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Allgemeine Geschäftsbedingungen
AWAG Fahnen & Fahnenmasten, Inh. Alois Wagner e. K.
Donaumühle 14 - D-94577 Winzer
1. Allgemeine Bestimmungen
Für die Geschäftsbeziehung zwischen AWAG Fahnen und Fahnenmasten, Inh. Alois Wagner e. K. (nachstehend AWAG genannt) und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Regelungen werden nicht anerkannt. Soweit Regelungen dieser Bedingungen unter dem Vorbehalt einer anderweitigen vertraglichen Vereinbarung stehen, gilt dies nur für Individualvereinbarungen, nicht für allgemeine Geschäftsbedingungen, die der Kunde in den Vertrag einbezieht.
Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde die AGB von AWAG für die Dauer der ge-samten Geschäftsbeziehungen an. Der Kunde hat ausdrücklich zu widersprechen, wenn er mit diesen AGB ganz oder teilweise nicht einverstanden sein sollte. Eine Auftragserteilung oder Bestätigung des Kunden unter Hinweis auf dessen eigene AGB gilt nicht als Widerspruch und lässt die ausschließliche Gültigkeit unserer AGB unberührt.
Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf Katalogen, Flyern oder sonstigen Printmedien sowie im Onlineshop oder sonstigen Angeboten im Internet ist AWAG zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Vertragssprache ist Deutsch.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Die Verkaufsberater und Außendienstmitarbeiter von AWAG sind nur zur Entgegennahme von Willenserklärungen und Vermittlung von Verträgen berechtigt. Sie besitzen keine Vertretungsbefugnis zum Abschluss und zur Änderung von Verträgen, es sei denn, sie besitzen eine Vertretungsbefugnis mit gesetzlich geregeltem Umfang. Die Grundsätze der Anscheins- oder Duldungsvollmacht bleiben hiervon unberührt. Ein Auftrag gilt nur dann rechtswirksam als erteilt, wenn er von AWAG schriftlich bestätigt worden ist. Mündliche Nebenabsprachen zwischen dem Kunden und Mitarbeitern von AWAG sind nur wirksam, wenn sie durch die Geschäftsleitung von AWAG schriftlich bestätigt worden sind.
Die Bestellung der im Onlineshop angebotenen Waren durch den Kunden stellt ein verbindliches Vertragsangebot dar. Mit dem Absenden der Bestellung erkennt der Kunde ausdrücklich die AGB von AWAG an. AWAG kann dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen entweder schriftlich in Form einer Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der bestellten Waren an den Kunden annehmen. Bei Nichtannahme des Angebotes durch AWAG erhält der Kunde ebenfalls eine schriftliche Benachrichtigung.
Erfolgt die Bestellung durch den Kunden auf elektronischem Weg, erhält er eine Bestätigung über den Eingang der Bestellung. Diese Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme des Vertragsangebotes dar. Sie informiert den Kunden lediglich darüber, dass die Bestellung bei AWAG eingegangen ist.
Der Vertragsabschluss erfolgt unter Vorbehalt der korrekten und rechtzeitigen Belieferung von AWAG durch ihre Zulieferer. Über eine Nichtverfügbarkeit einer Leistung wird der Kunde unverzüglich informiert. Bereits bezahlte Beträge werden zurückerstattet.
Bei Aufträgen mit Lieferung oder auf Rechnung Dritter gelten Besteller, der Dritte und/oder der Rechnungsempfänger als Auftraggeber von AWAG. Der Besteller versichert, dass Dritte und Rechnungsempfänger einer Bestellung auch zu deren Lasten zugestimmt haben.
Bei nachträglicher Änderung des Rechnungsempfängers tritt dieser stillschweigend als weiterer Schuldner dem Vertrag bei. Der Besteller versichert ebenfalls stillschweigend, dass das Einverständnis des Rechnungsempfängers vorliegt.
