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KIWI druck

Firmentyp: Einzelhandel, Waren- und Leistungshandel, Handwerksbetrieb, Meisterbetrieb, Dienstleistung, Service, Handel

Am Schulplatz 3
79379 Müllheim
Breisgau-Hochschwarzwald
Baden-Württemberg
Deutschland





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Wegbeschreibung, Parkbeschreibung und Parkmöglichkeiten

Hügelheim ist ein Ortsteil von Müllheim - Sie fahren die B3 von Müllheim Richtung Bad Kozingen - in der Ortsmitte von Hügelheim biegen Sie vor dem Gasthaus "Deutscher Kaiser" rechts ab - die Straße "Am Schulplatz" folgt nach ca. 120 m links. Es sind ausreichend Parkplätze vorhanden

Meine AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Das Kleingedruckte
Wir heißen Sie herzlich willkommen bei KIWI druck mit Geschäftssitz in 79379 Müllheim, Am Schulplatz 3 (im folgenden KIWI druck).
Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von KIWI druck (im folgenden: "AGB"). Durch Ihre Bestellung akzeptieren Sie die nachfolgenden AGB von KIWI druck. Die AGB werden hierdurch zum Bestandteil des von Ihnen mit KIWI druck abgeschlossenen Vertrages.

Farbbezeichnungen, Größenangaben und Waschverhalten
Farbbezeichnungen und Größenangaben wie sie in diesem Katalog bzw. Onlineshop erscheinen, unterliegen keinerlei Normen.
Dies bedeutet konkret zum Beispiel, dass ein T-Shirt in Größe XL von Hersteller A völlig andere Abmessungen haben kann als ein T-Shirt in Größe XL von Hersteller B.

Selbst innerhalb einer Marke können unterschiedliche Artikel (z.B. Poloshirt und T-Shirt) bei gleicher Größenangabe völlig unterschiedliche Abmessungen haben. Insbesondere bei sog. Slim-Fit/Body-Fit-Shirts müssen die Größenläufe nicht mit den Unisex-Artikeln der gleichen Marke übereinstimmen. Ähnliches gilt für Damen- und Herrenshirts des gleichen Herstellers. Es ist selbstverständlich, dass Damenshirts anders geschnitten sind als die entsprechenden Herrenshirts obwohl die Größenangabe völlig identisch ist.

Die Farbbezeichnungen sind häufig schon vom Namen her nicht wirklich aussagekräftig. Aber selbst bei Farbbezeichnungen von denen die meisten Verbraucher eine Vorstellung haben kommt es oft zu Abweichungen. Royalblau oder Apfelgrün stellen sich verschiedene Menschen unterschiedlich vor. Es gibt keine verbindliche Farbnorm. So kommt es vor, dass dieselbe Farbbezeichnung bei unterschiedlichen Marken oder auch unterschiedlichen Artikeln einer Marke völlig anders aussehen können. Leider lässt sich dieses Problem auch nicht durch die im Katalog abgedruckten bzw. Onlineshop dargestellten Farbbalken lösen. Jeder abgedruckte Farbbalken im Katalog bzw. auf der Website erscheint unter verschiedenen Lichtquellen anders und eine Textilfarbgebung zu 100% im Papierdruck oder am Bildschirm darzustellen ist nahezu unmöglich.

Bevor Sie eine größere Menge Textilien bestellen oder gar Bedrucken/Besticken, sollten Sie sich gegebenenfalls eines oder mehrere Muster zur Ansicht bestellen. Reklamationen aufgrund von subjektiven Größen- oder Farbvorstellungen können nicht anerkannt werden.

Eindringlich weisen wir darauf hin, dass jeder Textilartikel aus Baumwolle bzw. Baumwoll- Polyestergemisch vor dem ersten Tragen gewaschen werden muss. Aufgrund der (zwar völlig unbedenklichen und ungefährlichen) chemischen Rückstände bei Textilien kann bei es bei sofortigem ungewaschenen Tragen insbesondere unter UV-Einwirkung zu chemischen Reaktionen zwischen Körperschweiß und den Rückständen kommen. Diese dadurch entstehenden Farbbeeinträchtigungen bleiben auch nach späteren Wäschen bestehen. Beanstandungen bzw. Reklamationen sind daher ebenfalls ausgeschlossen.

