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COMSOLUS - Intelligent Rental Solutions

Firmentyp: Waren- und Leistungshandel, Vermittlung/Verleih, Dienstleistung, Service, Handel

Tunnelstrasse 9
71229 Leonberg
Böblingen
Baden-Württemberg
Deutschland





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Meine AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages, der zwischen einem Kunden und der Firma Comsolus abgeschlossen wird, gleichgültig, ob dieser Lieferungen oder sonstige Leistungen durch Comsolus zum Gegenstand hat.

2. Höhere Gewalt, Betriebseinstellung, Streiks, Nichtlieferung oder Lieferverzug des Vorlieferanten, Maßnahmen von Behörden und ähnliche unvorhergesehene Ereignisse entbinden die Firma Comsolus von der Erfüllung geschlossener Verträge.

3. Anderslautende Bedingungen des Käufers oder Mieters haben keine Gültigkeit, es sei denn, dass es sich um Individualabreden handelt.



2. Angebote

1. unsere Angebote sind, wenn nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, in jeder Weise freibleibend.

2. Zu unseren Angeboten gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, etc. sind nur annähernd als maß- und gewichtsgenau anzusehen, es sei denn sie wurden von uns schriftlich zugesichert.

3. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

4. Alle Verträge werden mit Zusendung unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, bzw. spätestens mit Lieferung/Entgegennahme der Ware bzw. der Leistung rechtskräftig.



3. Preise, Zahlung

1. Unsere Preise verstehen sich in € ab Lager Leonberg. Alle angegeben Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, stets per Nachnahme zuzüglich Fracht-, Porto und Versicherungskosten sowie der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer.

2. Alle Rechnungen sind sofort rein netto fällig, sofern nichts anderes vereinbart worden ist.

3. Druckfehler, Irrtum und Preisänderungen sowie die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümer behalten wir uns vor.

4. Rechnungen sind in für uns verlustfreier Weise zu begleichen. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweilig geltenden Bankdiskont zu berechnen und weiterhin alle offenen Forderungen zur sofortigen Barzahlung fällig zu stellen oder Schadensersatz zu fordern.

5. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen Zahlungen zurückzuhalten oder wegen nicht anerkannter Gegenforderung den Kaufpreis aufzurechnen.



4 Lieferung, Versand und Gefahrenübergang

1. Die Lieferung erfolgt ab Lager Leonberg.

2. Der Liefertermin gilt als erfüllt, sobald die Sendung dem Transportunternehmen bzw. dem Kunden übergeben wurde. Sollten im Falle höherer Gewalt (s. Abs.1.-Allgemeines, Satz 2 AGB) sowie bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen länger als 8 Wochen dauern, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Schadensersatzforderungen sind ausgeschlossen. Wir sind ausdrücklich zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

3. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Transportversicherung erfolgt durch uns nur bei schriftlicher Vereinbarung und auf Kosten des Käufers.

4. Ist der Kunde Unternehmer, ist ihm der direkte oder indirekte Weiterverkauf von uns gelieferter Ware in Länder außerhalb der EU ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht gestattet.



5. Gewährleistung

1. Die Annahme eines Reparaturauftrages stellt noch kein Anerkenntnis etwaiger Garantie- oder Gewährleistungsansprüche des Kunden dar.

2. Bei berechtigten Reklamationen stehen dem Kunden, der Verbraucher ist, die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrenübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

3. Es gilt die Gewährleistung von min. 6 Monaten ab Lieferdatum.

4. Im Garantiefall leisten wir nach unserem Ermessen Nachbesserung, Tausch oder Gutschrift. Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist erst nach dem 3. fehlgeschlagenen Nachbesserungs-/Reparaturversuch ein- und desselben Fehlers möglich. Weitgehende Forderungen bleiben ausgeschlossen. Rücksendungen sind grundsätzlich frei an uns zurückzuschicken.

5. Ein Gewährleistungs- oder Garantieanspruch muss unter Vorlage des Geräts nebst Originalkaufbeleg geltend gemacht werden.

Gewährleistungs- oder Garantieansprüche bestehen nicht, wenn der Originalkaufbeleg unleserlich ist, nachträglich geändert wurde oder bezogen auf die oben genannten Angaben handschriftliche Einträge aufweist; das Gerät Schäden aufweist, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung, Aufbewahrung oder sonstige äußere Einflüsse (z.B. Fall, Stoß, Blitz, Feuchtigkeit, Feuer) entstanden sind;das Gerät in Verbindung mit Nicht-Original-Zubehör, das vom Hersteller für den Gebrauch mit den Geräten nicht ausdrücklich zugelassen ist, verwendet wurde;die vom Hersteller in der Bedienungsanleitung gegebene Informationen hinsichtlich Einsatz, Gebrauch oder Wartung der Geräte nicht befolgt werden Eingriffe oder Reparaturen am Gerät durch vom Hersteller hierzu nicht autorisierten Dritte vorgenommen werden.

