Deutschland
Schweiz
Österreich
UPS
Kundendienst
Serviceleistungen
Verkauf und BeratungGeschäftskundenberatung
Telefonberatung
Individuelle Beratung
Individuelle Verkaufsberatung
Logistische DiensteExport
Import
Werkstatt- und ReparaturdiensteEinzel-/Ersatzteile
Reinigung
Reparatur
Wartung und Pflege
Werkstattdienste
Zubehör
FinanzdiensteSonderanfertigung
Individualentwicklung
InformationsdiensteEndverbraucher
Firmen/gewerblich
Individualkunden
Öffentliche Hand
Zwischenhandel
Fachhandel
B2B
Wiederverkäufer
Handwerker
Ärzte
Paypal
Vorauskasse
International
Europaweit
Überregional
Regional
Örtlich
Bundesweit
Verkaufs- und Lieferbedingungen der
MyBrush GmbH
Stand: November 2014
1
§ 1 Geltungsbereich und Abwehrklausel
(1) Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist,
gelten die nachstehenden Allgemeinen Verkaufsund
Lieferbedingungen der MyBrush GmbH
(nachfolgend Anbieter) für sämtliche Verträge,
Lieferungen und sonstigen Leistungen, sowie
Geschäftsbeziehungen im Geschäftsverkehr mit dem
Kunden.
(2) Abweichenden Bedingungen, insbesondere der
Einkaufsbedingungen des Kunden, wird hiermit
ausdrücklich widersprochen. Es wird vereinbart, dass
diese Bedingungen des Kunden keinerlei Anwendung
finden sollen.
(3) Im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehung
werden diese Bedingungen auch dann Bestandteil
der Verträge mit dem Anbieter, wenn der Anbieter
im Einzelfall nicht ausdrücklich auf die Einbeziehung
bei Vertragsschluss hingewiesen hat.
§ 2 Das Zustandekommen eines Vertragsabschlusses
(1) Die in den Verkaufsunterlagen, Katalogen, Internet
oder Webshop enthaltenen Angebote sind
grundsätzlich stets freibleibend. Der Kunde wird
hierdurch lediglich aufgefordert, durch eine
Bestellung ein Angebot abzugeben. Aufträge gelten
vom Anbieter dann als angenommen, wenn sie
entweder schriftlich bestätigt oder unverzüglich
nach Auftragseingang bzw. termingemäß
durchgeführt werden.
(2) Durch das Absenden der Bestellung (mit Post, E-Mail
oder Warenkorb im Webshop) gibt der Kunde ein
verbindliches Angebot gerichtet auf den Abschluss
eines Kaufvertrages über die Waren (beim InternetShop
im Warenkorb enthaltene Produkte) ab. Mit
dem Absenden der Bestellung erkennt der Kunde
auch diese Geschäftsbedingungen als für das
Rechtsverhältnis mit dem Anbieter allein maßgeblich
an.
(3) Sämtliche Pflichten, die über die Pflicht als Anbieter
hinausgehen, wie z.B. die Übernahme von
Beratungs- oder Planungsleistungen bedürfen einer
besonderen Vereinbarung und werden nur gegen
zusätzliche Vergütung übernommen werden.
(4) Wünsche des Kunden zur nachträglichen
Reduzierung oder Stornierung eines
rechtswirksamen Auftrages können nur aufgrund
besonderer Vereinbarung und - sofern es sich nicht
um Lagerware handelt - nur dann berücksichtigt
werden, wenn es möglich ist, die Ware kostenfrei
ohne zusätzlichen Aufwand zurückzunehmen. In
jedem Fall ist der Anbieter berechtigt, im Falle der
kulanzweisen Zurücknahme gemäß vorstehenden
Bestimmungen eine Aufwandspauschale von 10%
dem Kunden in Rechnung zu stellen. Der Kunde hat
das Recht, einen geringeren Aufwand nachzuweisen.
(5) Im Fall der Irrtumsanfechtung durch den Kunden hat
der Anbieter gemäß § 122 BGB Anspruch auf
Ausgleich des durch die Irrtumsanfechtung
entstandenen Schadens.
