Deutschland
Österreich
Serviceleistungen
Service ausserhalb der Geschäftszeiten
Fernwartung
kostenlose Beratung
Technische Unterstützung
Sonderanfertigungen
Digitalisierung
Beratung
Verkauf und BeratungFirmen/gewerblich
Individualkunden
Zwischenhandel
Fachhandel
B2B
Werbeagenturen
Soziale Einrichtungen
Behörden
Schulen
Hersteller
Ärzte
Universitäten
Grafiker
Tourismus
Agenturen
Geschäftsführer
Bankeinzug
nach Vereinbarung
Paypal
Rechnung
Vorauskasse
Sofortüberweisung
Rechnung
auf Rechnung
Banküberweisung
Europaweit
Bundesweit
Augsburg ca. 7 Minuten von der Innenstadt . Kundenparkplätze vorhanden.
V1.0
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Axengo GmbH für die E-Commerce-Software „ELESON“
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle zwischen der Axengo GmbH (nachfolgend „Axengo“) und dem Kunden geschlossenen Verträge in Zusammenhang mit der E-Commerce-Softwarelösung „ELESON“ von Axengo. Mit „ELESON“ bietet Axengo ihren Kunden eine professionelle, webbasierte Lösung zur Abwicklung von Geschäftsprozessen. Sie ermöglicht u.a. den Betrieb eines eigenen Online-Shops sowie die Anbindung an Verkaufsplattformen.
1. Vertragsschluss
1.1 Verträge kommen durch Angebot und Annahme unter Geltung dieser AGB zustande. Produktdarstellungen und Preislisten von Axengo sind unverbindlich, solange sie nicht zum Inhalt einer vertraglichen Vereinbarung oder eines als verbindlich gekennzeichneten Angebots werden.
1.2 Die unter www.eleson.de enthaltenen Produktdarstellungen und Preislisten stellen keine verbindlichen Angebote seitens Axengo dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden. Der Kunde kann das Angebot über das dortige Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der er nach Eingabe seiner persönlichen Daten durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Produkte ab. Ferner kann der Kunde das Angebot auch telefonisch, per Fax, per E-Mail oder postalisch gegenüber Axengo abgeben.
Axengo kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Werktagen annehmen, indem Axengo dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder indem Axengo den Kunden nach dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Werktages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt Axengo das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular wird der Vertragstext von Axengo gespeichert und dem Kunden nach Absendung seiner Bestellung nebst den vorliegenden AGB in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) zugeschickt. Zusätzlich wird der Vertragstext auf der Internetseite des Verkäufers archiviert und kann vom Kunden über sein passwortgeschütztes Kundenkonto unter Angabe der entsprechenden Login-Daten kostenlos abgerufen werden, sofern der Kunde vor Absendung seiner Bestellung ein Kundenkonto im Online-Shop des Verkäufers angelegt hat.
Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular kann der Kunde mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Seine Eingaben kann der Kunde im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den Bestellvorgang abschließenden Button anklickt.
1.3 Alternativ zur Onlinebestellung kommen Verträge, jedenfalls für die so genannte Enterprise-Version und für Zusatzleistungen, wie folgt zustande: Axengo lässt dem Kunden auf dessen Anfrage hin per E-Mail, Telefax oder Brief ein Angebot zukommen. Dieses Angebot kann der Kunde durch eine gegenüber Axengo abzugebende Annahmeerklärung innerhalb von 20 Werktagen ab Zugang des Angebots annehmen (mündlich, per Telefax, E-Mail oder Brief). Für die Fristberechnung wird der Tag des Angebotszugangs nicht mitgerechnet. Der Vertrag unter Geltung dieser AGB kommt mit fristgerechter Annahme durch den Kunden zustande. Nimmt der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist nicht an, ist Axengo nicht mehr an das Angebot gebunden.
