Seit über 25 Jahren habe ich mich auf technische und juristische Fachübersetzungen spezialisiert. Neben einer gründlichen Ausgangstextanalyse biete ich Überprüfungen, Lektoratsdienste und Erstellung von Glossaren an..
Im Bereich Technik liegen die Schwerpunkte auf Maschinenbau, Bauwesen, Stahlverarbeitung, Rohrleitungsbau, Ingenieurbau und Vermessungswesen. Zu den regelmäßig bearbeiteten Textsorten gehören QS- und QM-Handbücher, Lieferantenaudits, Reaudits, Bedienungsanleitungen, Maschinen- und Anlagenbeschreibungen, Wartungsanleitungen, Produktdatenblätter u.v.m. Im Bereich Recht haben sich die folgenden Arbeitsschwerpunkte herausgebildet: Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Steuerrecht, Vertragsrecht. Zu den häufig bearbeiteten Textsorten gehören Gesellschaftsverträge und Satzungen, Dienstverträge, Handelsregisterauszüge, Kaufverträge, Pacht- und Mietverträge, Mergers & Acquisitions, Gerichtsurteile, Jahresabschlüsse und Geschäftsberichte, Kartellrechtsverfahren, Lizenzverträge u.ä.
Arbeitszeit:
Mo. | 09:00 - 18:00 | Mittagspause: | 13:00 - 14:00 |
Di. | 09:00 - 18:00 | Mittagspause: | 13:00 - 14:00 |
Mi. | 09:00 - 18:00 | Mittagspause: | 13:00 - 14:00 |
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Fr. | 09:00 - 18:00 | Mittagspause: | 13:00 - 14:00 |
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So. | geschlossen |
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Wegbeschreibung
aus Richtung Dortmund: A42 Abfahrt HERNE-Horsthausen, an der Abfahrt rechts abbiegen, immer der Vorfahrtstraße folgen, Brücke über den Rhein-Herne-Kanal überqueren, danach an der Kreuzung links abbiegen, die nächste rechts einbiegen und dann die 2. Straße links einbiegen (Eckhaus auf der rechten Seite)
aus Richtung CAS: Pöppinghauser Straße folgen, an Ampelkreuzung bei Lidl-Markt (auf der rechten Seite) weiter geradeaus und nächste rechts abbiegen, sofort die nächste links abbiegen und die 2. Straße rechts einbiegen (Eckhaus auf der rechten Seite)
aus Richtung BO/Witten: am Kreuz Herne von der A 43 auf A42 Richtung Dortmund und an der 2. Abfahrt (Herne-Horsthausen) verlassen, rechts abbiegen, immer der Vorfahrtstraße folgen, Brücke über den Rhein-Herne-Kanal überqueren, danach an der Kreuzung links abbiegen, die nächste rechts einbiegen und dann die 2. Straße links einbiegen (Eckhaus auf der rechten Seite)
Parkbeschreibung
Parkmöglichkeiten neben dem Hauseingang (vor der Garage) können genutzt werden
Allgemeine Auftragsbedingungen 1. Geltungsbereich (1) DieseAuftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzungsbüro JuttaKreienbaum (nachstehend "Auftragnehmer" bzw. kurz AN genannt) und seinen Auftraggebern (nachstehend AG genannt), soweit nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. (2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des AGs sind für den AN nur verbindlich, wenn er diese ausdrücklich anerkannt hat. 2. Umfang des Übersetzungsauftrages Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der AG erhält die vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung. 3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten des AG (1) Der AG hat den AN über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung usw.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der AG dem AN einen Korrekturabzug zu überlassen. (2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der AG unaufgefordert und rechtzeitig dem AN zur Verfügung zu stellen (Glossare des AG, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.). (3) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten des AN. 4. Mängelbeseitigung
(1) Der AN behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der AG hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen, in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom AG unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden. (2) Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde. 5. Haftung Der AN haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fachlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein. 6. Berufsgeheimnis Der AN verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den AG bekannt werden. 7. Vergütung (1) Die Vergütung ist sofort nach Abnahme der geleisteten Übersetzung fällig. Sofern vom AG binnen einer Woche nach Erhalt der fertigen Übersetzung keine Reklamation beim AN eingeht, gilt die Leistung als abgenommen. (2) Der AN hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem AG abgestimmten Aufwendungen. Bei Verträgen mit privaten AG ist die MwSt im Endpreis gesondert aufgeführt enthalten. In allen anderen Fällen wird sie, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Der AN kann bei umfangreichen Übersetzungen einen Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann er die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen. (3) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so wird eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG) aufgeführten Sätze als angemessen und üblich. 8. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht (1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der AG kein Nutzungsrecht. (2) Der AN behält sich sein Urheberrecht vor. 9. Anwendbares Recht
Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Die Wirksamkeit dieser Auftragsbestimmungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.