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Regional
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Bundesweit
Anfahrt mit dem Auto:
Über die A65 (Karlsruhe–Ludwigshafen) die Ausfahrt Bellheim nehmen und der Beschilderung Richtung Bellheim folgen. Im Ort ins Gewerbegebiet fahren und in die Straße „Im Gahnerb“ abbiegen. Die Hausnummer 3 befindet sich dort im Gewerbegebiet.
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Mit der Regionalbahn bis Bahnhof Bellheim fahren. Von dort sind es etwa 20–25 Minuten zu Fuß bis „Im Gahnerb 3“; alternativ mit dem Bus oder Taxi ins Gewerbegebiet weiterfahren.
Allgemeine Regelungen der BRANDMAUER IT GmbH („nachfolgend BRANDMAUER IT®“) genannt zur Durchführung von
Beratungsleistungen im Umfeld der IT-Sicherheit und des IT-Services.
1. Arbeitszeitregelung Die für ein Projekt benannten Berater/ Trainer stehen dem Kunden in der Regel während der
normalen Arbeitszeit zur Verfügung. Die Arbeitszeit beträgt mindestens acht Stunden, maximal aber 10 Stunden pro Tag.
Die Reisezeiten zum und vom Kunden werden diesem in Rechnung gestellt. Die Berechnung erfolgt gemäß der offiziellen
Preisliste falls nicht anders angegeben oder geregelt.
2. Geschäftsgeheimnisse BRANDMAUER IT® stellt sicher, dass alle Geschäftsgeheimnisse des Kunden sowie alle vom
Kunden als vertraulich eingestuften Informationen streng vertraulich behandelt werden. Im Gegenzug verpflichtet sich der
Kunde, alle Informationen über Methoden und Vorgehensweisen von BRANDMAUER IT® als Geschäftsgeheimnis vertraulich
zu behandeln.
3. Rechnungserteilung Die vereinbarten Honorare sowie bereits entstandene Kosten werden nach Durchführung der
Dienstleistung in Rechnung gestellt. Entstandene und in Rechnung gestellte Kosten sind ohne Abzug sofort zahlbar.
4. Mitwirkung des Kunden Der Kunde stellt alle zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Unterlagen und
Informationen zur Verfügung. Die von BRANDMAUER IT® erbrachte Leistung setzt die Mitarbeit des Kunden in jedem Stadium
der Auftragsabwicklung in dem vereinbarten Umfang voraus.
5. Aufwandsschätzungen Alle Angaben von BRANDMAUER IT® zum Zeitaufwand für Erbringen der Leistungen werden
ausschließlich auf der Grundlage der vom Kunden erhaltenen Informationen gemacht. Zeichnet sich während der
Auftragsabwicklung ab, dass Angaben nicht eingehalten werden können, so wird BRANDMAUER IT® dies dem Kunden unter
Angabe der Gründe und etwaiger Konsequenzen für die Auftragsdurchführung unverzüglich anzeigen.
6. Rechte an den Arbeitsergebnissen Der Kunde kann die Arbeitsergebnisse im Rahmen des Arbeitsauftrages für
seine Zwecke unter Ausschluss anderweitiger Verwertungsmöglichkeiten nutzen. BRANDMAUER IT® ist berechtigt, die
Arbeitsergebnisse und Dokumentationen zu eigenen Zwecken zu nutzen. Dabei wird sichergestellt, dass Dritte dadurch
weder einen Hinweis auf den Kunden noch auf etwaige Geschäftsgeheimnisse des Kunden erhalten.
7. Schadenersatzansprüche BRANDMAUER IT® haftet für die erbrachte Beratungs- / Trainingsleistung bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit. Hat BRANDMAUER IT® Schadenersatz zu leisten, so gehen diese Ansprüche ausschließlich auf Geld.
Die Summe aller Schadenersatzansprüche ist auf die Vertragssumme begrenzt. Schadenersatzansprüche aus Verzug,
Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und außervertraglichem
Handeln sind ausgeschlossen.
8. Kündigungsfristen Jede der beiden Parteien hat das Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14
Tagen aufzuheben. Die Kündigung des Vertrags erfolgt schriftlich.
9. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Landau in der Pfalz