1.4 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die von Axengo versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat er bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle von Axengo oder von Axengo mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können. Die Vertragssprache ist deutsch.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Vertragsgegenstand ist der Zugang zu ELESON zur bestimmungsgemäßen Nutzung durch den Kunden mittels Internetverbindung über einen Browser gegen Entgelt für die vereinbarte Laufzeit. Der Kunde erhält die technische Möglichkeit, im gebuchten Umfang auf die ELESON-Software, die auf einem Server von Axengo bzw. einem von Axengo beauftragten Dritten gehostet wird, mittels Internetverbindung über einen Browser zuzugreifen und die Funktionalitäten im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen für die Dauer der Vertragslaufzeit zu nutzen. Zugang zu ELESON mit den jeweils gebuchten Modulen erhält der Kunde über seinen persönlichen, passwortgeschützten Administrations-Account (Admin). Der Admin kann weitere „User“ für Mitarbeiter des Kunden anlegen. Diese User haben keine Administrationsbefugnis, sondern die Rechte entsprechend Ihrer Rolle.
Art und Umfang der Leistungen sind dabei abhängig von den vom Kunden im Einzelnen gebuchten Modulen und Leistungen. Es gelten die Leistungsbeschreibung und Systemvoraussetzungen wie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses unter www.eleson.de abrufbar im jeweils vereinbarten Umfang. Darüber hinaus können Zusatzleistungen (z.B. Schulung, Sonderprogrammierung, Individualanpassungen) in Zusammenhang mit ELESON gemäß jeweils aktueller Preisliste gesondert beauftragt werden.
Axengo wird ELESON im Rahmen der technischen Möglichkeiten im jeweils aktuellen Programmstand einsetzen, wenn die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Axengo für den Kunden zumutbar ist. Neue Programmstände sind jedoch, abgesehen von ggf. erforderlichen sicherheits-/systembedingten Updates, nicht geschuldet. Ein Anspruch des Kunden auf den Einsatz eines neuen Programmstandes besteht insofern nicht.
Das Set-Up durch Axengo beinhaltet das technische Aufsetzen und Aktivieren des Systems für den Kunden im gebuchten Umfang.
Axengo überlässt dem Kunden Speicherplatz im gebuchten Umfang auf einem virtuellen Server, d. h. Speicherplatz auf einem auch von anderen Kunden genutzten und nutzbaren Speichermedium, zur Speicherung seiner Daten und Inhalte im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung von ELESON. Sofern der Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht mehr ausreichen sollte, wird Axengo dies dem Kunden mitteilen. Der Kunde kann entsprechende Kontingente vorbehaltlich Verfügbarkeit gemäß jeweils aktueller Preisliste hinzubuchen.
2.2 Axengo stellt die Online-Services mit einer Verfügbarkeit von 95 % im Monatsmittel bereit abzüglich der Wartungszeiten. Axengo ist berechtigt, während der Wartungszeiten zwischen 23 und 3 Uhr mitteleuropäischer Zeitzone (MEZ) für insgesamt zehn Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten steht ELESON nicht zur Nutzung zur Verfügung. Darüber hinaus kann Axengo in vorheriger Abstimmung mit dem Kunde die Verfügbarkeit für einen definierten Zeitraum unterbrechen, um Wartungsarbeiten durchzuführen. Der Kunde wird die Zustimmung zu solchen Unterbrechungen nicht unbillig verweigern. Unter Verfügbarkeit verstehen die Parteien die technische Nutzbarkeit von ELESON im gebuchtem Umfang am Übergabepunkt. Übergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums, in dem die Software gehostet wird. Auf den Datenverkehr ab dem Übergabepunkt hat Axengo keinen Einfluss. Für seine Internetverbindung bis zum Übergabepunkt ist der Kunde selbst verantwortlich.
