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In den Bereich der Instandhaltung fallen alle Arbeiten an Gebäuden, Maschinen und Anlagen, die in einem bestimmten Turnus durchgeführt werden oder aufgrund eines bestimmten Zustandes notwendig werden. Instandhaltung und Wartung an Gebäuden erfolgt oft durch entsprechende Dienstleister, die das Facility Management im Auftrag des Gebäudebesitzers übernehmen. Dazu gehört etwa die regelmäßige Wartung der Heizungsanlage wie auch die Reinhaltung bestimmter oder aller Bereiche. In anderer Form besteht die Instandhaltung in Wartungsverträgen für Maschinen und Geräte, die vom jeweiligen Hersteller oder Lieferanten oft zusätzlich angeboten wird. Teilweise ist ein solcher Wartungsvertrag sogar zwingend notwendig, je nach Komplexität und Belastung des jeweiligen Gerätes oder der Maschine.
Information zur Branche Instandhaltung

Die Instandhaltung ist ein wichtiger Vorgang zum Werterhalt und zum Betrieb von Maschinen und Anlagen. In der Industrie sind Instandhaltung und regelmäßige Wartung von Maschinen und Geräten Teil der täglichen Arbeit, denn nur gut funktionierende Anlagen gewähren einen gleichmäßigen Ausstoß beziehungsweise gleichmäßige Produktionszahlen. In der Regel werden Instandhaltung und Wartung nach zwei verschiedenen Verfahren durchgeführt. Zum einen die Intervall-Instandhaltung und zum anderen die Instandhaltung nach Betriebsstunden. Bei beiden Verfahren erfolgt zuerst eine Überprüfung auf mögliche Schäden und die Funktionstüchtigkeit. Im zweiten Schritt erfolgt der Austausch von Verschleißteilen, selbst wenn diese noch funktionsfähig sind, solange deren Wert einen vorzeitigen Austausch nicht unrentabel macht. Im Weiteren folgt die Erneuerung oder der Wechsel von Betriebsmitteln wie Öle und Fette. Der Wartung anschließend folgt die Dokumentation der durchgeführten Arbeiten sowie der ausgetauschten Teile und Betriebsmittel. Auf diese Weise ist nicht nur die Funktionstüchtigkeit der Maschine erhalten, sondern zeitgleich die Wertigkeit der Anlage festgehalten, was für einen eventuellen späteren Verkauf wichtig ist.


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