Warenrücksendungen
Wir akzeptieren Rücksendungen neuwertiger, unveredelter Ware, wenn unsere Lieferung nicht länger als vier Wochen zurückliegt. Werkseitig einzelverpackte Hemden und Blusen können nach dem Auspacken nicht zurückgenommen werden. Nach Bearbeitung der Retoure erhalten Sie eine Gutschrift über den berechneten Warenwert abzüglich einer Handlingpauschale von 15%, mindestens Euro 5,00 EUR inkl. MwSt. Versandkosten werden nicht gutgeschrieben. Bis zu einem Bestellwert von 100 EUR inkl. MwSt. verzichten wir auf die Berechnung der Handlingpauschale.

1. Geltungsbereich
1.1 Im Rahmen des KIWI druck-Shops gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
1.2 Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn diese von uns schriftlich bestätigt werden. Ist Schriftform vereinbart, bedarf die Aufhebung der Schriftform ebenfalls der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen wurden nicht getroffen.
1.3 Verbraucher im Sinne unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die Rechtsgeschäfte zu Zwecken abschließen, welche weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
1.4 Unternehmer im Sinne unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind juristische und natürliche Personen, die bei Abschluß eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer beruflichen oder selbständigen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB).

2. Angebot, Abschluß und Rechnungsstellung, Mehr-/Minderlieferungen
2.1 Bei KIWI druck kann der Besteller rund um die Uhr, auch am Wochenende, online bestellen. Unsere Angebote sind stets freibleibend, d.h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen. Der Vertrag kommt zustande, wenn das vom Besteller ordnungsgemäß ausgefüllte Bestellformular von KIWI druck mittels e-mail bestätigt worden ist. Der Inhalt unserer Auftragsbestätigung ist verbindlich. Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
2.2 Offensichtliche Irrtümer, Schreib-. Druck- und Rechenfehler sind für uns nicht verbindlich. Sollte die KIWI druck-Website trotzdem einmal einen nicht offensichtlichen Fehler, wie etwa Schreib- oder Rechenfehler aufweisen, behalten wir uns vor, den korrekten Preis nachträglich zu berechnen. In diesem Falle gewähren wir dem Besteller ein sofortiges Rücktrittsrecht, wenn er mit dem neuen Preis nicht einverstanden sein sollte, soweit es sich bei der gelieferten Ware nicht um einen auf besonderen Wunsch des Bestellers hergestellten Gegenstand handelt. Die Rechte des Bestellers nach dem Fernabsatzgesetz bleiben hiervon unberührt.
2.3 Proben und Muster gelten, soweit nicht anders vereinbart, als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessung und Farben.
2.4 Die Rechnungsstellung gegenüber dem Kunden erfolgt vorzugsweise per Email. Dem Kunden wird die Rechnung in einer einfach ausdruckbaren Form zur Verfügung gestellt.
2.5 Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 5% sind produktionsbedingt möglich und kommen zur Verrechnung.