Auf Änderungen der Bestelldaten nach Vertragsabschluss hat der Besteller keinen Anspruch. Für dennoch gewünschte und von AWAG vorgenommene Änderungen können zusätzliche Kosten für den Besteller anfallen.
AWAG behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen oder bereits geschlossene Verträge außerordentlich und fristlos zu kündigen, sollten aus den vom Kunden zur Verfügung gestellten Druckdaten Inhalte erkennbar sein, die gegen deutsches oder europäisches Recht oder gegen ethische Grundwerte verstoßen.
Alle Eigentums- und Urheberrechte an allen von AWAG abgegebenen Angeboten und an allen dem Kunden zur Verfügung gestellten Abbildungen, Fotos, Flyer, Kataloge, Zeichnungen, Anleitungen, Muster und sonstige Unterlagen verbleiben bei AWAG. Der Kunde darf diese ohne ausdrückliche Zustimmung von AWAG weder als solche noch inhaltlich, auch nicht teilweise, Dritten zugänglich machen oder bekannt geben.
3. Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung:
AWAG vertreibt seine Ware ausschließlich an Unternehmer und Behörden. Unternehmer i. S. dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 Abs. 1 BGB).
Ein Widerrufsrecht im Sinne des Verbraucherschutzes wird nicht gewährt, da der Kaufvertrag ausschließlich zwischen Kaufleuten zustande kommt.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Sind vertraglich Lieferfristen vereinbart, so hat der Kunde sicherzustellen, dass AWAG rechtzeitig in Besitz sämtlicher zur Erledigung des Auftrages erforderlichen Vorlagen und Dateien gelangt (unter Vorbehalt der drucktechnischen Umsetzungsmöglichkeit). Bei den Druckdaten haftet der Kunde dafür, dass keine Urheber-, Warenzeichen- und sonstigen Schutzrechte dritter Personen oder Unternehmen verletzt werden. Die von AWAG zur Erledigung des Auftrages angefertigten Zeichnungen, Entwürfe, Behelfsschablonen, Filme, Dateien oder sonstigen Gestaltungsvorlagen bleiben in jedem Fall Eigentum von AWAG und dürfen nur mit Einverständnis von AWAG verändert oder an Dritte weitergereicht werden. Diese werden auch dann nicht Eigentum des Bestellers, wenn er hierfür einen Kostenanteil bezahlt hat. Im Falle eines Verstoßes ist AWAG berechtigt, angemessenen Schadenersatz zu verlangen. Die Daten stehen dem Besteller bei Folgeaufträgen über einen angemessenen Zeitraum zur Verfügung. Auftragsunterlagen werden in Form von Filmen und / oder Zeichnungen 1 Jahr aufbewahrt. Spätere Nachbestellungen bedürfen eines Kostenanteils zur Reaktivierung dieser Vorlagen und werden nach den aktuellen Stundensätzen in Rechnung gestellt.
AWAG ist berechtigt, mit der Zusammenarbeit mit dem Kunden, insbesondere mit den fertigen Produkten, welche im Kundenauftrag hergestellt wurden, zu werben. Dabei darf AWAG insbesondere auch den Firmennamen des Kunden bzw. dessen Wort- und / oder Bildmarke für eigene werbliche Zwecke nutzen. Sollte der Kunde damit nicht einverstanden sein, kann er dieser Eigenwerbungsnutzung ausdrücklich schriftlich widersprechen.