§ 3 Datenspeicherung von Kundendaten
Der Kunde stimmt hiermit ausdrücklich zu, dass die im
Rahmen der Geschäftsverbindung gewonnenen
personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen
des Bundesdatenschutzgesetzes angewendet und
verarbeitet werden.
§ 4 Lieferung / Zeitpunkt des Gefahrenübergangs /
Regelung des Verzugs
(1) Mit der Bereitstellung der Ware ab Werk am
vereinbarten Lieferort geht die Gefahr auf den
Kunden über. Wird der Versand auf Wunsch oder aus
Verschulden des Kunden verzögert, so lagert die
Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem
Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft des
Anbieters gegenüber dem Kunden dem Versand
gleich. Der Nachweis der Anzeige der
Versandbereitschaft gilt mit dem Nachweis der
Absendung der Anzeige der Versandbereitschaft
unter Hinzurechnung von zwei Werktagen als
erbracht.
(2) Teillieferungen sind in dem für den Kunden
zumutbaren Umfang ausdrücklich zulässig. Aus
fertigungstechnischen Gründen behält sich der
Anbieter bei Sonderanfertigungen eine 10%ige Mehroder
Minderlieferung vor.
(3) Werden nach Vertragsschluss Tatsachen bekannt,
insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer
Lieferungen, die nach pflichtgemäßem
kaufmännischen Ermessen darauf schließen lassen,
dass die Ansprüche des Anbieters durch mangelnde
Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet sind, ist er
berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist,
vom Kunden nach dessen Wahl Zug-um-Zug-Zahlung
oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und
im Verweigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten,
ohne dass der Kunde hier Ansprüche auf
Schadensersatz und/oder Aufwendungsersatz
anstelle der Leistung geltend machen kann. Die
Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen
werden in diesem Fall sofort fällig gestellt. Evtl.
vereinbarte Lieferfristen beginnen erst rechtlich
verbindlich mit einer Anzahlung des vereinbarten
Preises (inklusive Mehrwertsteuer) durch den
Kunden.
(4) Der Anbieter liefert ausschließlich ab Werk.
(5) Die Lieferfrist verlängert sich auch innerhalb des
Verzugs angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und
allen unvorhersehbaren, nach Vertragsschluss
eintretenden Hindernissen, die der Anbieter nicht zu
vertreten hat, wie z.B. Streik, Aussperrung oder
Störung der Verkehrswege sowie Betriebsstörungen,
soweit solche Hindernisse nachweislich auf die
Lieferung des Vertragsgegenstandes von erheblichem
Einfluss sind. Beginn und Ende derartiger Hindernisse
wird dem Kunden schnellst möglichst mitgeteilt.
(6) Der Kunde kann eine Erklärung verlangen, ob der
Anbieter zurücktreten oder innerhalb angemessener
Verkaufs- und Lieferbedingungen der
MyBrush GmbH
Stand: November 2014
2
Frist liefern möchte. Bei Nichterklärung durch den
Anbieter kann der Kunde zurücktreten.
Schadensersatzansprüche und/oder
Aufwendungsersatzansprüche des Kunden sind in
diesem Fall ausgeschlossen. Die vorstehenden
Regelungen gelten für den Kunden entsprechend,
falls Hindernisse beim Kunden selbst auftreten.
(7) Der Anbieter haftet hinsichtlich rechtzeitiger
Lieferung innerhalb der vereinbarten Lieferfrist nur
für eigenes Verschulden und das seiner
Erfüllungsgehilfen. Für Verschulden von
Sublieferanten haftet der Anbieter nicht, da diese
nicht als Erfüllungsgehilfen gelten. Er ist jedoch
verpflichtet, auf Verlangen evtl. gegen die
Sublieferanten bestehende Ansprüche an den Käufer
abzutreten.
§ 5 Regelungen bei Verpackung
Eine Rücknahme von Verpackungsmaterial ist
ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, das
Verpackungsmaterial einem geeigneten
Entsorgungsunternehmen zu übergeben.
§ 6 Preise / Zahlung
(1) Die Preise verstehen sich stets zzgl. der zur Zeit der
Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer.