2.3 Die Inhalte des für den Kunden bestimmten Speicherplatzes werden dreimal pro Woche an drei von Axengo zu bestimmenden Wochentagen gesichert. Die Datensicherung erfolgt rollierend so, dass die für einen Wochentag gesicherten Daten in der darauf folgenden Woche bei der für den entsprechenden Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben werden. Sie erfolgt jeweils für den gesamten Serverinhalt und kann auch die Daten weiterer Kunden / Kunde umfassen. Der Kunde hat daher keinen Anspruch auf Herausgabe eines der Sicherungsmedien. Eine Rückübertragung seiner gesicherten und noch verfügbaren Inhalte kann gesondert gegen Vergütung gemäß Preisliste beauftragt werden Für die Sicherung seiner von ihm hochgeladen Daten auf eigenen Medien ist der Kunde jedoch selbst verantwortlich.
2.4 Der Kunden-Support steht dem Kunden per E-Mail und per Telefon bei Anwenderfragen und zur Entgegennahme von Störungsmeldungen an Werktagen Mo-Fr ausgenommen Feiertage am Sitz von Axengo von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr (MEZ) zur Verfügung. Support bei Anwenderfragen wird nach Aufwand gemäß der im Zeitpunkt des Abschlusses des SaaS-Vertrages geltenden Preisliste in Rechnung gestellt.
2.5 ELESON steht dem Kunden in deutscher Sprache zur Verfügung. Vor-Ort-Leistungen beim Kunde sind nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. Axengo ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise auf einen oder mehrere Subunternehmer zu übertragen.
2.6 Nicht vertragsgegenständlich sind optionale Module/Add-Ons Dritter und sonstige optionale Leistungen Dritter, die als solche gekennzeichnet sind. Im Falle von Leistungen Dritter wird der Vertrag direkt zwischen dem Kunden und dem Dritten geschlossen. Axengo treffen dementsprechend keine Pflichten für die Erfüllung des Vertrages zwischen dem Kunden und dem Dritten. Der Dritte ist alleiniger Ansprechpartner bezüglich seiner Dritt-Leistungen für den Kunden.
3. Vergütung; Zahlungsmodalitäten
3.1 Die Vergütung bestimmt sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Preise sind Euro-Preise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2 Die Set-Up-Gebühr fällt einmalig bei Vertragsschluss an.
3.3.1 Bei Buchung über www.eleson.de steht dem Kunden ausschließlich das Vergütungsmodell „pay per use“ zur Verfügung, d.h. eine nutzungsabhängige Vergütung (a) entsprechend der Anzahl der so genannten „Vorgänge“ (jeder Vorgang hat den in der Preisliste definierten Preis) oder (b) entsprechend dem gebuchten Paket pro Monat . Das jeweilige Paket enthält die in der Preisliste angegebene feste Menge an so genannten „Vorgängen". Über ein Paket hinausgehende in Anspruch genommene Vorgänge sind gesondert entsprechend Preisliste zu vergüten. Die Rechnungstellung erfolgt (a) monatlich im Voraus für das gebuchte Paket und (b) monatlich im Nachhinein für den vorausgehenden Monat für etwaig in Anspruch genommene Vorgänge über die im gebuchten Paket enthalten Vorgänge hinaus sowie für den Fall, dass kein Paket gebucht wurde, sondern die Abrechnung rein nach Anzahl der erfolgten Vorgänge
3.3.2 Auf Anfrage erstellt Axengo ein individuelles Angebot für die so genannte „Enterprise Version“ (einmaliger Pauschalbetrag bei Vertragsschluss statt nutzungsabhängiger Vergütung). Es liegt im alleinigen Ermessen von Axengo, ob sie im Einzelfall ein solches Angebot macht. In der Regel ist eine von Axengo zu bestimmende Unternehmens- und Umsatzgröße Voraussetzung.
3.4 Sofern Zusatzleistungen vereinbart sind, werden diese gemäß Preisliste abgerechnet, sofern nicht abweichend vereinbart.
3.5 Bei Vergütung nach Aufwand erfolgt die Abrechnung von Stundensätzen gemäß Preisliste für jede angefangene Viertelstunde (15-Minuten-Takt). Die Rechnungstellung erfolgt monatlich im Nachhinein für den vorausgehenden Monat.