3. Versand, Gefahrübergang, Verpackung
3.1 Versandweg und -mittel sind unserer Wahl überlassen. Die Verpackung erfolgt nicht positionsweise, sondern ausschließlich nach transport- und produktionstechnischen, sowie umweltpolitischen Gesichtspunkten. Stets bestimmt das größere Maß der Einheit die Verpackungslänge.
3.2 Mehrwegverpackungen werden dem Besteller nur leihweise zur Verfügung gestellt. Die Rückgabe der Verpackungseinheiten ist uns vom Besteller innerhalb von drei Wochen schriftlich anzuzeigen und die Verpackung bereitzustellen. Unterbleibt dies, sind wir berechtigt, rückwirkend Leihgebühr zu verlangen oder den Wert der Verpackung in Rechnung zu stellen, die sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig wird. Für Unternehmer gelten außerdem die nachfolgenden Regelungen der Punkte 3.3 bis einschließlich 3.6
3.3 Unsere Lieferungen erfolgen ab Lager oder ab Werk. Mit der Übergabe der Ware an den Transportführer - gleichgültig, ob er vom Besteller, Hersteller oder von uns beauftragt ist - geht die Gefahr auf den Besteller über. Dies gilt auch bei Teil- sowie Frankolieferungen. Bei Auslieferungen mit unseren Fahrzeugen geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald die Ware an dem von ihm angegebenen Ort bereitgestellt wird.
3.4 Wird der Versand infolge des Wunsches oder aus Verschulden des Bestellers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Mit Einlagerung wird die Warenrechnung sofort fällig.
3.5 Wird der Transport mit eigenem Fahrzeug oder mit Fremdfahrzeugen durchgeführt, gilt die Übergabe der Ware spätestens als erfolgt, sobald sie dem Empfänger vor der Anlieferungsstelle auf befestigter Fahrbahn und auf dem Wagen zur Verfügung steht. Ist die Zufahrt nach Ansicht des Anlieferers nicht befahrbar, erfolgt die Übergabe dort, wo ein einwandfreies An- und Abfahren des Fahrzeuges gewährleistet ist.
3.6 Verlangt der Besteller in Abweichung von den vertraglichen Vereinbarungen Hilfestellung beim Abladen (einschließlich Abladevorrichtung), Weitertransportieren oder Einsetzen, so wird dieser Aufwand zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Mitwirkung bei diesen Arbeiten bedeutet jedoch keine Übernahme einer zusätzlichen Haftung oder Gefahrtragung.

4. Lieferfristen und Verzug
4.1 Lieferfristen gelten nur als annähernd vereinbart, sofern nicht eine schriftliche, ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Zusage unsererseits vorliegt. Die von Erfüllungsgehilfen von KIWI druck oder mündlich getroffenen Lieferterminzusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von KIWI druck. Sie beginnt mit dem Tage der Klarstellung aller technischen und sonstigen Einzelheiten des Auftrages, der Beibringung etwa erforderlicher Unterlagen und der ggf. vereinbarten Anzahlung. Sie verlängert sich um den Zeitraum, in dem der Besteller mit seinen Vertragspflichten - innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung auch aus anderen Verträgen - in Verzug ist. KIWI druck bemüht sich innerhalb 10-15 Arbeitstagen ab Angebotsbestätigung bzw. Auftragsklarheit zu liefern.
4.2 Eine Ausführungs- bzw. Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines Verzuges - angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben (insbesondere auch Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrung oder Störung der Verkehrswege), soweit solche Hindernisse nachweislich auf die vorgesehene Ausführung bzw. Lieferung von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei unseren Vorlieferanten, Zulieferanten oder Subunternehmern eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Besteller baldmöglichst mit. Der Besteller kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern bzw. leisten wollen. Erklären wir uns nicht unverzüglich, kann der Besteller zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
4.3 Für durch Verschulden unserer Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene Lieferungen (Unmöglichkeit) haben wir in keinem Falle einzustehen. Wir verpflichten uns jedoch, evtl. Ersatzansprüche gegen den Vorlieferanten an den Besteller abzutreten.
4.4 Werden uns nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen, bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung schließen lassen, sind wir berechtigt, die uns obliegende Leistung solange zu verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder angemessene Sicherheit für die von uns zu erbringende Leistung geleistet wird. Sind wir zur Vorleistung verpflichtet, kann durch uns eine angemessene Sicherheit für die von uns zu erbringende Leistung verlangt werden. Für diesen Fall kann durch uns eine angemessene Frist bestimmt werden, in welcher unser Vertragspartner Zug um Zug nach seiner Wahl die Gegenleistung, bzw. die Leistung der angemessenen Sicherheit, zu bewirken hat. Nach Ablauf der von uns gesetzten Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Durch uns bewirkte Teillieferungen sind in diesem Fall sofort zur Zahlung fällig.
4.5 Teilleistungen und Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Abschlagszahlungen können wir in angemessenem Umfang fordern.
4.6 Nimmt der Besteller die gelieferte Ware nicht ab, steht KIWI druck nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von zwei Wochen das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
4.7 Die gelieferten Waren sind auch in Fällen unerheblicher Mängel vom Besteller unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte anzunehmen.