5. Anfertigung nach Vorlagen, Mehr- und Minderlieferung, Stornierung von Aufträgen
Bei Erzeugung von Waren nach Vorlagen des Kunden wird AWAG diese so gut wie möglich reproduzieren. Unwesentliche Abweichungen in Farbe und Darstellung, welche durch die technischen Möglichkeiten im Textildruck und den unterschiedlichen Farbausfall bei verschiedenartigen Grundmaterialien bedingt sind, behält sich AWAG vor. Diese stellen keinen Reklamationsgrund dar. Dies gilt auch für Andruckmuster im Vergleich zur Serienanfertigung. Der Kunde erklärt sich einverstanden, bei Sonderanfertigungen eine branchenübliche Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 10 % anzuerkennen. Maßabweichungen in Breite und Länge von +/- 5 % sind durch den technischen Produktionsablauf bedingt unvermeidbar und stellen daher keinen Reklamationsgrund dar. Bereits erteilte Aufträge können nur mit Zustimmung von AWAG zurückgestellt, geändert oder storniert werden. Einem Gewinnausgleich stimmt der Kunde zu.
6. Preise
Alle Angaben bezüglich Preis und Verfügbarkeit der Produkte sind freibleibend und erfolgen unter Vorbehalt von Irrtum.
Alle angegebenen Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zuzüglich Versandkosten. Es gelten die Preise entsprechend der einem Kaufvertrag zugrunde liegenden jeweiligen Preisliste.
Bei Artikeln mit extra für den Kunden angefertigten Drucken gelten die Preise vorbehaltlich der Bereitstellung von vollständigen, einwandfreien, drucktauglichen Daten nach unseren Vorgaben. Die grafische Aufbereitung muss entsprechend der Information zu den Druckunterlagen von AWAG erfolgen. Die Bereitstellung dieser Daten obliegt dem Kunden. Gewünschte Änderungen bzw. notwendige grafische Bearbeitungen werden von AWAG nach aktuellem Stundensatz in Rechnung gestellt.
Bei Kleinaufträgen unter einen Warennettowert von 150 EUR wird ein Mindermengenzuschlag von 25 EUR berechnet.
Waren werden ohne Abzug von Skonto per Nachnahme oder gegen Vorkasse auf Kosten des Kunden zum Versand gebracht. Abholung ab Werk erfolgt ausschließlich gegen Barbezahlung. Kommt es zwischen Angebotsabgabe und Ausführung der Leistung, auch bei Abrufaufträgen, zu einer Kostensteigerung bei Material-, Energie- und / oder Lohnkosten, ist AWAG berechtigt, eine Preisänderung im Rahmen des § 315 Abs. 3 BGB vorzunehmen.
Die unter „Liefer- und Versandkosten“ angegebenen Kosten gelten nur für den Versand innerhalb von Deutschland.
7. Versand / Lieferung
Angegebene und vorgeschriebene Lieferzeiten sind in jedem Fall unverbindlich. Bei etwaigen Verspätungen besteht weder Anspruch auf Schadenersatz noch ein Anrecht auf Annahmeverweigerung oder Rücktritt. Der genannte Liefertermin gibt in der Regel den Versandtermin ab Werk an. Bei Änderungen an laufenden Aufträgen durch den Kunden sowie beim Fehlen oder bei verspäteter Übergabe notwendiger Unterlagen oder Zeichnungen kann AWAG ganz oder teilweise von der Lieferverpflichtung zurücktreten. AWAG ist berechtigt, Teillieferungen zu erbringen und diese in Rechnung zu stellen.
Bei höherer Gewalt oder sonstigen außergewöhnlichen Ereignissen außerhalb des Einflussbereiches von AWAG (z. B. Krieg, kriegsähnliche Zustände, Aufruhr, unvorhersehbare Betriebs-, Verkehrs- oder Versandstörungen, Feuerschäden, Überschwemmungen, unvorhersehbarer Arbeitskräfte-, Energie-, Rohstoff- oder Hilfsstoffmangel, Streiks, Aussperrungen, behördliche Verfügungen oder andere von AWAG nicht zu vertretende Hindernisse), welche die Herstellung, den Versand, die Abnahme oder den Verbrauch verringern, verzögern, verhindern oder unzumutbar werden lassen, kann AWAG ohne Schadenersatzgewährung für die Dauer der Behinderung die Lieferung einschränken, einstellen, hinausschieben oder vom Vertrag zurücktreten. Gleiches gilt, wenn diese Umstände höherer Gewalt bei Vorlieferanten von AWAG auftreten.