(2) Handelt es sich bei dem Kunden um einen
Unternehmer, so sind unsere Preise, falls nicht
ausdrücklich anders erwähnt, freibleibend und
beruhen auf den derzeitigen Rohstoffpreisen. Liegen
zwischen der Auftragsbestätigung und der
Lieferung/Leistung mehr als zwölf Wochen und tritt
in diesem Zeitraum eine Erhöhung oder Senkung der
Rohstoffkosten ein, so kann für den Fall, dass es sich
bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt,
jeder Vertragspartner im entsprechenden Umfang
die Neufestsetzung des Preises im
Verhandlungswege verlangen.
(3) Durch das Absenden einer Bestellung im InternetShop
ist die Zahlung des Kaufpreises sofort mit
Vertragsschluss fällig.
(4) Der Anbieter hat ausdrücklich das Recht,
Anzahlungen oder Vorschusszahlungen bis zur Höhe
des vollständigen Preises zu verlangen. Kommt der
Kunde der Aufforderung zur Anzahlung oder
Vorschusszahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist
nach, so ist der Anbieter berechtigt, im
Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten, wobei
Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen
sofort fällig gestellt werden können. In diesem Fall
hat der Kunde keinerlei Schadensersatzansprüche
und/oder Aufwendungsersatzansprüche, da keine
Pflichtverletzung unsererseits vorliegt.
(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen
Vorschriften. Evtl. vereinbarte Skonti werden nicht
mehr gewährt, soweit sich der Kunde mit der
Zahlung früherer Lieferungen bzw. Leistungen in
Verzug befindet.
(6) Die Forderungen werden sofort fällig, wenn die
Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden
oder Tatsachen bekannt sind, die darauf schließen
lassen, dass die Kaufpreisansprüche durch
mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet
sind. Auch ist der Anbieter dann berechtigt, weitere
Zahlungen von der Stellung entsprechender
werthaltiger Sicherheiten abhängig zu machen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Der Anbieter behält sich das Eigentumsrecht an der
Ware bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten
Preises vor.
§8 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich
nach den gesetzlichen Vorschriften. Für
Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber
dem Anbieter gilt die Regelung des §9 (1) dieser AGB.
(2) Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche
des Kunden beträgt bei Endverbrauchern 2 Jahre, bei
Unternehmern 1 Jahr. Die vorstehende Verkürzung
der Verjährungsfristen gilt nicht für
Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund
einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der
Gesundheit sowie für Schadenersatzansprüche
aufgrund einer Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten
sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels
des Vertrags notwendig ist, z.B. hat der Anbieter
dem Kunden die Sache frei von Sach- und
Rechtsmängeln zu übergeben und das Eigentum an
ihr zu verschaffen. Die vorstehende Verkürzung der
Verjährungsfristen gilt ebenfalls nicht für
Schadensersatzansprüche, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Gegenüber Unternehmern ebenfalls ausgenommen
von der Verkürzung der Verjährungsfristen ist der
Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB.
§ 9 Haftungsausschluss
(1) Schadenersatzansprüche des Kunden sind
ausgeschlossen, soweit nachfolgend nicht anderes
bestimmt ist.
(2) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes
(ProdHaftG) bleiben unberührt.
(3) Bei Privatkunden verjähren Mängelansprüche nach
24 Monaten bei neuen beweglichen Sachen und bei
gebrauchten beweglichen Sachen in 12 Monaten.
(4) Unternehmenskunden haben die empfangene Ware
unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu
untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb
von 7 Tagen durch schriftliche Anzeige gegenüber
uns zu prüfen. Bei beiderseitigen Handelsgeschäften
unter Kaufleuten bleiben die §§ 377, 378 HGB
ausdrücklich unberührt. Mängelansprüche verjähren
nach 12 Monaten ab Eingangsdatum. Diese
Verkaufs- und Lieferbedingungen der
MyBrush GmbH
Stand: November 2014
3
Rückgriffsansprüche bestehen allerdings nur, soweit
der Unternehmenskunde zwingend gemäß den
gesetzlichen Vorschriften verpflichtet war, seine
Ansprüche gegenüber seinen Kunden wiederum zu
erfüllen. Dies gilt nicht in den Fällen der Übernahme
einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos durch
den Anbieter. Dies gilt ferner nicht, soweit zwingend
gemäß den gesetzlichen Vorschriften gehaftet wird,
in Fällen groben Verschuldens, wegen der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie
der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der
Schadensersatzanspruch für die Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den
vertragstypischen vorhersehbaren Schaden
begrenzt, soweit kein grobes Verschulden vorliegt
oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung
der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist damit
nicht verbunden.