6. Die Rechte des Kunden aus einer Herstellergarantie bleiben unberührt.

7. Ist der Kunde Unternehmer, hat er den Liefergegenstand auf Vollständigkeit, Mangelfreiheit und Transport zu untersuchen. Offensichtliche Mängel der Liefergegenstände hat der Kunde sofort nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Mängel, die bei einer sorgfältigen Prüfung nicht sofort entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Bekannt werden schriftlich mitzuteilen. Verlangt der Kunde Nacherfüllung, so können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern. Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden.

8. Sofern kein Mangel vorliegt, sind wir berechtigt, dem Kunden unsere erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege, Arbeits- und Materialkosten in Rechnung stellen.

9. Für Reparaturaufträge, die wir außerhalb der kaufrechtlichen Gewährleistung oder einer Herstellergarantie angenommen haben, kann der Kunde bei berechtigten Mängeln unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsrechte Nacherfüllung gem. § 635 BGB verlangen. Beim Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde nach seiner Wahl mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen dritten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Wünscht der Kunde einen Kostenvoranschlag, wird die hierfür berechnete Gebühr bei Auftragserteilung vergütet. Verpackungs- und Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt nicht für einen Kunden, der Verbraucher ist.



6. Datensicherheit / -schutz

1 Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei jeder Servicetätigkeit ein Verlust von im Gerät gespeicherten persönlichen Daten (Telefonnummer, Namen, Einstellungen, etc.) auftreten kann. Eine Haftung hierfür kann von uns – gleich aus welchem Rechtsgrund – nicht übernommen werden.

2. Die sich aus den Geschäftsvorfällen ergebenden Daten werden im Rahmen von automatisierten Dateien zur Geschäftsabwicklung gespeichert und an Dritte nicht weitergegeben.



7. Verleihbedingungen

1. Die Verleihgeräte und Zubehör werden zur Benutzung bzw. Wiedervermietung überlassen. Dafür gelten nachstehende Bedingungen.

2. Der Verleihpreis schließt keine Versicherung ein. Der Mieter haftet für alle auftretenden Schäden die durch unsachgemäße Handhabung entstehen. Ebenso haftet der Mieter für Diebstahl, Beschädigungen der Zerstörung der Geräte und Zubehör durch sich oder Dritte.

3. Endet die vereinbarte Mietzeit so hat der Mieter die Mietsache während der Geschäftszeit in unserem Lager Leonberg vollständig zurückzugeben. Der Mietpreis ist nach Rückgabe sofort rein netto fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

4. Eventuelle Schäden sind grundsätzlich so früh wie möglich, spätestens jedoch bei der Rückgabe zu melden. Die Rücknahme der Mietsache bestätigt nicht deren Schadenfreiheit!

5. Bei Nichtfunktion einzelner Mietgeräte zum Zeitpunkt der Anmietung der Mietsache haftet die Firma Comsolus gegenüber dem Mieter maximal bis zu Höhe des vollen Verleihpreises der defekten Sache. Führt dieser Mangel zum kompletten Ausfall der Anlage und schlagen Regulierungs-/Reparaturversuche durch uns fehl, erhöht sich die Haftung auf den gesamten Verleihpreis. Alle weitergehenden Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

6. Kosten, die der Firma Comsolus durch Überschreitung der Mietzeit entstehen, wie z.B. für Wege, Arbeitszeit, Ausfall, Ersatzbeschaffung u.ä. trägt der Mieter. Dies gilt auch und insbesondere für einzelne Teile einer gesamten Mietsache. Bei Zahlungsverzug gilt analog Nr. 3 Satz 4 und 5.

7. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die bestellte Mietsache. Für den Fall, dass das bestellte Mietgerät nicht verfügbar sein sollte, behält sich die Firma Comsolus vor, ein nach ihrem Ermessen gleichwertiges Gerät zu liefern. Darüber hinausgehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

8. Die Firma Comsolus ist berechtigt, die Ausgabe der Mietsache und somit den Vertragsabschluss zu verweigern, wenn der Mieter bei Abholung kein amtliches Dokument (z.B. Personalausweis, Führerschein) zu seiner Identifikation vorlegen kann. Eine Aufenthaltsgenehmigung allein genügt nicht.



8. Haftung

Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, sofern uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zur Last fällt. Dies gilt nicht bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden.



9. Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, unser Eigentum.

Der Kunde ist berechtigt, über Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verfügen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus einem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsweise bestehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, den uns abgetretenen Forderungen auf seine Rechnungen im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzten können. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu  verlangen.

3. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.



10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand auch für Wechsel- und Scheckklagen gilt für beide Parteien Leonberg als vereinbart.

2. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht.

3. Sind einzelne der vorstehenden Bestimmungen nicht gültig oder (schwebend) rechtlich unwirksam, werden alle übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.



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