Bei teilweisem oder vollständigem Wegfall unserer Bezugsquellen ist AWAG nicht verpflichtet, die Waren bei fremden Vorlieferanten zu beziehen.
Führen Ereignisse der vorerwähnten Art zu einer wesentlichen Erhöhung der Entstehungskosten, so kann AWAG den Preis entsprechend erhöhen oder, wenn der Käufer die Preiserhöhung ablehnen sollte, vom Vertrag zurücktreten.
Ordnungsgemäß und entsprechend einer Bestellung gelieferte Artikel sind grundsätzlich vom Umtausch oder von der Rückgabe ausgeschlossen.
Die Waren werden auf Kosten und Gefahr des Kunden versandt. Transport- und Verpackungskosten trägt der Kunde. Versand erfolgt mit üblichen Verkehrsmitteln nach Wahl von AWAG. Durch besondere Versandwünsche des Kunden verursachte Mehrkosten gehen zu dessen Lasten. Nach Vertragsabschluss eintretende Erhöhungen der Frachtkosten, etwaige Mehrkosten für Umleitung, Lagerkosten usw. gehen zu Lasten des Kunden. Übernimmt AWAG ausnahmsweise die Versandkosten, ändert dies nicht den Zeitpunkt des Gefahrübergangs.
8. Lieferung Fahnenmasten und Großbildern
Bei der Lieferung von Fahnenmasten übernimmt AWAG keine Haftung für das Vorliegen der technischen Voraussetzungen, die Statik, die Befestigung bzw. den Untergrund. Die Montage der Fahnenmasten und die damit zusammenhängende Prüfung und Schaffung der technischen Voraussetzungen obliegt dem Kunden. Textile Großbilder unterliegen insbesondere in der Außenanwendung unterschiedlichsten Witterungseinflüssen. Dabei haben die Größe der Werbefläche, Grundmaterialauswahl, Konfektion und Montagetechnologie entscheidenden Einfluss auf den sachgemäßen sicheren Einsatz des Produktes. Die Hinzuziehung eines mit den örtlichen Begebenheiten vertrauten Projektanten ist grundsätzlich anzuraten. Die Produktgarantie von AWAG beschränkt sich auf Reißfestigkeit, Lichtechtheit und Waschbarkeit unter Laborbedingungen. Für Produkte mit einer Fläche von weniger als 25 m² sollte der Kunde vor der Auftragserteilung die Konfektions- und Montageempfehlungen von AWAG anfordern. Für Werbeflächen von mehr als 25 m² Grundfläche ist der Kunde verpflichtet, vor der Auftragserteilung eine Projektierung durchführen zu lassen. Eine Haftung von AWAG wegen Nichtbeachtung der konkreten Einsatzbedingungen und / oder unsachgemäßer Montage / Verwendung durch den Kunden wird ausgeschlossen.
9. Gewährleistung
Die Angaben über die Beschaffenheit der Produkte dient lediglich der Beschreibung der Produkte und Leistungen, ohne dass hierdurch eine Garantie übernommen wird. Garantien bedürfen der Schriftform und werden ausdrücklich als solche bezeichnet.
Mängelrügen sind ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich bei AWAG geltend gemacht werden. Dies gilt auch für äußerlich nicht erkennbare Mängel. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware als angenommen. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde die ihm übergebenen Pflege- und Montageanleitungen missachtet oder die Ware weiterverarbeitet oder in Gebrauch genommen hat. Warenüblicher Verschleiß durch Ingebrauchnahme stellt keinen Reklamationsgrund dar.