§ 10 Aufrechnung
Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur, wenn
seine zur Aufrechnung gestellte Forderung rechtskräftig
festgestellt wurde oder unbestritten ist.
§ 11 Beschaffenheitsvereinbarung
Soweit Produktbeschreibungen bzw.
Gebrauchsanweisungen an den Kunden aushändigt
werden, gelten diese als abschließende
Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne der gesetzlichen
Vorschriften bzw. abschließende
Verwendungszweckvereinbarung.
§ 12 Urheberrecht / Verletzung von Schutzrechten
(1) Alle vom Anbieter dem Kunden vorgelegten
Unterlagen sowie mitgeteilte Konzepte und Ideen
bleiben ausdrücklich Eigentum des Anbieters, auch
wenn sie im Rahmen des Vertrages verwendet
werden, solange nicht eine gesonderte
Vereinbarung hierüber getroffen wird.
(2) Sämtliche dem Kunden bekannt gewordenen sowie
mitgeteilten Tatsachen aus dem Unternehmen des
Anbieters hat der Kunde ausschließlich im Rahmen
des Vertrages zu verwenden. Eine Mitteilung dieser
Tatsachen sowie Weitergabe von Unterlagen an
Dritte, die dem Kunden im Rahmen des Vertrags
überreicht wurden, ist ausdrücklich ausgeschlossen
und wird im Falle des Zuwiderhandelns strafrechtlich
verfolgt.
(3) Der Käufer stellt den Anbieter von Ansprüchen
Dritter frei, welche die Verletzung von
Schutzrechten durch die von dem Anbieter an den
Käufer gelieferten Produkte zum Inhalt haben. Die
Freistellung gilt jedoch nur insoweit, als die
gelieferten Produkte auf Grundlage von
Spezifikationen des Käufers hergestellt oder
verändert werden und diesen tatsächlich
entsprechen.
§ 13 Gerichtsstand / anwendbares Recht
(1) Als Gerichtsstand zwischen dem Anbieter und dem
Kunden gilt der Sitz des Anbieters als vereinbart. Als
Erfüllungsort gegenüber allen Kunden für
Lieferungen und Zahlungen gilt grundsätzlich –
soweit nichts anderes vereinbart ist – ebenfalls der
Unternehmenssitz des Anbieters.
(2) Die Beziehungen zu den Kunden regeln sich
ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik
Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss
nationaler und internationaler
Handelsbestimmungen (UN-Kaufrecht, CISG) sowie
unter Ausschluss der Verweisungen im
internationalen deutschen Privatrecht, die zur
Anwendung formaler und materieller Vorschriften
ausländischen Rechts führen.
§ 14 Salvatorische Klausel
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages
unwirksam, teilweise unwirksam bzw.
undurchführbar sein, so berührt dies die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Anstelle der unwirksamen, teilweise unwirksamen
bzw. undurchführbaren Bestimmung vereinbaren
die Parteien eine Regelung zu setzen, die dem Sinn
und Zweck der unwirksamen, teilweise unwirksamen
bzw. undurchführbaren Bestimmung am Nächsten
kommt.
(2) Sollten die Parteien eine solche Einigung nicht
herbeiführen, so tritt an die Stelle der unwirksamen,
teilweise unwirksamen bzw. undurchführbaren
Bestimmung nach Wunsch der Parteien diejenige
gesetzliche Bestimmung die dem Sinn und Zweck der
unwirksamen, teilweise unwirksamen bzw.
undurchführbaren Bestimmung am Nächsten
kommt.