5. Datenschutz
5.1 Der Besteller wird hiermit davon informiert, dass wir die im Rahmen der Geschäftstätigkeit gewonnenen personenbezogenen Daten und für die Geschäftsabwicklung notwendigen Bestellerdaten unter Beachtung des Bundesdatenschutz- (BDSG) und Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) gespeichert und vertraulich behandeln. KIWI druck verpflichtet sich, die erhobenen personenbezogenen Daten an in diesem Absatz nicht bezeichnete Dritte zum Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung nicht weiterzugeben.

6. Preise/Fälligkeit/Zahlung/Aufrechnung
6.1 Die Preise gelten in EURO zuzüglich Verpackung, Fracht- und sonstigen Versandkosten. Die jeweils geltenden Mehrwertsteuersätze sind inbegriffen.
6.2 Rabatte, Skonti etc. bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung.
6.3 Bei unseren Preiskalkulationen setzen wir voraus, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Positionen unverändert bleiben, etwa erforderliche Vorarbeiten bereits vollständig ausgeführt sind und wir unsere Leistungen in einem Zug - ohne Behinderung - erbringen können.
6.4 Soll die Lieferung oder Leistung vier Monate nach Vertragsschluss oder später erfolgen, so sind wir berechtigt, Erhöhungen von Kosten, Löhnen, usw. auf den vereinbarten Preis umzulegen und den Preis in Höhe der Kostensteigerung zu erhöhen.
6.5 Wir sind berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen, wenn unsere Leistung ohne unser Verschulden über den vereinbarten Zeitraum hinaus verzögert wird.
6.6 Alle Zahlungen (insbesondere der Kaufpreis) sind spätestens bei Übergabe der Ware fällig und sofort zu bezahlen. Sämtliche Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zzgl. darauf angefallener Schuldzinsen verwandt.
6.7 Die Vereinbarung einer späteren Fälligkeit bzw. der Stundung des Kaufpreises bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
6.8 Zahlungen im sog. Scheck-Wechsel-Verfahren bedürfen stets der besonderen schriftlichen Vereinbarung. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können.
6.9 Unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Bestellers schließen lassen. Im letzteren Falle sind wir berechtigt, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen. Wir sind ferner berechtigt, Rabatte - auch wenn sie auf der Rechnung nicht offen ausgewiesen sind - und sonstige Vergünstigungen zu widerrufen.
6.10 Gerät der Besteller in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Bestellers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Wir können außerdem die weitere Veräußerung und Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. Die Rücknahme ist, sofern nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag.
6.11 In den Fällen der Abschnitte 6.09 und 6.10 können wir die Einzugsermächtigung (Abschnitt 7.6) widerrufen und für noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlungen verlangen. Der Besteller kann jedoch diese sowie die in Abschnitt 6.10 genannten Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistung in Höhe unseres gefährdeten Zahlungsanspruchs abwenden.
6.12 Eine Aufrechnung gegenüber unseren Ansprüchen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung kann nicht geltend gemacht werden. Einseitige Rechnungsabzüge für die Entsorgung von Verpackungsmaterial, insbesondere Transportverpackungen, sind nicht statthaft.
6.13 Zu mehr als drei Lieferversuchen ist KIWI druck nicht verpflichtet. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten sind vom Besteller zu tragen.
Ist der Besteller Unternehmer gilt ferner folgendes:
6.14 Ein Unternehmer gerät spätestens, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung oder einer sonstigen Zahlungsaufforderung Zahlung leistet, in Verzug. Ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsausstellung unsicher, beginnt die 30-Tagesfrist nach Fälligkeit mit Empfang der Leistung.
Ist der Besteller Verbraucher gilt ferner folgendes:
6.15 Ist der Besteller Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, wird dieser ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Kaufpreis mit Zugang der Rechnung sofort fällig ist. Der Besteller gerät spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung leistet. Unabhängig von dem Zugang der Rechnung beginnt die 30-Tagesfrist mit dem Erhalt der Waren. Die Höhe der Verzugszinsen ergibt sich aus den §§ 288 Abs. 1, 247 BGB.

