugsermächtigung des Käufers erlischt ohne die ausdrückliche Erklärung des Verkäufers, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt. Der Verkäufer wird von seiner Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
8. Alle angegebenen Angebote des Verkäufers sind freibleibend.
Der Zwischenverkauf von Posten bleibt vorbehalten.
9. Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen behalten auch dann ihre Gültigkeit, wenn einzelne Teile ihre Gültigkeit verlieren.
10. Textildruck Steitz kann nicht haftbar gemacht werden für Unkosten oder Verluste, die sich aus der Verletzung von Patenten, Warenzeichen, amtlich geschützten Zeichnungen oder Urheberrechten entsprechend den Zeichnungen, Spezifizierungen oder Angaben des Kunden ergeben. Textildruck Steitz ist also weder dem Kunden noch Dritten gegenüber verantwortlich für die Verwendung von Waren, die ein Patent, eine geschützte Zeichnung, ein Urheberrecht, ein Lizenzmotiv oder Warenzeichen verletzen.
Dies gilt auch für die Verwendung von Wörtern, Zeichnungen und Symbolen, die der Kunde als Druckauftrag eingereicht hat. Der Kunde ist also selbst für das Copyright verantwortlich und stellt Textildruck Steitz von allen Ansprüchen von dritter Seite frei, die sich aus einem Vorwurf missbräuchlicher Verwendung ergeben sollten. Dies gilt auch, wenn Textildruck Steitz zur graphischen und/oder technischen Gestaltung vom Kunden konsultiert wurde.
11. Mit der schriftlichen Erteilung der Druckfreigabe durch den Auftraggeber geht die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der zu Gunde liegenden Grafikvorlage auf den Auftraggeber über.
12. Gerichtsstand ist Darmstadt