Bei berechtigten Mängelrügen hat AWAG das Recht auf Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Ersatzware nach Rückempfang der Ware. Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
10. Zahlung
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat, sofern nichts anderes vereinbart, nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 8 Tagen ohne Abzug zu erfolgen. Zur Fristwahrung ist der Zahlungseingang auf dem Konto von AWAG maßgeblich. Bei Zielüberschreitung ist AWAG berechtigt, angemessene Verzugszinsen zu belasten. Wechsel- und Scheckzahlungen sind nur zulässig, wenn sie durch AWAG ausdrücklich zugestanden wurden. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen.
Bei Lieferung in das Gebiet der Europäischen Gemeinschaft hat der Kunde seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben sowie AWAG alle zum Nachweis einer etwa steuerbefreiten innergemeinschaftlichen Lieferung erforderlichen Unterlagen zu überlassen. Für den Fall, dass AWAG aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Kunden mit einer Umsatzsteuernachzahlung belastet wird, ist AWAG berechtigt, diesen Betrag dem Kunden weiterzubelasten. Beruht die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Angaben auf einem Verschulden des Kunden, ist dieser AWAG zum Ersatz des hieraus resultierenden Schadens verpflichtet.
AWAG behält sich vor, eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Höhe des Rechnungswertes der Lieferung zu verlangen, wenn nach Vertragsabschluss begründete und erhebliche Zweifel an der Zahlungsfähigkeit und der Kreditwürdigkeit des Kunden entstehen oder Umstände bekannt werden, durch die die Forderung gefährdet wird. Wird die Vorauszahlung oder Sicherheit nicht innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung geleistet, ist AWAG berechtigt, ohne weitere Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
11. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen und Nebenforderungen im Eigentum von AWAG. Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern, sofern sich seine Vermögensverhältnisse nicht nachteilig verschlechtern. Der Kunde tritt hiermit die Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an AWAG ab. AWAG nimmt diese Abtretung an. Für die Geltendmachung der Forderung muss der Kunde alle erforderlichen Auskünfte an AWAG erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte gestatten.
12. Haftungsausschluss
AWAG ist bemüht, stets richtige, aktuelle und vollständige Informationen bereitzustellen. Dennoch übernimmt AWAG keinerlei Gewähr, Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.
Die von AWAG bereitgestellten Informationen, Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Artikelmerkmale sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern dienen lediglich der Beschreibung der Produkte, Leistung und Lieferung. Änderungen oder Abweichungen aufgrund technischer Verbesserungen oder rechtlicher Vorgaben sowie der Ersatz durch gleichwertige Produkte sind zulässig, soweit die Verwendung zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigt und für den Kunden zumutbar ist.
Haftungsansprüche gegen AWAG, die sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, welche durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Schadenersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen sind beschränkt auf den Ersatz vorhersehbarer Schäden und auf die Höhe des zu zahlenden Kaufpreises. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von AWAG, deren gesetzlichen Vertretern und deren Erfüllungsgehilfen.
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, Zwischenverkauf vorbehalten. Irrtum vorbehalten.
AWAG behält es sich ausdrücklich vor, Teile des Internetauftrittes von AWAG oder das gesamte Internetangebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen oder vom Netz zu entfernen.
13. Datenerfassung
Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten erfasst, in eine Datenbank aufgenommen, verarbeitet und gespeichert werden. Sämtliche übermittelten persönlichen Daten des Kunden unterliegen dem Datenschutz und werden ohne die schriftliche Genehmigung des Kunden nicht Dritten zugänglich gemacht, es sei denn, dass dies aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung erfolgen muss. Ausgenommen hiervon sind lediglich unsere Dienstleistungspartner, die wir zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses benötigen. In diesen Fällen beachten wir strikt die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes.
14. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht
Deggendorf gilt vereinbart als gemeinsamer Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle gegenseitigen Leistungen aus dem Vertragsverhältnis. Ferner richtet sich der Vertrag ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Im Falle der Teilnichtigkeit dieser Vereinbarung behält der übrige Teil Geltung und findet durch die gesetzlichen Bestimmungen eine Ergänzung.
Stand: August 2012