7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Waren, die der Besteller im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit von uns bezieht, behalten wir uns das Eigentum vor, bis unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen - auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen - beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von uns in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
7.2 Wird in Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Besteller eine wechselmäßige Haftung durch uns begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Besteller als Bezogenen.
7.3 Der Besteller hat uns über evtl. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen sofort zu unterrichten. Er darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gem. Abschnitt 7.4 unserer AGB auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.
7.4 Der Besteller tritt die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an ab uns.
7.5 Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren veräußert, wird die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zu den anderen verkauften Waren abgetreten.
7.6 Der Besteller ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen, es sei denn, wir widerrufen die Einzugsermächtigung in den in Abschnitt 6.11 genannten Fällen. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten - sofern wir das nicht selbst tun - und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen (z.B. Namen und Adressen seiner Schuldner) zu geben. Zur weiteren Abtretung der Forderung ist der Besteller in keinem Falle berechtigt (z.B. an Banken).
7.7 Eine Abtretung im Wege des echten Factoring ist dem Besteller nur unter der Voraussetzung gestattet, das uns dies unter Bekanntgabe der Factoring-Bank und der dort unterhaltenen Konten des Bestellers angezeigt wird und der Factoring-Erlös den Wert unserer gesicherten Forderung übersteigt. Mit der Gutschrift des Factoring-Erlöses wird unsere Forderung sofort fällig.
7.8 Wir verpflichten uns auf Verlangen des Bestellers, die uns zustehenden Sicherheiten nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um 20 Prozent übersteigt.
7.9 Die dem Auftraggeber für die Erstellung von Druckvorlagen (Filme, Siebe) oder Computerdateien ( z.B. Digitaldruck, Stickprogramme ) berechneten Kosten stellen immer nur einen Anteil an den tatsächlichen Kosten dar. Ein Anrecht auf die Herausgabe dieser Vorlagen, Dateien oder Programme wird generell ausgeschlossen, wenn keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen wird. Ebenso verbleibt uns das alleinige Urheber- oder sonstige Schutzrecht an von uns gefertigten, gestalteten oder umgestalteten Motiven.