3.6 Ist die Zahlungsart Bankeinzug (Lastschrift) vereinbart, wird Axengo widerruflich ermächtigt, den Rechnungsbetrag von dem angegebenen Konto des Kunden einzuziehen. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Kunde der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat er die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat.
3.7 Der Kunde wird den jeweiligen Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungseingang ohne Skontoabzug auf das in der Rechnung angegebene Konto von Axengo entrichten. Eine Zahlung gilt als eingegangen, sobald der Gegenwert auf einem Konto von Axengo gutgeschrieben ist. Im Falle des Zahlungsverzuges hat Axengo Anspruch auf Verzugszinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die gesetzlichen Rechte von Axengo im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden bleiben unberührt.
3.8 Die Aufrechnung von Ansprüchen des Kunden mit Axengo zustehenden Forderungen ist nur zulässig, wenn die Ansprüche des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
4. Mitwirkung und Pflichten des Kunden
4.1 Der Kunde stellt sicher, dass seine für die Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderliche Mitwirkung auf seine Kosten rechtzeitig zur Verfügung steht. Er wird Axengo insbesondere rechtzeitig mit den für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlichen Informationen versorgen und für den vertragsgemäßen Zustand seiner Hardware, des erforderlichen Betriebssystems, des erforderlichen Browsers, seines Internetzugangs und der Online-Verbindung sorgen. Für die Datenverbindung zwischen den von ihm zur Nutzung vorgesehenen Arbeitsplätzen/Endgeräten und dem Übergabepunkt (Routerausgang des Rechenzentrums, in dem ELESON gehostet wird) ist der Kunde selbst verantwortlich.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet
- Zugangskennungen und Passwörter sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren und nicht an unberechtigte Personen weiterzugeben. Er hat für hinreichenden Schutz vor Missbrauch zu sorgen und seine Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten.
- dafür Sorge zu tragen, dass (z.B. bei der Übernahme von Texten, Fotos und Daten Dritter auf Server der Axengo) Urheber- und gewerbliche Schutzrechte beachtet werden und ggf. erforderliche Einwilligungen Dritter vorliegen. Er wird seine Mitarbeiter entsprechend verpflichten;
- die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einzuholen, soweit er im Rahmen der Nutzung von ELESON personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift;
- Axengo von Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung von ELESON durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Sachverhalten ergeben, die mit der Nutzung der Software verbunden sind, sofern der Kunde dies zu vertreten hat;
- vor der Versendung von Daten und Informationen diese auf Viren zu prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen. Er wird seine Mitarbeiter entsprechend verpflichten;
- die an die Axengo übermittelten Daten regelmäßig und gefahrentsprechend, mindestens jedoch einmal wöchentlich, zu sichern und eigene Sicherungskopien erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen deren Rekonstruktion zu gewährleisten; dies gilt entsprechend für im System der Axengo vorhandene Datenbestände des Kunden, die er durch Download sichern kann.
4.3 Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen (z.B. durch tägliche, mindestens einmal wöchentliche Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Überprüfung der Datenverarbeitungsergebnisse) für den Fall, dass ELESON nicht ordnungsgemäß arbeitet.
4.4 Der Kunde ist verpflichtet, durch geeignete vertragliche Vereinbarungen mit seinen Mitarbeitern sicherzustellen, dass ELESON von diesen bestimmungs- und vertragsgemäß genutzt wird. Für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Vorgaben, etwa die Einhaltung von Aufbewahrungsfristen, ist der Kunde selbst verantwortlich.
4.5 Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt Axengo hiermit das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte dem Kunden bei dessen Abfragen über das Internet zugänglich zu machen und, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung zu vervielfältigen. Dies gilt entsprechend für die bestimmungemäße öffentliche Zugänglichmachung bei Abfragen Dritter über das Internet.