8. Gewährleistung / Beanstandung / Schadensersatz
Für Mängel im Sinne des § 434 BGB haften wir wie folgt:
8.1 Der Besteller haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Besteller hat KIWI druck von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. KIWI druck kann jederzeit den Nachweis über die Berechtigung der Nutzung fremder Namensrechte bzw. Urheberrechte gegenüber dem Besteller verlangen.
8.2 Der Besteller darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner gewünschten Aufdrucke nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Besteller, keine pornografischen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalte als Aufdruck oder Stick zu bestellen, nicht zu Straftaten aufzurufen oder Anleitungen hierfür darzustellen.
8.3 Der Verstoß von Form, Inhalt oder verfolgter Zweck, der vom Besteller gewünschten Aufdrucke oder Sticke, gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) stellt dies keinen Sach- bzw. Rechtsmangel, welchen KIWI druck zu vertreten hat dar. Sachmängelansprüche in Folge einer solchen Tatsache bestehen nicht.
8.4 Offensichtliche, insbesondere sichtbare Mängel an der gelieferten Ware, einschließlich Transportschäden, müssen spätestens innerhalb einer Woche nach Erhalt der Lieferung unter genauer Beschreibung des Mangels schriftlich, per Telefax oder per Email reklamiert werden. Soweit ein Mangel der Kaufsache bei Gefahrübergang vorliegt, ist KIWI druck
8.5 Eigenschaften der Produkte werden von KIWI druck nicht zugesichert, es sei denn die Zusicherung erfolgt ausdrücklich.
8.6 Bei Transportschäden ist die Ware in dem Zustand zu belassen, in dem sie sich beim Erkennen des Schadens befindet.
Ist der Besteller Unternehmer gilt ferner folgendes:
8.6 Gegenüber Unternehmern haften wir nur für solche öffentlichen Aussagen, insbesondere in der Werbung, die durch uns veranlasst wurden oder auf die wir bei Vertragsschluss ausdrücklich Bezug genommen haben, in solchen Fällen der von uns veranlassten öffentlichen Aussagen besteht die Einstandspflicht nur dann, wenn diese die Kaufentscheidung des gewerblichen Bestellers auch tatsächlich beeinflusst hat.
8.7 Bei berechtigten Beanstandungen sind wir berechtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interesse des Bestellers, die Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder Nachbesserung) festzulegen.
8.8 Bei einem Kauf von gebrauchten Waren durch einen Unternehmer sind die Sachmängelansprüche ausgeschlossen. Die Sachmängelansprüche von Unternehmern beim Kauf neu hergestellter Waren verjähren in 12 Monaten. Für unsere Besteller, die Verbraucher sind, beträgt die kaufrechtliche Gewährleistungsfrist für gebrauchte Waren 12 Monate. Für die Verjährung von Mängelansprüchen bei einem Verkauf neu hergestellter Waren an einen Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt auch, soweit wir aufgrund sonstiger gesetzlicher Vorschriften zwingend haften.
8.9 Abweichungen der gelieferten Ware in Farbe, Fläche und Festigkeit zum vorgelegten Muster können vom Kunden nur gerügt werden, wenn die Abweichung im Verkehr als wesentlich anzusehen ist. Rohstoffbedingte Abweichungen in Farbe oder Fläche oder Festigkeit sind ausdrücklich vorbehalten. Sollte es einmal zu Engpässen bei einem unserer Lieferanten kommen, behalten wir uns das Recht vor einen gleichwertigen Artikel zu liefern.

9. Schadenersatzansprüche
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (nachfolgend Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in den Fällen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, bei einer Haftung auf Grundlage des Produkthaftungsgesetzes, bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit einer Person im Fall grober Fahrlässigkeit bzw. der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit dieser nicht durch grobe Fahrlässigkeit hervorgerufen wurde, bzw. eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person herbeigeführt wurde. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden.

10. Abtretung
Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Besteller aus der Geschäftsbeziehung gegen uns zustehen, ist ausgeschlossen.

11. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht
11.1 Für den Fall dass der Besteller bei Klageerhebung keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland hat oder diese KIWI druck nicht bekannt sind und/oder der Besteller Kaufmann, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, wird 79379 Müllheim als Gerichtsstand vereinbart. Dies gilt für alle aus dem Vertragsverhältnisse herrührenden Streitigkeiten.
11.2 Für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie als Gerichtsstand unser Geschäftssitz in 79379 Müllheim vereinbart. KIWI druck ist jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Kollisionsnormen sowie das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf (CISG) finden keine Anwendung.
11.4 Soweit der Besteller Verbraucher ist, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.

12. Irrtümer
Irrtümer durch Druckfehler sind vorbehalten.

13. Salvatorische Klausel
Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtwirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

Produkt- und Leistungssortiment
  • Arbeitskleidung

  • Beschriftung

  • Briefbogen

  • Flex

  • Flock

  • Kapuzenjacke

  • Markgräfler

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  • Onlineshop

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  • Textildruck

  • Versand

  • Visitenkarte

  • Werbung flyer

  • T shirts

  • Kfz beschriftung müllheim

  • Druck in müllheim



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