5. Zugriff auf die Software / Nutzungsrechtseinräumung
5.1 Axengo räumt dem Kunde ein einfaches (nicht-ausschließliches), zeitlich auf die vereinbarte Dauer beschränkte Recht ein, auf ELESON mittels Telekommunikation (Internetverbindung) zuzugreifen und die Funktionalitäten der Software bestimmungsgemäß im gebuchten Umfang zu nutzen bzw. von den berechtigten Usern nutzen zu lassen. Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere an der Software oder der Betriebssoftware, erhält der Kunde nicht. Quell-/Objektcode der Software wird nicht überlassen. Vermietung an Dritte ist nicht zulässig, gleich ob entgeltlich oder unentgeltlich. Der Kunde ist nicht berechtigt, ELESON und/oder Speicherplatz über die nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarung erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder sie Dritten zugänglich zu machen.
5.2 An Sonderprogrammierungen und sonstigen Individualanpassungen hält Axengo die ausschließlichen Nutzungsrechte. Dem Kunden werden hieran für die Dauer des SaaS-Vertrages die Rechte entsprechend Ziffer 5.1 eingeräumt. Ziffer 5.1 gilt entsprechend.
6. Haftung
Axengo haftet aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
6.1 Axengo haftet aus jedem Rechtsgrund unbeschränkt
- bei Vorsatz, Arglist oder grober Fahrlässigkeit;
- bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
- aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist;
- aufgrund zwingender gesetzlicher Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
6.2 Verletzt Axengo fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer 6.1 unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Anbieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
6.3 Die verschuldensunabhängige Haftung des Providers auf Schadensersatz (§ 536 a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen. Ziffer 6.1 und 6.2 bleiben unberührt.
6.4 Im Übrigen ist eine Haftung von Axengo ausgeschlossen.
6.5 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
6.6 Vorstehende Regelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung von Axengo für ihre Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
7. Vertragslaufzeit und –beendigung
7.1 Der Vertrag tritt mit Vertragsschluss in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Er hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab dem vereinbarten Laufzeitbeginn. Der Vertrag kann erstmals und mit einer Kündigungsfrist von drei Wochen zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden, sodann jederzeit mit einer Kündigungsfrist von drei Wochen zum Monatsende.
7.2 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Axengo ist insbesondere zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Kunde (a) mit einer Zahlung nach der zweiten Mahnung mehr als 30 Tage in Verzug ist oder (b) Dritten den Zugang vertragswidrig ermöglicht und dies zu vertreten hat.
7.3 Kündigungen bedürfen der Schriftform.
7.4 Mit Vertragsbeendigung sind die Zugangsdaten des Kundes nicht mehr aktiv und der Zugriff auf zu ELESON ist gesperrt. Kundendaten werden von Axengo spätestens vier Wochen nach Vertragsbeendigung gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht für Axengo besteht. Der Kunde muss seine Daten vor Vertragsbeendigung herunterladen und selbst sichern, wenn er diese über die Vertragsbeendigung hinaus benötigt. Wünscht der Kunde Unterstützung bei der Datensicherung oder sonstige Zusatzleistungen, kann er diese gemäß Preisliste beauftragen.
8. Geheimhaltung
Axengo und der Kunde sind verpflichtet, im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangte vertrauliche Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse geheim zu halten, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu nutzen. Die Verpflichtung entfällt für solche Informationen oder Teile davon, für die die empfangende Partei nachweist, dass sie ihr und/oder der Öffentlichkeit vor dem Empfang bekannt oder allgemein zugänglich waren oder der Öffentlichkeit nach dem Empfang bekannt oder allgemein zugänglich wurden, ohne dass die informationsempfangende Partei dies zu vertreten hat. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, Axengo hat ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.
9.2 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von Kollisionsrecht und unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren (CISG).
9.3 Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von Axengo. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Sitz von Axengo ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Axengo ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall auch berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.
Stand: 15.09.2019
Axengo GmbH
Pfarrer-Bogner-Straße 5
D-86199 Augsburg
Registergericht Augsburg: HRB 29071
Geschäftsführer: Karl-Heinz Fleschütz
USt-IdNr.: DE296714750